Huhu, rein hypothetisch: Wenn man z.B. als Student schwanger wird, bekommt man ja wegen nicht-vorhandenem Einkommen den Minimalsatz an Elterngeld, oder? Bekommt man zusätzlich noch Hartz IV? Und für das Kind könnte man auch Hartz IV beantragen, oder? Und wenn man mit seinem Freund zusammen wohnt, aber nicht verheiratet ist, muss er dann für einen aufkommen? Wieviel darf er maximal verdienen?
Mich interessiert es, weil es in meinem Bekanntenkreis ein paar solcher Fälle gibt, und ich kann die ja schlecht fragen! :-)
als Studentin ist man zwar grundsätzlich von hartz IV ausgeschlossen, dies gilt jedoch nicht bei Unterbrechung des Studiums. Wird das Studium nicht unterbrochen gilt:Trotz grundsätzlichem Ausschluss besteht Anspruch für den Mehrbedarf für Schwangere, ggf. den Mehrbedarf für Alleinerziehung und das Kind hat einen eigenen Anspruch auf Sozialgeld. Eigenes Einkommmen sowie Einkommen des Partner wird natürlich nach den allgemeinen Regeln berücksichtigt
achtung beim elterngeld und hartz 4. der sockelbetrag von 300,- € ist anrechnungsfrei, der geschwiesterbonus von 75 € jedoch nicht. alles über 300 € wird angerechnet
also.... Elterngeld ist anrechnuchnungsfrei somit steht dir ganz normal Alg2 zu, sowohl für dich wie auch das Kind. Wenn dein Freund und du zusammen leben wird auch sein einkommen bei der Berechnung berücksichtigt, schließlich seid ihr eine eheähnliche Gemeinschaft... was ich nur nicht weiss wie es sich dann mit deinem Studium verhält

Nein: Entweder oder. Für eines mußt Du Dich entscheiden...
Asl StudentIn bist du nicht Harzt 4 leistungsberechtigt.
Hmm, ok ... ja, als Student bekommt man ja fast gar nix! :-) Meine armen Eltern müssten dann ran! Naja, aber ich hab ja das Problem nicht! :-)

Wenn du als "Student"Schwanger wirst,hast du ausgesorgt durch die Medien!