Bekommt man jeden Tag bezahlt wenn man krank ist?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Freundin erhält auf jeden Fall Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Da in ihrem Arbeitsvertrag keine festen, sondern nur Mindest-Arbeitsstunden vereinbart sind, "kommt es darauf an" ...

> Wenn Sie in der Zeit, in der sie jetzt krank ist, ursprünglich in einen Dienstplan eingeteilt war, dann hat sie das zu erhalten für die Zeit, die sie - ohne die Erkrankung - eigentlich hätte arbeiten müssen (Lohn-/Entgeltausfallprinzip).

> Ansonsten hat sie das Geld für die Zeit zu bekommen, die sie üblicherweise regelmäßig arbeitet.

> Wenn sie unregelmäßige Arbeitszeiten hat, dann muss gegebenenfalls der durchschnittliche Verdienst aus den vergangenen 6 bis 12 Monaten (wenn sie noch nicht so lange arbeitet: die entsprechende Zeit) für die Berechnung der Lohnfortzahlung herangezogen werden.

Da Deine Freundin regelmäßig mehr als die vereinbarte Mindestzahl von 20 Stunden arbeitet, darf sie nicht mit einer Lohnfortzahlung für 20 Stunden "abgespeist" werden.

Es ist ein beliebter - aber illegaler - Trick so mancher Arbeitgeber, Teilzeitkräfte regelmäßig länger arbeiten zu lassen, im Falle von Urlaubsentgelt und Lohnfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen nur die vereinbarten Teilzeitstunden zu berücksichtigen, um so Geld zu sparen.

Jedenfalls sind die bisherigen Antworten, die "platt" von der Lohnfortzahlung für 20 Stunden sprechen, weil diese Zahl als Mindeststundenzahl vereinbart wurde, falsch!

Also wäre es ratsam das sie mal mit dem Arbeitsvertrag zur Arbeitnehmerkammer geht? Wenn das illegal ist?

Das ist bis jetzt die Hilfreichste Antwort hier, vielen vielen Dank!

@Hodinii

Zunächst einmal: Ich bin jetzt "stumpf" von deutschem Arbeitsrecht ausgegangen.

Arbeitnehmerkammern gibt es in Deutschland nur in Bremen/Bremerhaven und im Saarland (dort heißt sie "Arbeitskammer").

Die Beratung dort ist kostenlos für Mitglieder - und Mitglied ist jeder Arbeitnehmer, der im entsprechenden Bundesland arbeitet (Zwangsmitgliedschaft).

Arbeitnehmerkammern gibt es auch in ganz Österreich (und Luxemburg).

Wäre sowas denn ratsam?

Wenn Sie da mal hingeht meinte ich?

@Hodinii

Ich weiß ja nicht, aus welchem (Bundes-)Land Du Deine Frage stellst - aber wenn es dort (Bremen/Bremerhaven, Saarland, Österreich) eine Arbeitnehmerkammer/Arbeitskammer gibt, dann ist das selbstverständlich ratsam.

Die Entscheidung aber, ob Deine Freundin gegen ihren Arbeitgeber vorgeht, in eine Auseinandersetzung mit ihm eintritt, ob sie das - mental - kann oder will, wenn er sich rechtswidrig verhält, muss sie/müsst ihr alleine treffen.

Diese Frage kann ich euch nicht beantworten.

"Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

Aus Bremen stellen wir die Frage, auf jeden Fall hat es sie jetzt weitergebracht, sie wird da wohl kündigen

Normalerweise sind doch 173 std gesetzlich festgelegt oder nicht?

Nö. Festgelegt ist, was im Arbeitsvertrag steht und das sind 20 Stunden die Woche.

nun ist sie Krankgeschrieben, und ihre Sorge ist, das sie kein Geld bekommt.

Doch kriegt sie, für eben diese 20 Stunden, als hätte sie die gearbeitet.

Ganz so einfach ist es nicht!

Jedenfalls ist die Antwort, weil sie nur auf die vereinbarte Mindeststundenzahl abhebt, falsch.

Festgelegt ist das was im Arbeitsvertrag steht, danach wird sie bezahlt.

Auch wenn sie krank ist. Ab 6 Wochen Krankheit zahlt die Krankenkasse 70% des Lohns.


70% des Lohns.

70% vom Brutto aber maximal 90% vom Netto sind die Grundlage für das Bruttokrankengeld. Vom Bruttokrankengeld werden Beiträge zur Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen.

Das Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

§§ 44 ff SGB V, 32b, 46 Abs. 2 EStG.

Die Antwort ist falsch.

Meines wissens nach kriegt sie dann die 20 stunden woche bezahlt.

Trotz krankschreiben bei 8 Tagen?

@Hodinii

Ja. Halt das was sie in der krankzeit arbeiten müsste. Das minumum. Der rest sind ja quasi überstunden die sie macht.

Die Antwort ist falsch!

Wenn Sie eine Teilzeittätigkeit ausübt, die nur 20 Std. pro Woche vorsehen, kann Sie im Krankheitsfall auch maximal nur die Arbeitszeit, die dadurch ausfällt bezahlt bekommen.

Im Normalfall müssen Arbeitgeber mit mehr als 10 Mitarabeitern den Lohn für 6 Wochen weiter zahlen. Danach zahlt die Krankenkasse.

Ein normales Gehalt sieht meist 40 Wochenstunden vor. Wenn ein Tarifvertrag zugrunde liegt, hat dieser seine Gültigkeit!

Geld wird Deine Freundin sicherlich bekommen, die Frage ist allerdings, ob nur die Mindestarbeitszeit von 20 Std. wöchentlich vergütet wid, wennn die vertraglich so vereinbart wurde.

Sollte das Einkommen unter der Grundsicherung liegen, müsste Sie zusätzlich ALG II beantragen.

Das mit den 20 Wochenstunden ist wohl auf die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung begründet.

Sie Arbeitet aber als Vollzeit deswegen ist das für mich komisch.

@Hodinii

Deine Frage ist für mich auch sehr komisch!!

In einem Arbeitsvertrag sollte drin stehn, wie lange man max. arbeiten muss und nicht wenigstens.

Es gibt gesetzliche Obergrenzen, die nur in Ausnahmefällen überschritten werden dürfen (max. 10 Std. arbeitstäglich).

Was sind übrigens normale Arbeitstage im Sicherungsgewerbe?

Oft finden die Veranstaltungen, für die eine Sicherheitsfirma gebucht wird an den Wochenenden statt.

Übliche Stunden sind 12 pro Schicht.

Im
Vertrag bei Ihr steht: es werden 20 Stunden pro Woche angesetzt.

@Hodinii

Alle Deine Ausführungen geben keinen Aufschluss über die wöchentliche Arbeitszeit.

Was ist mit pro Schicht gemeint?

Im Normalfall soll damit wohl ein Einsatz verstanden werden.

Da das Arbeitsgebiet recht umfangreich ist, sind die Arbeitszeiten auch sehr variabel.

Im Arbeitsvertrag muss eine Urlaubsregelung stehen, die maximale Arbeitszeit, evtl. der Sundenlohn zu dem abgerechnet werden soll, Zusatzleistungen VL, Direktversicherung, Dienstwagen, sowie Kündigungsschutz).

Im Normalfall müssen Arbeitgeber mit mehr als 10 Mitarabeitern den Lohn für 6 Wochen weiter zahlen.

Nein, das müssen alle Arbeitgeber, hat nichts mit dem Kündigungsschutz zu tun.

@kevin1905

Ma soll nie Sätze aus einem Zusammenhang heraus reissen, wenn diese danach keinen Sinn mehr ergeben!

Bei "Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten" gibt es eine Besonderheit bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Mit dem Kündigungsschutz hat dies selbstverständlich nichts zu tun!

@agentharibo

@ agentharibo:

Bei "Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten" gibt es eine Besonderheit bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Woher hast Du das denn, und welche "Besonderheit soll das denn wohl sein?!?!

Das ist jedenfalls falsch - und die Aussage von kevin1905 völlig richtig!

Eine "Besonderheit" gibt es nur bei Betrieben mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmer: die erhalten nach dem verpflichtenden Umlageverfahren den größten Teil ihrer Kosten für die Entgeltfortzahlung von der Krankenkasse erstattet.

@ agentharibo:

Die Antwort ist falsch - sowohl bezüglich der konkreten Frage wie auch bezüglich Deiner Aussage zum "Arbeitgeber mit mehr als 10 Mitarbeitern"!