2

Bekommt man Hilfe beim Bezug einer ersten eigenen Wohnung...

Frage von Shaina Shaina

...wenn man 18 Jahre alt ist und zuhause, also bei den Eltern, exzessiver Alkoholkonsum vorherrscht, es dort in der Vergangenheit auch schon Suizidversuche gab - und man für die eigene Wohnung kein Hartz IV oder Sonstiges beziehen will, sondern alles Weitere mit seiner Ausbildungsvergütung zahlen kann...? Danke!!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 1
    Antwort von ichweises ichweises

    ja die gibt es: wenn du eine schulische ausbidung machst und die vergütung nicht ausreicht, um deine wohnung und das essen zu bezahken, dann kannst du wohngeld beantragen. ich würde dir aber nocmla s raten im netz zu googeln. welche kniffe es da gibt. die anträge keommst du beimeinwohnermeldeamt und gibst sie dort auch a. ist aber klar das du dir keine luxuswohnung gönnen kannst un dir vom staat ne villa bezahlen lässt. auh handelt es sich nur um eine ergänzung zum AZUBI gehalt und ist nicht viel.

    Kommentar von Shaina ShainaShaina

    Zum Glück werde ich genug Geld verdienen. Das Einzige, was ich dabei noch bekomme, ist das Kindergeld. Eine Luxuswohnung oder Villa wollte ich übrigens auch nicht haben ;)

    Kommentar von Hoppel1961 Hoppel1961Hoppel1961

    Vollkommen falsche Antwort. Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht.

  • 0
    Antwort von guutsle guutsle

    Wohngeld gibt es bei Geringverdienern, was AZUBIS sind, fast immer. Wieviel das ist, kannst du unter "Wohngeldrechner" ergoogeln. Auf diesen Seiten sind auch die sonstigen Voraussetzungen für die Beantragung von Wohngeld aufgeführt. Ob es Hilfe zum Umzug gibt, weiss ich nicht, aber die Kosten können als Werbungskosten beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend gemacht werden. Für die Ersteinrichtung gibt es außer HartzIV definitiv nichts vom Staat.

  • 0
    Antwort von jobo22 jobo22

    Shaina sorry - hab das falsch verstanden. Na ja also ich war zu der Zeit schon lange von den Eltern weg. Vielleicht liegts daran.

    Kann mir nicht vorstellen, dass du unter den Umständen kein Wohngeld bekommst.

    In dem Fall weiß ich aber auch nichts genaues...

    Ich würd nicht lang fackeln und das mit dem Amt abklären. Und was ist mit dem Kindergeld?

  • 0
    Antwort von jobo22 jobo22

    In wie fern Hilfe?

    Also zahlen kannst du ja...

    Einrichtung, Suche, Vertrag etc. - was meinst du...?

    Du kannst sicher auch noch Wohngeld beantragen. Das hat nichts mit Hartz 4 zutun..

    Kommentar von Shaina ShainaShaina

    Na ja, ich meine die Kosten für den Umzug und die erste Einrichtung.

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Nein. Das geht nur, wenn du Hartz 4 beantragst. Ansonsten bekommst du aber monatlich Wohngeld, wenn du das beantragst..

    Den Umzug kannst du für ca. 50 Euro organisieren.

    Brauchst dazu..

    • ein paar Helfer

    • nen Kleintransorter ab 40 Euro

    • einen Fahrer, der Führerschein schon ca. 2 J. hat oder über 21 ist (bei den Meisten)

    Ersteinrichtung bekommst du teils auch für ein paar Euros bei Ebay! Zumindest einen Teil kannst darüber besorgen..

    Kannst dich natürlich auch mal bei einem Sozialverband erkundigen, ob die

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    eventuell da noch etwas anbieten^^

    Kommentar von Hoppel1961 Hoppel1961Hoppel1961

    Auch diese Antwort ist falsch. Wohngeld gibt es nicht in diesem Fall. Abgesehn davon ist auch die Auskunft, Erstausstattung gebe es nur bei Bezug von ALG II, falsch. Ob im vorliegenden Fall ein Anspruch darauf besteht, hängt davon ob, ob eine Bedürftigkeit vorliegt, was ich anhand der wenigen Angaben des Fragestellers nicht beurteilen kann. Zweite Voraussetzung ist die Frage, ob das Amt dem Auszug überhaupt zustimmt - erst dann könnte eventuell eine Erstausstattung beantragt werden.

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Und warum Hoppel? War selbst in der Situation und bekam Wohngeld!

    Kommentar von Shaina ShainaShaina

    Darum geht es gerade - eigentlich muss das Amt dem Auszug zustimmen. Denn ich halte es hier bei dem exzessiven Alkoholkonsum nicht mehr aus. Viel Geld haben meine Eltern übrigens auch nicht, liegen mit ihrer Rente wohl knapp über Hartz IV.

    Kommentar von ichweises ichweisesichweises

    wenn du für deinen job ausbildungsplatz umziehen musst, kannst du umzugskosten geltend machen. entweder nach einem jahr rückwirkend bei deiner steuererklärung (nur wenn du auch steuern gezahlt hast bis zu 600 eur/ jahr mit den entsprechenden belegen für mietauto, Spritt usw) oder aber du kannst beim arbeitsamt durch einreichen entsprechender anträge z.b. solche kosten zurück bekommen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.