kann man das beantragen und hat man einen Anspruch??

Ja, wenn du noch jung genug bist und das Einkommen unter der Freigrenze ist - in der Regel ja.
Aber Anspruch auf Kindergeld haben immer die Eltern.

Man bekommt es in der Ausbildung und eventiell auch schon in der Wartezeit bis dahin.
Die Altersgrenze wurde schon genannt; und es gibt eine EInkommensgrenze.
ausfühlich erklärt: www.klicktipps.de/kindergeld.php

ja wenn du unter 27 bist
thomasch am 1. April 2009 09:04 die Altersgrenze liegt bei 25 Jahren! (zzgl. Zeit für bereits geleisteten Wehrdienst)
kannst das kindergeld aber auch auf dich umleiten lassen. bsp. wenn du bereits volljährig und ausgezogen bist. habe ich so gemacht und hat ohne probleme einwandfrei funktioniert.

ja und zwar bis 25 JAHRE (Verlängerung möglich, sofern du schon deinen Grundwehrdienst geleistet hast). Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 7680 € nicht übersteigen, ansonsten wird das gesamte Kindergeld zurückgefordert - siehe auch meinen Beitrag unter gutefrage.net/frage/bekommt-man-kindergeld-in-der-ausbildung# alles gute, www.dieerfolgstrainer.de

1.) Kindergeld gibt’s generell bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres – ohne Rücksicht auf Einkommen.
2.) Ein über 18 Jahre altes Kind kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden.
Schau einmal: http://www.treffpunkteltern.de/print.php?sid=410

bis 26 jahre. hat sich 2008 geändert. davor haben sie bis 27 jahre gezahlt...
Solange junge Erwachsene ab 21 noch einen Beruf lernen, bekommen die Eltern weiter Kindergeld.
D.h.
Kindergeld können nur die Eltern beantragen.
unter gewissen Voraussetzungen ist auch ein Abzweigungsantrag möglich, siehe auch hier: http://jobteam.gangway.de/jobteam.asp?client=jobteam&cat1id=710&cat2id=494