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Bekommt man heutzutage nach Arbeitsaufnahme noch Fahrgeld?

Frage von kidcat283 kidcat283

Es geht um folgendes: Ich hab nach Abschluss meiner Fachhochschulreife noch 3 Monate Arbeitslosengeld 2 bekommen bis ich mir dann selbstständig ohne Hilfe der ARGE Arbeit gesucht und gefunden habe. Nun weiss ich, dass man 6 Monate lang Fahrkosten bekommt. Allerdings habe ich nun einmalig Fahrkosten bekommen für 20 Werktage. Ich habe auch schon gehört, dass es neu ist, dass man kein Fahrgeld mehr bekommt. Allerdings wurde mir gesagt, dass es davon abhängt wieviel Geld man verdient und wie weit der Fahrtweg zur Arbeit ist. Ich möchte jetzt nicht sagen, wieviel ich verdiene, denn über Geld spricht man nicht. Nur soviel, ich arbeite 20 Stunden die Woche. Und der Fahrtweg beträgt pro Tag mit Hin und Rückfahrt 37km. Da ich jetzt mehrere Meinungen von den Angestellten beim Arbeitsamt bekommen habe, die mir nicht weitergeholfen haben, wollte ich auf diesem Wege gerne mal eine konkrete Antwort haben, ob es sich lohnt gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Schonmal danke für die Hilfe.

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Antworten (2)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Es ist eine Kann-Leistung, die sich letztlich ab dem zweiten Monat der Arbeitsaufnahme bzw. dem ersten Gehaltszufluss nicht mehr ökonomisch (und sgb-systematisch) rechtfertigen lässt, da man die notwendigen Fahrkosten im Rahmen der Werbungskosten des § 11 b Abs. 1 Nr. 5 SGB II unmittelbar einkommenssenkend berücksichtigen lassen kann. Bekommt man noch zusätzlich zu diesem Absetzbetrag (bzw. der 100 EUR-Pauschale) Fahrkosten erstattet, bedeutete das eine doppelte - m.E. unangemessene - Leistungsgewährung.

    Kommentar von kidcat283 kidcat283

    Das heisst also, dass ich eigentlich gar kein Fahrgeld bekommen tue und ich kann froh sein, dass ich überhaupt was bekommen habe? xD

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Einige Vermittler sehen das etwas lockerer als andere ... auch wenn ich nicht verstehe, warum.

    Wie gesagt, im ersten Monat der Arbeitsaufnahme ist das Ganze noch nachvollziehbar, da du aus dem Regelsatz kaum die Kosten vorstrecken kannst. Ab erstem Gehalt ist es schlichtweg ein überflüssiges Geschenk.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Grundsätzlich musst du Anträge stellen BEVOR du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Ob, und wie lange du dann die Mobilitätshilfe erhältst, ist weitgehend eine Ermessenssache des zuständigen Sachbearbeiters. Wenn du dich erst später meldest, kannst du das vergessen. Die 37 km kannst du ja mit dem km-Geld steuerlich geltend machen. Das ist übrigens durchaus zumutbar.

    Kommentar von kidcat283 kidcat283

    Ich habe ja alles im Vorhinein beantragt, damit ich auch was bekomme. Aber ich frage mich nach was das der Sachbearbeiter entscheidet. Nach Lohn jawohl nicht. ;(

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