Hallo.... Ich hab da mal eine frage...Ich hab das elterngeld für 1jahr a 300euro genommen was nun auch schon etwas her ist meine tochter ist jetzt 20monate naja nun hat eine freundin mir erzählt das von ihr ne freundin die auch 1jahr a 300euro hatte nochmal 1jahr lang geld bekommt für das 2te lebensjahr stimmt das dass man fürs 2te lebensjahr auch noch geld bekommt ?? vielen dank im vorraus liebe grüße sarahlea
Man kann doch angeben ob man ein Jahr mehr Geld monatlich haben will, oder 2 Jahre aber dafür weniger im Monat. Deshalb bin ich der Meinung das es anders nicht geht!
also ich bin auf folgenden Stand für das 1 Jahr 300 Euro, 2 Jahr 300 Euro und dann nochmal ein 1/2 jahr für 200 Euro wenn es das erste Kind ist.
Startaler am 8. Oktober 2008 10:28 Das war die alte Regelung mit 1 Jahr Bundeserziehungsgeld und anschließend Landeserziehungsgeld. Elterngeld hat andere Regelungen.
Elterngeld gibt es maximal 14 Monate. 12 für Mama und 2 für Papa.

Entweder du nimmst den vollen Betrag für 1 Jahr (also mind. 300,00 € mtl.), oder den halben Betrag für 2 Jahre (also mind. 150,00 € mtl.).
Es kann sein, dass deine Bekannte vorher gearbeitet hat und dadurch einen höheren Elterngeldanspruch hatte (also z. B. 600,00 € mtl.). Wenn sie sich dann dafür entschieden hat das Geld für 2 Jahre zu beziehen, wären das 24 Monate lang á 300,00 €.
Vor der Umstellung auf Elterngeld (damals Bundeserziehungsgeld und Landeserziehungsgeld) galten andere Regelungen. Wie lange ist das bei deiner Bekannten her?
sie hat es erst jetzt vor ca 3-4wochen beantragt
Startaler am 8. Oktober 2008 11:16 Naja, wie gesagt, der Elterngelsanspruch ist mindestens 300,00 €. Hat man vorher gearbeitet, dann erhält man 67 Prozent seines früheren Einkommens. Wenn deine Bekannte nun ca. 900,00 € Netto verdient hat, dann hätte Sie jetzt einen Elterngeldanspruch von ca. 600,00 € mtl für 1 Jahr, oder 300,00 € mtl für 2 Jahre.
Weist du denn welche Voraussetzungen deine Bekannte hatte? (vorheriges Einkommen etc?)