war??? Und wo beantragt man dies und wie hoch ist die?
Bekommt man Hinterbliebenenrente auch wenn man seit 20 Jahren geschieden ist und 29 Jahre verheirate
Antworten (4)
-
1Antwort von
imager761imager761
Ihr seit mit Rechtskraft eurer Scheidung ja keine Eheleute mehr, also ist allenfalls seine neue Ehefrau Hinterbliebene und hat Anspruch auf eine Witwenrente.
Indirekt allerdings schon, denn mit eurer Scheidung vor 20 Jahren wurden vmtl. eure Rentenanwartschaften ausgeglichen, also dein Mann hat ggf. Rentenpunkte deinem Konto gutgeschrieben.
Das ist allerdings nur Altersrente, die du erst dann beziehst, wenn du Rentnerin wirst.
G imager761
-
0Antwort von
LissaLissa
Eine Geschiedenenwitwenrente gibt es nur, wenn die Scheidung vor Juli 1977 durchgeführt wurde.
Für Scheidungen danach gab es den Versorgungsausgleich, bei dem die Rentenanwartschaften für die Ehezeit ausgeglichen wurden.
-
0
Bei der Scheidung wurde der Versorgungsausgleich geregelt. Eine Witwenrente ist dann nicht mehr vorgesehen. Nur unterhaltsberechtigte Kinder würden noch Halbwaisenrente bekommen.
Kommentar von
nighthawk101nighthawk101 Halbwaisenrente nur bei Unterhaltsberechtigung? Wäre mir neu... Halbwaisenrente kann gewährt werden, wenn die Voraussetzungen des § 48 SGB VI erfüllt sind. Da steht zwar einiges... Aber eine Unterhaltsberechtigung?????????
Abgesehen davon: Wer sagt denn, dass bei der Scheidung der Versorgungsausgleich geregelt worden ist? Immerhin kann die Durchführung eines Versorgungsausgleichs z.B. durch einen Ehevertrag auch ausgeschlossen werden...
-
-
0Antwort von
blondie1705blondie1705
Du bekommst dann doch sicherlich Unterhalt von Deinem ehemaligen Ehegatten? Geht dieser in Rente, dann bekommst Du anteilig auch die Rente.
Kommentar von
imager761imager761 Du bekommst dann doch sicherlich Unterhalt von Deinem ehemaligen Ehegatten?
Nach 20 Jahren? Träum weiter.
Geht dieser in Rente, dann bekommst Du anteilig auch die Rente.
Das ist Unsinn. Mit der Scheidung werden die Rentenanwartschaften der Eheleute für die Ehezeit bewertet und auf die Rentenkonten beider Parteien ausgeglichen verteilt. Und jeder bekommt seine Rente mit Eintritt seines Rentenalters, die Exfrau also früher ihre als der Exmann seine.
G imager761
Rentenpunkte? Wohl eher Entgeltpunkte....