Meine Mutter wird bald 65 - sie müsste dann eine Rente bekommen, weil sie früher mal gearbeitet hat. Geht das automatisch?
Wer pünktlich zum 65.sten Geburtstag die erste volle Rente erhalten will, duss rechzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag stellen. Denn automatisch wird die Rente nicht überwiesen. ACHTUNG: Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Monate. Für die Beantragung genügt ein formloses Schreiben. Danach erhält man ein Formular mit dem die Rente offiziell beantragt wird.
Einen dringenden Hinweis möchte ich Dir noch mitgeben. Wenn der Rentenbescheid ergangen ist, prüft ihn auf jeden Fall oder laßt ihn von sachkundiger Stelle prüfen. In vielen Fällen ist die Höhe der Rente falsch (zu niedrig) berechnet. Das kennen wir nicht nur aus eigener Erfahrung, auch viele aus unserem Bekanntenkreis haben damit zu kämpfen.

Hallo Bergfex , Deine Mutter muß sich kümmern und die Rente beantragen . Schau Dir den folgenden Link an http://www.erziehung.uni-giessen.de/studis/Robert/r_antrag.html . Ich denke der kann sehr hilfreich für Dich sein . Schönes WE und Gruß odemtann

Die Rente kommt nicht automatisch, nur, weil man 65 geworden ist. Deine Mutter sollte sofort von der (ehemals) BfA eine Rentenberechnung/Auskunft beantragen (kostenlose Tel.-Nr. 0800-3331919, Versicherungsnummer bereit halten). Nach Erhalt der Berechnung umgehend alle Daten anhand ihrer Belege genauestens! prüfen. Wenn was nicht stimmt, unverzüglich! mit der BfA und den ehemaligen Arbeitgebern Kontakt aufnehmen, damit alles richtiggestellt wird. Das kann manchmal lange dauern. Stell Dir vor, es gibt eine Firma nicht mehr, da muss man gucken, wie man an die Belege rankommt. Oder der Arbeitgeber hatte sehr wohl die Meldung an die BfA getätigt, aber sie ist dort nicht erfasst. Dann muss man eine Kopie der eigenen Kopie hinschicken. 4 Monate vor dem Renteneintritt holt man sich telefonisch einen Termin bei der örtlichen/regionalen BfA-Stelle und geht dann mit allen Unterlagen dorthin. Die füllen den Antrag im Beisein des Antragstellers aus. Irgendwann bekommt man den Bescheid: wieder genauestens! prüfen, denn da schleichen sich ständig Fehler ein!
Hoffentlich läuft alles glatt bei Deiner Mutter.
critter am 23. März 2007 16:38 Und noch was: Mir wurde bei meiner Antragstellung gesagt: Wenn ich die Belege nicht pünktlich beibringen kann und sich der Rentenauszahlungsbeginn dadurch verzögert, ich keinen Anspruch hätte auf nachträgliche Rentenzahlung, sondern erst ab dem Ersten des Folgemonats, nachdem alle Belege bei der BfA erfasst sind. Da kann es nämlich passieren, dass man ein oder zwei Monate später erst die erste Rente erhält.