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bekommt man elterngeld für das 2te lebensjahr ?

gefragt von SarahLea am 08.10.2008 um 10:22 Uhr

Hallo.... Ich hab da mal eine frage...Ich hab das elterngeld für 1jahr a 300euro genommen was nun auch schon etwas her ist meine tochter ist jetzt 20monate naja nun hat eine freundin mir erzählt das von ihr ne freundin die auch 1jahr a 300euro hatte nochmal 1jahr lang geld bekommt für das 2te lebensjahr stimmt das dass man fürs 2te lebensjahr auch noch geld bekommt ?? vielen dank im vorraus liebe grüße sarahlea


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anonym
beantwortet von zwergenmama am 8. Oktober 2008 10:24
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Man kann doch angeben ob man ein Jahr mehr Geld monatlich haben will, oder 2 Jahre aber dafür weniger im Monat. Deshalb bin ich der Meinung das es anders nicht geht!


anonym
beantwortet von chmoti88 am 8. Oktober 2008 10:24
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also ich bin auf folgenden Stand für das 1 Jahr 300 Euro, 2 Jahr 300 Euro und dann nochmal ein 1/2 jahr für 200 Euro wenn es das erste Kind ist.

Kommentar von F34ca120144d4b2b14d0360c29d55d8csmallStartaler am 8. Oktober 2008 10:28

Das war die alte Regelung mit 1 Jahr Bundeserziehungsgeld und anschließend Landeserziehungsgeld. Elterngeld hat andere Regelungen.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 8. Oktober 2008 10:25
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Elterngeld gibt es maximal 14 Monate. 12 für Mama und 2 für Papa.


Startaler
beantwortet von Startaler am 8. Oktober 2008 10:27
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Entweder du nimmst den vollen Betrag für 1 Jahr (also mind. 300,00 € mtl.), oder den halben Betrag für 2 Jahre (also mind. 150,00 € mtl.).

Es kann sein, dass deine Bekannte vorher gearbeitet hat und dadurch einen höheren Elterngeldanspruch hatte (also z. B. 600,00 € mtl.). Wenn sie sich dann dafür entschieden hat das Geld für 2 Jahre zu beziehen, wären das 24 Monate lang á 300,00 €.

Vor der Umstellung auf Elterngeld (damals Bundeserziehungsgeld und Landeserziehungsgeld) galten andere Regelungen. Wie lange ist das bei deiner Bekannten her?

Kommentar von SarahLea am 8. Oktober 2008 10:31

sie hat es erst jetzt vor ca 3-4wochen beantragt

Kommentar von F34ca120144d4b2b14d0360c29d55d8csmallStartaler am 8. Oktober 2008 11:16

Naja, wie gesagt, der Elterngelsanspruch ist mindestens 300,00 €. Hat man vorher gearbeitet, dann erhält man 67 Prozent seines früheren Einkommens. Wenn deine Bekannte nun ca. 900,00 € Netto verdient hat, dann hätte Sie jetzt einen Elterngeldanspruch von ca. 600,00 € mtl für 1 Jahr, oder 300,00 € mtl für 2 Jahre.

Weist du denn welche Voraussetzungen deine Bekannte hatte? (vorheriges Einkommen etc?)


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