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Bekommt man etwas vom Finanzamt wieder, bei 1500 EUR Werbungungskosten u. 15000 EUR steuern?

Frage von QuestionMonkey QuestionMonkey

Es gibt doch diesen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 EUR. Wenn man den mit seinen Werbungskosten (Fahrtkosten, Fachbücher, usw.) überschreitet, wird alles was darüber ist von der Steuer abgezogen (= zurück bezahlt). Oder nicht?

Habe viel $$$ für einen Berater ausgegeben, der mir jetzt erzählen will das ich nur 5 EUR wieder bekomme. Soll ich mir einen anderen Berater suchen, oder hat der recht, und die Sache mit dem Pauschbetrag ist falsch?

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Antworten (5)

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    Antwort von Moviestar Moviestar

    Alles was darüber hinaus ist wird von deinem "zu versteuerndem Einkommen" abgezogen! D.h. berücksichtigt werden die Ausgaben nur in der Höhe deines persönlichen Steuersatzes! Da ein Steuerberater sicher ein vernünftiges Steuerberechnungsprogramm benutzt wird das was er Dir sagt schon stimmen. Ob sich der Berater bei 5€ lohnt ist die andere Frage!

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    Antwort von kleineroteHexe kleineroteHexe

    Wieviel Lohnsteuer hast du denn überhaupt vorausbezahlt? Die 580 € WK mindern dein zu versteuerndes Einkommen, nicht deine Steuerlast. Dein Steuerberater kann dir dass doch sicherlich verständlich erklären, muss er einfach.

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    Antwort von collo collo

    bei 1,500 € Werbungskosten bekommst du auf jeden Fall etwas wieder. Wieviel kann ich natürlich nicht sagen, aber es lohnt sich auf jeden Fall. Ich sehe da mindestens 100 € und mehr

    Kommentar von dackelnero dackelnerodackelnero

    ...also, oha, ein Seher! Respekt! Woraus kannst du denn die "100 € und mehr" erkennen?
    .
    Ich frage, weil ich sowas auch gern können möchte. Leider steht mir die Realität immer noch zu sehr im Wege.

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Warum machst du nicht den Antrag fertig und gehst direkt zum Finanzamt.

    Außerdem, wenn du soviel Steuern bezahlt hast, da kannst du sicher noch ein paar Sachen mehr absetzen

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    Antwort von andreas48 andreas48

    neindas ist schon so richtig..aber jeder Euro über dem Pauschbetrag bedeudet nicht, dass dieser Euro zurückkommt, da

    1. eine EstE wesentlich mehr Punkte als Werbungskosten umfasst

    2. die zu zahlende Lohnsteuer mit der gezahlten angeglichen wird und da sganze in Tabellen hinterlegt ist

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