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Bekommt man Hinterbliebenenrente auch wenn man seit 20 Jahren geschieden ist und 29 Jahre verheirate

Frage von Norwaydream Norwaydream

war??? Und wo beantragt man dies und wie hoch ist die?

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Antworten (4)

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    Antwort von imager761 imager761

    Ihr seit mit Rechtskraft eurer Scheidung ja keine Eheleute mehr, also ist allenfalls seine neue Ehefrau Hinterbliebene und hat Anspruch auf eine Witwenrente.

    Indirekt allerdings schon, denn mit eurer Scheidung vor 20 Jahren wurden vmtl. eure Rentenanwartschaften ausgeglichen, also dein Mann hat ggf. Rentenpunkte deinem Konto gutgeschrieben.

    Das ist allerdings nur Altersrente, die du erst dann beziehst, wenn du Rentnerin wirst.

    G imager761

    Kommentar von nighthawk101 nighthawk101nighthawk101

    Rentenpunkte? Wohl eher Entgeltpunkte....

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    Antwort von Lissa Lissa

    Eine Geschiedenenwitwenrente gibt es nur, wenn die Scheidung vor Juli 1977 durchgeführt wurde.

    Für Scheidungen danach gab es den Versorgungsausgleich, bei dem die Rentenanwartschaften für die Ehezeit ausgeglichen wurden.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Bei der Scheidung wurde der Versorgungsausgleich geregelt. Eine Witwenrente ist dann nicht mehr vorgesehen. Nur unterhaltsberechtigte Kinder würden noch Halbwaisenrente bekommen.

    Kommentar von nighthawk101 nighthawk101nighthawk101

    Halbwaisenrente nur bei Unterhaltsberechtigung? Wäre mir neu... Halbwaisenrente kann gewährt werden, wenn die Voraussetzungen des § 48 SGB VI erfüllt sind. Da steht zwar einiges... Aber eine Unterhaltsberechtigung?????????

    Abgesehen davon: Wer sagt denn, dass bei der Scheidung der Versorgungsausgleich geregelt worden ist? Immerhin kann die Durchführung eines Versorgungsausgleichs z.B. durch einen Ehevertrag auch ausgeschlossen werden...

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    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Du bekommst dann doch sicherlich Unterhalt von Deinem ehemaligen Ehegatten? Geht dieser in Rente, dann bekommst Du anteilig auch die Rente.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Du bekommst dann doch sicherlich Unterhalt von Deinem ehemaligen Ehegatten?

    Nach 20 Jahren? Träum weiter.

    Geht dieser in Rente, dann bekommst Du anteilig auch die Rente.

    Das ist Unsinn. Mit der Scheidung werden die Rentenanwartschaften der Eheleute für die Ehezeit bewertet und auf die Rentenkonten beider Parteien ausgeglichen verteilt. Und jeder bekommt seine Rente mit Eintritt seines Rentenalters, die Exfrau also früher ihre als der Exmann seine.

    G imager761

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