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Bekommt man Kindergeld in der Ausbildung?

gefragt von hoolunder am 31.03.2009 um 23:14 Uhr

kann man das beantragen und hat man einen Anspruch??

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Geld x 22.700 Ausbildung x 5.392 Kindergeld x 1.141

svanny
beantwortet von svanny am 31. März 2009 23:15
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Ja, wenn du noch jung genug bist und das Einkommen unter der Freigrenze ist - in der Regel ja.

Aber Anspruch auf Kindergeld haben immer die Eltern.

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 31. März 2009 23:19

D.h.

Kindergeld können nur die Eltern beantragen.

Kommentar von 119fb79d64124675c31f47a316733d32smallthomasch am 1. April 2009 09:05

unter gewissen Voraussetzungen ist auch ein Abzweigungsantrag möglich, siehe auch hier: http://jobteam.gangway.de/jobteam.asp?client=jobteam&cat1id=710&cat2id=494


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 1. April 2009 11:14
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Man bekommt es in der Ausbildung und eventiell auch schon in der Wartezeit bis dahin.

Die Altersgrenze wurde schon genannt; und es gibt eine EInkommensgrenze.

ausfühlich erklärt: www.klicktipps.de/kindergeld.php


cappuccinoLady
beantwortet von cappuccinoLady am 31. März 2009 23:15
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ja wenn du unter 27 bist

Kommentar von 119fb79d64124675c31f47a316733d32smallthomasch am 1. April 2009 09:04

die Altersgrenze liegt bei 25 Jahren! (zzgl. Zeit für bereits geleisteten Wehrdienst)


anonym
beantwortet von hallali87 am 1. Juli 2009 13:55
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kannst das kindergeld aber auch auf dich umleiten lassen. bsp. wenn du bereits volljährig und ausgezogen bist. habe ich so gemacht und hat ohne probleme einwandfrei funktioniert.


thomasch
beantwortet von thomasch am 1. April 2009 09:03
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ja und zwar bis 25 JAHRE (Verlängerung möglich, sofern du schon deinen Grundwehrdienst geleistet hast). Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 7680 € nicht übersteigen, ansonsten wird das gesamte Kindergeld zurückgefordert - siehe auch meinen Beitrag unter gutefrage.net/frage/bekommt-man-kindergeld-in-der-ausbildung# alles gute, www.dieerfolgstrainer.de


rivabella
beantwortet von rivabella am 31. März 2009 23:18
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1.) Kindergeld gibt’s generell bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres – ohne Rücksicht auf Einkommen.

2.) Ein über 18 Jahre altes Kind kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden.

Schau einmal: http://www.treffpunkteltern.de/print.php?sid=410


vronimaus
beantwortet von vronimaus am 31. März 2009 23:17
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bis 26 jahre. hat sich 2008 geändert. davor haben sie bis 27 jahre gezahlt...


anonym
beantwortet von indieGO am 31. März 2009 23:16
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Solange junge Erwachsene ab 21 noch einen Beruf lernen, bekommen die Eltern weiter Kindergeld.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 31. März 2009 23:16
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Ja


Meepo
beantwortet von Meepo am 31. März 2009 23:16
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jo


anonym
beantwortet von schorn am 31. März 2009 23:15
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ja bis 27, es sei den du bekommst zu viel Gehalt

Kommentar von 119fb79d64124675c31f47a316733d32smallthomasch am 1. April 2009 09:04

die Altersgrenze liegt bei 25 Jahren! (zzgl. Zeit für bereits geleisteten Wehrdienst)


holsch
beantwortet von holsch am 31. März 2009 23:15
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man bekommt...alter vorausgesetzt


Rytael
beantwortet von Rytael am 31. März 2009 23:14
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jau


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