kleine Ergänzung: Geld aus dem Mutterschutz unterliegt dem Progressionsvorbehalt = das heißt: du hast sicherlich von der Krankenkasse einen Bruttobetrag für diese Zeit mitgeteilt bekommen. Dieser wird auch in die Steuererklärung mit eingetragen. Davon muss man zwar keine Steuern bezahlen, aber dieser Betrag wird dennoch wie folgt berücksichtigt:
normales steuerpflichtiges Einkommen + Bruttobetrag Mutterschaft (gilt auch für krankengeld, Arbeitslosengeld) = Betrag x = damit geht man in die Tabelle und schaut nach, wie hoch der Steuersatz ist = dieser Prozentsatz wird dann auf das normale steuerpflichtige Einkommen angewandt. Das Verfahren ist dann der Progressionsvorbehalt. Dadurch könnte es bei ähnlichen Fällen dennoch zu einer Steuerbelastung kommen. Für deinen Fall (5 Wochen) schließe ich das allerdings auch aus. LG
Wir wohnen zwar zusammen, sind aber nicht verheiratet...