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Bekommt man für Feuerwerksbatterien, die nicht funktioniert haben, das Geld zurück?

gefragt von Rainer1982 am 01.01.2008 um 17:43 Uhr

Wenn man bei einer Feuerwerksbatterie einen Blindgänger erwischt hat, bekommt man dann sein Geld zurück?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Januar 2008 17:45
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Versuch macht klug...ich zweifle allerdings...


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 1. Januar 2008 18:06
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Kann ich mir nicht vorstellen. Aber wie heißt es so schön? Wer wagt gewinnt...(manchmal):)


anonym
beantwortet von Rizzo am 1. Januar 2008 18:24
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Wäre eigentlich fair und müsste grundsätzlich mit der Gewährleistung zu begründen sein. Allerdings dürfte es eigentlich nicht erlaubt sein, einen bereits gezündeten Blindgänger wieder ins Geschäft zu schleppen...


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 1. Januar 2008 18:28
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Na das wärs: ich nehme meinen Kassenzettel fürs Feuerwerk, gehe ins Geschäft und mache soundsoviel Blindgänger geltend...! Rizzo hats schon gesagt, die nicht gezündeten Teile in den Laden tragen ist nicht. Wie also nachweisen? Und was, wenn ich einfach die Zündschnur abschneide? Nein, das ist das volle Risiko des Käufers!


hexen111
beantwortet von hexen111 am 1. Januar 2008 19:13
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Nein!!Das ist das Risiko des Käufers!





Geisterburg
beantwortet von Geisterburg am 2. Januar 2008 10:41
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Wenn du die Ware im Supermarkt gekauft hast nicht, wenn du es bei einer Feuerwerksfirma gekauft hast ist die Chance besser. sollte es bei den Feuerwerksversagern um nass gewordene Artikel handeln gibt es in keinem Fall was zurück

Kommentar von Trilobit am 24. Juni 2008 21:47

Witzig ist dabei, dass man Blindgänger ja mit Wasser übergießen soll, bevor man sie einsammelt (sonst gehen sie womöglich später in der Wohnung hoch). Die Frage ist, wie man dann nachweisen kann, dass sie vorher trocken waren.


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