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Bekommt man Geld zurück, das 1991 verliehen wurde?

Frage von lianjolei lianjolei

Im Jahre 1991 wurden 4000,00 DM verliehen. Es existiert ein Schreiben mit Unterschrift, in dem dies festgehalten wurde. Inzwischen ist der Schuldner verstorben. Bekommt man dieses Geld von den Nachkommen zurück?

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Antworten (6)

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    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Von den Nachkommen nicht unbedingt, aber grundsätzlich von den Erben.

    Ob und inwieweit das im konkreten Fall durchgeht, hängt von vielen Faktoren ab, aber verjährt ist die Forderung nicht. (Verwirkung hängt wieder von vielen Faktoren ab.)

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    Hast du in dieser Zeit mal die Schulden geltend gemacht? Ich befürchte nämlich, daß das inzwischen verjährt ist. Selbst wenn der Schuldner noch leben würde. Was hattet ihr denn vereinbart, wie und wann er zurückzahlen soll?

    Kommentar von lianjolei lianjolei

    Das Geld sollte ein Monat später wieder zurückgezahlt werden, wurde aber bis heute nicht gezahlt.

    Kommentar von DerTroll DerTrollDerTroll

    hm dann hängt es davon ab, ob du innerhalb der verjährungsfrist schon das Geld zurückverlangt hast oder nicht. Und wenn ja, kannst du es nachweisen? Ansonsten würde ich mich an die Angehörigen und Erben wenden und hoffen, daß die sich nicht stur stellen. Denn verjährt sind die Schulden dann leider doch schon.

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    Antwort von Lola60 Lola60

    Wenn, dann kann man es nur von den Erben wiederbekommen und das müssen nicht zwangsläufig die Nachkommen sein.

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    Antwort von Toerty Toerty

    Ist schwierig. Gem. § 598 BGB werden Sachen verliehen. Fraglich ist, ob Geld eine Sache ist? Sollten wir die Frage mit Ja beantworten, kommt für die Verjährung der § 606 BGB in Frage. Danach kannst du das Geld abschreiben!

    Um es von den Erben zu bekommen. müsste man sowieso erst einmal prüfen, ob es Erben gab und pb die das Erbe angetreten haben.

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Leihe bedeutet, daß Du DIESELBE Sache zurückgeben mußt. Das wird bei Geld äußerst selten so vereinbart. ;-)

    In der Regel handelt es sich bei Geld um ein Darlehen. (Das ist übrigens auch der Fall, wenn man beim Nachbarn z.B. Mehl "leiht".)

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    Antwort von lebenplus lebenplus

    Verjährungsfrist ist abgelaufen!!

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    Antwort von regideur regideur

    Wow hast Du Geduld. Das sind 17 Jahre!!! Vorausgesetzt Das Geld ist überhaupt vorhanden und nicht verlebt kannst Du es nur probieren und Dich an die Erben wenden.

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