Ja Frage oben :D
Antworten (2)
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RisifraRisifra
Nein, in der Regel nicht. Einsatzstellen müssen kein Geld für Unterkunft auszahlen. Manche Einsatzstellen zahlen es aus, wenn du für den Dienst in die Nähe umziehen müsstest um den Einsatz zu ermöglichen (wenn die Einsatzstelle zB "ab vom Schuss" liegt) oder stellen eine Unterkunft bereit. Kindergeld wird auf jeden Fall weitergezahlt, solange du noch keine 25 Jahre alt bist. Wohngeldzuschuss musst du beantragen, wenn du für den Dienst in eine eigene Wohnung ziehst, und es ist nicht sicher ob du den Zuschlag erhälst!
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WiederstandWiederstand
Nein, denn das kommt darauf an, was du und deine Eltern verdienen, also an Geld meine ich. Dann wird ein Schnitt gemacht und die Differenz ist dan ungefähr das was du bekommst, doch kannst du mehr Geld bekommen, wenn du einen Weiten Weg zu Arbeit hast oder noch zusätzlich was kaufen musst an Bekleidung um deinem Beruf ausüben zu können. Wenn du alleerding aussziehst, bekommst du auch das Kindergeld und Wohnungsförderungsgeld, wenn du nicht schon das Kindergeld bekommst.
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