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Bekommt man Fahrkostenerstattung zum Vorstellungsgespräch, wenn man sich im 3.Lehrjahr befindet?

Frage von Need89 Need89

Hi Leute.

Ich befinde mich momentan im 3.Ausbildungsjahr zum staatlich anerkannten Erzieher und die ersten Bewerbungen sind am Laufen. Da ich von Brandenburg nach Schleswig Holstein ziehen möchte, suche ich logischer Weise auch dort Arbeit.

Daher meine Frage:

Früher oder später werde ich Vorstellungsgespräche absolvieren müssen. Kann ich irgendwo Fahrkostenrückerstattung beantragen?

(Info: Es ist eine schulische Ausbildung und ich komme Bafög.)

Ich freue mich über jedem Tipp

P.s. Mir ist bewusst, dass ich die Schule und das Arbeitsamt als Ansprechpartner habe, jedoch wollte ich trotzdem schon einmal eine ungefähre Richtlinie bekommen.

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Antworten (7)

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    Antwort von Christa251248 Christa251248

    Wenn du ein aussergewöhnlicher Bewerber bist, und dein zukünftiger Arbeitgeber dich unbedingt kennenlernen will, wäre es vorstellbar. Aber das musst du vorher mit ihm abklären.

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    Antwort von Schuhu Schuhu

    Wenn du Bafög bekommst, kriegst du leider keine Fahrtkosten erstattet. Mit Bafög sollst du alle Kosten bestreiten können, jedenfalls glaubt das der Gesetzgeber.

    Kommentar von Need89 Need89

    Ja das bezieht sich aber nur auf kosten wärend der Ausbildung. Laut Bafögverordnung fallen Bewerbungskosten nicht hinein. Oder täusche ich mich da?

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    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Du kannst Sie auch im Rahmen der Steuern absetzen,sobald Du eine Anstellung gefunden hast!

    Ansonsten bei der Agentur für Arbeit fragen.

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    Antwort von mwiemeikel mwiemeikel

    Wenn die Fahrten genehmigt wurden, bekommst du sie auch erstattet. Also nicht einfach losfahren, sondern mit dem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur reden.

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    Antwort von vanixx vanixx

    Einige Betriebe sind bereit Fahrkosten zu erstatten wenn der Bewerber von weiter weg kommt. Aber das machen noch lange nicht alle.

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    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Frag einfach nach. Ich kann es mir allerdings nicht vorstellen, denn es ist ja alleine Deine Entscheidung, in einer anderen Stadt was zu suchen.

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    Antwort von Siebenschlaf Siebenschlaf

    Ich denke mal nicht, aber du kannst die Kosten beim Lohnsteuerjahresausgleich mit angeben.,

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