Kommentar von konrad1983 am 18. September 2007 16:23
Ich spreche nicht vom Mutterschaftsgeld (während Mutterschutzfrist), sondern vom Elterngeld (12 Monate 67% des Nettolohns innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes).
Kommentar von xyungeloest am 18. September 2007 16:25
sorry, kleine verwechslung, vielleicht hilft dann diese seite.
Hallo,
unser Sohn ist nun fast 4 Monate alt und ich hatte die diversen Unterlagen/ Formulare für das Elterngeld sehr zeitnah nach der Geburt verschickt. Habe nun immernoch keinerlei Nachricht ...
Ich bekomme ALG2, für mich und meine 3 Kinder. Ich bekomme unterhaltsvorschuss und natürlich Kindergeld. Jetzt möchte ich aber heiraten, nicht den mann der kinder (geschieden) der a...
Bin etwas verwirrt, weil einige sagen es lohnt sich aber ein Pärchen sagt, bei ihnen hätte es nichts gebracht.Ich und mein Partner arbeiten beide, wir planen irgendwann ein Kind in den n&...
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht
gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.
Ich spreche nicht vom Mutterschaftsgeld (während Mutterschutzfrist), sondern vom Elterngeld (12 Monate 67% des Nettolohns innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes).
sorry, kleine verwechslung, vielleicht hilft dann diese seite.
http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld