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Bekommt man in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer die Führerscheine "geschenkt"?

Frage von irgendeinname irgendeinname

moin,

nun ist es ja so, dass die führerscheine C und D jeweils nicht unter 5000 euro zu haben sind.

ist es wirklich so, dass man die führerscheine während der ausbildung zum berufskraftfahrer macht und dabei noch ausbildungsgehalt bezieht? also sprich nichts zahlt und noch verdient? oder bezahlt mant für die führerscheine in der ausbildung?

wollte nicht unbedingt einen ausbildungsbetrieb deswegen anrufen und mama google spuckt auch nichts ordentliches aus.

also bitte nur antworten, die korrekt und ernst gemeint sind ;) danke!

mfg, ich

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Siraaa Siraaa

    hallo ich mache selbst die Ausbildung ;-) zuerst ist es so, dass du dich für eine Richtung, also Personenverkehr oder Güterverkehr entscheiden musst. Wer z.B. Güterverkehr macht (wie ich) der macht den FS Klasse C/CE, aber nicht D. Den Führerschein bezahlt der Ausbildungsbetrieb (das muss er auch, da der Führerschein teil des Ausbildungsinhalt ist). Und ja du verdienst auch während der Ausbildung. Aber glaub mir, wenn du ihn nur wegen dem Führerschein machen willst, dann ist das nix. Es klingt zwar toll, dass man den Führerschein bezahlt bekommt, allerdings muss man auch sehr viel dafür tun und viel verdient man auch nicht. (Bekomme im 1. LJ deutlich unter 400€ netto). Ansosnten, frag wenn du noch was wissen willst. Wie gesagt, ich mache die Ausbildung, bin im 1. LJ (mache auch grade die Führerscheinklasse C/CE). Falls dir noch der FS Klasse B fehlt, musst du den aber selbst bezahlen (oder es gibt Sonderregelungen, dass das Geld vorgeschossen wird o.ä. ....aber bezahlt wird normalerweise nur der C/CE bzw. der D).

    Achja in der Regel auch noch der Staplerschein und der ADR Schein mitevtl. Aufbaukurs Tank...aber das ist keine Pflicht

    Kommentar von Siraaa SiraaaSiraaa

    Danke fürs Sternchen^^

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    Antwort von Thomas2610 Thomas2610

    Hallo zusammen, also ich möchte folgendes dazu sagen, auch mein Sohn beginnt am 01.09.2012 eine Ausbildung zum BKF. Ich habe soeben mit dem Verband der Transportunternehmen gesprochen, und mir wurde gesagt das wenn der Ausbildungsbetrieb Fördermittel für den Azubi beantragt hat, dass dann auch der die Führerscheinklasse B vom Betrieb übernommen wird. Einzige Einschränkung er kann die Klasse B erst beginnen wenn die Lehre begonnen hat.

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    Antwort von wemodu wemodu

    Die Ausbildungsbetrieb können 50000 € mit 70 % Förderung also 35000 € Zuschuß für jede BKF Ausbildung ( güterverkehr ) bei der BAG beantragen, die auch idR genehmigt werden. Eine Verpflichtung im Betrieb zu bleiben geht laut Bundesarbeitsgericht nicht. Aber seht es mal so : wenn mir der Betrieb die Verpflichtung anbietet hab ich doch eine Arbeitsplatzgarantie für eine gewisse Zeit, wenn ich nicht gerade goldenen Löffel klaue. Im Normalfall zahlt der Betrieb die Kl. B auch weil Sie Zugangsvoraussetzung für die Kl. C/CE ist. Genauso ist es nicht üblich das man im Blockunterricht die Übernachtungskosten selbst tragen muß, dazu ist die Förderung der BAG da und nicht um den Betrieb zu bereichern. Sollte der Betrieb die Förderung nicht kennen auf der Sewitre der BAG nachschauen, ist aber ein Armutszeugnis. der Beruf des Berufkraftsfahrers egal ob D oder CE ist ein klasse Sprungbrett in Richtung Kraftverkehrsmeister, Disponent, Verkehrs- bzw Fuhrparkleiter oder z.B Fahrlehrer. BKF ist heute kein " dummer Lenkerhalter " mehr.

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    Antwort von schaal94 schaal94

    Also Ich habe das glück ich bekomme nicht nur den Lkw führerschein von meinem Betrieb bezahlt sondern auch den PKW FS weil ich ein bisschen weiter weg wohne.:-)

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    Antwort von sbsternchen1412 sbsternchen1412

    Hallo

    also ich mache gerade eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Personenverkehr und der Führerschein ist zwar teil der Ausbildung muss aber NICHT von deiner Firma bezahlt werden musste ich heute erfahren....man kann es dan aber beim AMT beantragen und die bezahlen den dann da es für deine Arbeit ist und du ja sonst Arbeitslos wieder werden würdest wenn du dir den nicht leisten kannst!

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    Antwort von irgendeinname irgendeinname

    danke auch noch an diejenigen, die später geantwortet haben!

    ich hab das ziel, die ausbildung mit dem d-schein zu machen, also ziel: busfahrer.

    hat da jemand erfahrungen mit? weil ich denk mir halt folgendes: wenn du für ne spedition fährst, biste höchstens nur an den wochenenden zu hause und musst auch sonst schauen, dass du einen betrieb findest, der dir die ruhezeiten "gönnt". kommt ja nicht selten vor, dass fahrer die zeiten überschreiten etc. im linienbusverkehr ist sowas viel angenehmer. mein nachbar macht das und kenne auch sonst noch ein paar, die das machen. ein busunternehmen ist sogar bei uns in der nähe.

    leider bieten die diese ausbildung aber nicht an.

    also: erfahrene bitte posten ;)

    lg, icke

    Kommentar von Siraaa SiraaaSiraaa

    Hey, da wir in der Berufsschule auch "Krawattentrucker" (Spitzname für Busfahrer) haben, kann ich dir noch ein bissl was dazu sagen. Das 1. Lehrjahr ist allgemein kein Honigschlecken, aber etwas besser haben es da die Busfahrer schon. Das ganze ist aber immer auch extrem abhängig vom Ausbildungsbetrieb. So ist das auch be iden Speditionen. (Bei meiner werden Fahrzeiten z.B. schon eingehalten) Auch als Busfahrer kannst du ja im ">Fernverkehr" fahren (also z.B.) Reisebusse, dann biste auch am WE nicht unbedingt zuhause. Wie auch beim LKW ist das dann deine eigene Entscheidung.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn eine Firma dich mit dem Ziel Berufskraftfahrer in die Ausbildung nimmt, gehört der Führerschein natürlich dazu. Es kann aber sein, dass der Betrieben verlangt, dass du anschließend dann auch einige Zeit für ihn arbeitest.

    Kommentar von Siraaa SiraaaSiraaa

    dass kann der nicht verlangen! Dann kannst du das unterschreiben und kannst du einfach sagen, ne ich mach nicht weiter. Kein Betrieb (auch nicht mit rechtsanwalt) kann dann was machen. Nur eine Vereinbarung im letzen Halbjahr vor der Abschlussprüfung ist rechtens. Kannste mir glauben, ich mach die Ausbildung, wir sprechen übersowas auch im Unterricht, da es ja bei einigen Firmen ein beliebter Trick ist.

    Kommentar von eXodus86 eXodus86eXodus86

    Absolut richtig, was Siraaa da sagt! Hab ich auch so in meiner Ausbildung gelernt!

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    Antwort von irgendeinname irgendeinname

    alles klar, danke an euch alle!

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    Antwort von ersatzfahrer24 ersatzfahrer24

    Zu deiner BKF Ausbildung gehören die Füherschein für alle Arten und Lkw und Bus, sowie ADR- Schein und in vielen Fällen auch der Staplerschein, weil es ja Lkw mit s.g. Mitnahmestaplern gibt.

    Kommentar von Siraaa SiraaaSiraaa

    es gehören a) nicht alle FS Arten dazu und b) liegt der Staplerschein weniger daran, dasses Mitnahmestapler gibt (auch, aber nicht nur) sondern auch an Tätigkeiten im Lager

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    Antwort von diemama40 diemama40

    nein...mein Sohn macht dise gerade..den Auto führerschein musst du selber zahlen(wenn möglich hilft da auch das Amt) den LKW schein zahlt dann die Firma...

    Kommentar von ersatzfahrer24 ersatzfahrer24ersatzfahrer24

    Er hat gefragt, wenn man die Ausbildung macht, ob man dann die Schein geschenkt bekommt. Wer zahlt denn eine BKF Ausbildung selbst? Selbst wenn ich mich in einer Firma bewerbe und da lerne, sind die Scheine mit drin. Muss mich dann nur vertraglich einige Jahre an die binden.

    Kommentar von diemama40 diemama40diemama40

    mein sohn macht gerade eine ausbildung zum berufskraftfahrer ist im 2 lehrjahr und muss den Autoführerschein selber zahlen..ich weiß also wovon ich rede...

    Kommentar von Siraaa SiraaaSiraaa

    die vertragliche Bindung ist gar nicht rechtens. Der Betrieb darf!! gar nicht sagen, dass du nach der Ausbildung noch weitere X Jahre beschäftigt werden musst.

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    Antwort von Sandoval Sandoval

    Natürlich bekommst du die,als teil deiner Ausbildung bezahlt. Dein Ausbildungsvergütung bekommst trotzdem noch.

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