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Bekommt man Kindergeld, wenn man auf eine Zulassung zum Studium wartet und solange jobt?

gefragt von gekalinagekalina am 20.12.2007 um 12:00 Uhr

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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 20. Dezember 2007 12:19
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Ja, wenn der Verdienst unter der Freigrenze liegt. Mir ist so wie 7660 € im Jahr aber erkundige Dich wegen der Höhe noch mal. Einfach die Kindergeldstelle anrufen und die Formulare zu schicken lassen. Bei manchen Gemeinden bekommt man die auch im net.

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallDenny Crane am 20. Dezember 2007 12:25

Nö ;-) Siehe unten.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 20. Dezember 2007 13:03

Doch! Wenn das Kind sich in der Zeit zwischen Beginn des Studiums befindet, bekommt es Kindergeld. Auch wenn es über 18 ist. Mein Sohn hatte diese Leerzeit mit 22 und auch in diesem Zeitraum Kindergeld erhalten.

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallDenny Crane am 20. Dezember 2007 13:51

Das ist schräg. Weil er sich defacto is keinen Ausbildungsverhältnis befand. Weißt du wie lange der zu überbrückende Zeitraum war? Kann nämlich sein, dass das zeitlich beschränkt ist.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 20. Dezember 2007 14:35

Ja, das ist zeilich begrenzt. Bei ihm war es die Zeit zwischen Beendigung des Wehrdienstes und Beginn der Ausbildung, sieben Monate. In der Zeit hatte er dann auch gejobbt, war aber unter dem Freibetrag, daher gab es Kindergeld.

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallDenny Crane am 20. Dezember 2007 14:54

Mit anderen Worten: Man sollte also nicht länger als die sieben Monate auf einen Studienplatz warten müssen, sonst geht das Kindergeld flöten. Alles klar :-)

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 20. Dezember 2007 14:58

Bei meinem Sohn waren es sieben Monate (Januar Wehrdienst beendet, September Ausbildungsbeginn (mit dem Studium hatte es nicht geklappt, zuviele Bewerber auf zu wenig Plätze, nächster Anlauf nächstes Jahr, dann ist Ausbildung fertig)), ob der Zeitraum auch länger sein kann, weiß ich nicht.


Denny Crane
beantwortet von Denny Crane am 20. Dezember 2007 12:25
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Wenn Du bereits 18 bist, bekommst Du während des jobbens KEIN Kindergeld, da Du Dich nicht in einem Schul- oder Ausbildungsverhältnis befindest.

(...)"Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder im Studium befindet und das eigene Einkommen des Kindes 7.680 Euro im Jahr nicht übersteigt.

In Einzelfällen wird über das 25. Lebensjahr hinaus noch Kindergeld gezahlt. Dies ist dann der Fall, wenn Kinder in Schul-, Berufsausbildung oder im Studium den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben oder eine vom Grundwehrdienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt haben."(...)

(Wikipedia)


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