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Bekommt man Geld zurück, das 1991 verliehen wurde?

gefragt von lianjolei am 02.03.2008 um 11:14 Uhr

Im Jahre 1991 wurden 4000,00 DM verliehen. Es existiert ein Schreiben mit Unterschrift, in dem dies festgehalten wurde. Inzwischen ist der Schuldner verstorben. Bekommt man dieses Geld von den Nachkommen zurück?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 2. März 2008 11:18
4x
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Von den Nachkommen nicht unbedingt, aber grundsätzlich von den Erben.

Ob und inwieweit das im konkreten Fall durchgeht, hängt von vielen Faktoren ab, aber verjährt ist die Forderung nicht. (Verwirkung hängt wieder von vielen Faktoren ab.)


Lola60
beantwortet von Lola60 am 2. März 2008 11:16
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Wenn, dann kann man es nur von den Erben wiederbekommen und das müssen nicht zwangsläufig die Nachkommen sein.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 2. März 2008 11:16
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Hast du in dieser Zeit mal die Schulden geltend gemacht? Ich befürchte nämlich, daß das inzwischen verjährt ist. Selbst wenn der Schuldner noch leben würde. Was hattet ihr denn vereinbart, wie und wann er zurückzahlen soll?

Kommentar von lianjolei am 2. März 2008 11:17

Das Geld sollte ein Monat später wieder zurückgezahlt werden, wurde aber bis heute nicht gezahlt.

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 2. März 2008 11:21

hm dann hängt es davon ab, ob du innerhalb der verjährungsfrist schon das Geld zurückverlangt hast oder nicht. Und wenn ja, kannst du es nachweisen? Ansonsten würde ich mich an die Angehörigen und Erben wenden und hoffen, daß die sich nicht stur stellen. Denn verjährt sind die Schulden dann leider doch schon.


regideur
beantwortet von regideur am 2. März 2008 11:17
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Wow hast Du Geduld. Das sind 17 Jahre!!! Vorausgesetzt Das Geld ist überhaupt vorhanden und nicht verlebt kannst Du es nur probieren und Dich an die Erben wenden.


anonym
beantwortet von lebenplus am 2. März 2008 11:23
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Verjährungsfrist ist abgelaufen!!





Toerty
beantwortet von Toerty am 2. März 2008 11:25
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Ist schwierig. Gem. § 598 BGB werden Sachen verliehen. Fraglich ist, ob Geld eine Sache ist? Sollten wir die Frage mit Ja beantworten, kommt für die Verjährung der § 606 BGB in Frage. Danach kannst du das Geld abschreiben!

Um es von den Erben zu bekommen. müsste man sowieso erst einmal prüfen, ob es Erben gab und pb die das Erbe angetreten haben.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 2. März 2008 11:33

Leihe bedeutet, daß Du DIESELBE Sache zurückgeben mußt. Das wird bei Geld äußerst selten so vereinbart. ;-)

In der Regel handelt es sich bei Geld um ein Darlehen. (Das ist übrigens auch der Fall, wenn man beim Nachbarn z.B. Mehl "leiht".)




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