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Bekommt man komplette Steuererstattung, wenn unter Grundfreibetrag?

Frage von widderbaby86 widderbaby86

Hallo,

wie ist das wenn man unter dem Grundfreibetrag liegt? Kriegt man dann alle gezahlten Steuern zurück oder nur einen Teil oder gar nicht? Ich war in 2010 "nur" 5 Wochen arbeiten, danach Mutterschutz und Elternzeit... Aber in der Zeit habe ich normal verdient...

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Antworten (5)

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    Antwort von elkie57 elkie57

    kleine Ergänzung: Geld aus dem Mutterschutz unterliegt dem Progressionsvorbehalt = das heißt: du hast sicherlich von der Krankenkasse einen Bruttobetrag für diese Zeit mitgeteilt bekommen. Dieser wird auch in die Steuererklärung mit eingetragen. Davon muss man zwar keine Steuern bezahlen, aber dieser Betrag wird dennoch wie folgt berücksichtigt: normales steuerpflichtiges Einkommen + Bruttobetrag Mutterschaft (gilt auch für krankengeld, Arbeitslosengeld) = Betrag x = damit geht man in die Tabelle und schaut nach, wie hoch der Steuersatz ist = dieser Prozentsatz wird dann auf das normale steuerpflichtige Einkommen angewandt. Das Verfahren ist dann der Progressionsvorbehalt. Dadurch könnte es bei ähnlichen Fällen dennoch zu einer Steuerbelastung kommen. Für deinen Fall (5 Wochen) schließe ich das allerdings auch aus. LG

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    Antwort von DerHans DerHans

    Die Einkommensteuertabelle setzt erst bei 7004 € an. Wer darunter verdient hat (zu versteuerndes Einkommen!) zahlt keine Steuern. Trotzdem muss der Arbeitgeber diese einbehalten, da er ja nicht wissen kann, ob der Arbeitnehmer insgesamt weitere Einkommen im laufenden Jahr hat. Das gilt für Alleinstehende. Bei Ehepaaren ist der Grundfreibetrag 14.008 €. Kommt also darauf an, was der Partner verdient hat.

    Kommentar von widderbaby86 widderbaby86widderbaby86

    Wir wohnen zwar zusammen, sind aber nicht verheiratet...

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Elterngeld wird bei Berechnung der Steuern mitberücksichtigt. Und wenn Du verheiratet bist, wird das Gehalt Deines Mannes auch noch dazugerechnet.

    Kommentar von widderbaby86 widderbaby86widderbaby86

    nein bin ich nicht

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    Antwort von widderbaby86 widderbaby86

    Ach so, insgesamt mit Muschugeld und Elterngeld und dem verdienten falle ich unter den Grundfreibetrag... Außerdem hatte ich für die Zeit wo ich arbeiten war jeden Tag eine Strecke ovn 25km hin und 25km zurück zu fahren...

    Kommentar von amigo06 amigo06amigo06

    Du bekommst die gezahlten Steuern wieder zurück. Mehr nicht.

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    Antwort von amigo06 amigo06

    Dann kommt alles wieder zurück. Das Finanzamt rechnet immer das Ganze Jahr.

    Kommentar von widderbaby86 widderbaby86widderbaby86

    Von was gehe ich denn dann aus? Von den steuern die ich gezahlt habe oder vom gesamten BruttoBetrag des ganzen Jahres?

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Natürlich zählen nur die Steuern. Sozialversicherungsbeiträge bekommst du selbstverständlich nicht zurück.

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