Hatte da neulich einen dran in Salzburg. Schicken die das nach Deutschland nach? Weiß das jemand?
Bekommt man einen Strafzettel wegen Falschparkens in Österreich nach Deutschland nachgeschickt?
Antworten (6)
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7Antwort von
AuskunftAuskunft
Zwischen Deutschland und Österreich besteht seit mehr als zehn Jahren das Abkommen über die Gewährung von Vollstreckungshilfen in Verwaltungssachen.
Bußgeldbescheide und auch Strafverfügungen, die oberhalb von 25 Euro liegen, können auch in Deutschland kassiert werden.
Österreich-Urlauber können sich also auch nach ihrer Rückkehr nach Hause nicht vor dem Bezahlen drücken, da sonst im Rechtshilfeweg über die deutschen Behörden ein meist teures Vollstreckungsverfahren betrieben wird. Sprich: Der Bußgeldbescheid wird vom zuständigen Ordnungs- oder Landratsamt verschickt und bei ganz säumigen Zahlern steht schließlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
In der Vollstreckungsvereinbarung zwischen Deutschland und Österreich ist eine Bagatellgrenze von 25 Euro enthalten – weshalb die meisten Gemeinden der Alpenrepublik deutschen Parksündern gleich eine Organverfügung über 26 oder 36 Euro ans Auto hängen.
Aber selbst derjenige, der einen inzwischen eher seltenen Strafzettel über nur sieben Euro am Auto gefunden hat, sollte sich nicht zu früh freuen – wird nicht bezahlt, wird von den österreichischen Behörden ein Bußgeldverfahren eröffnet, wodurch die Strafe auf jeden Fall über die 25-Euro-Grenze steigt und damit dann in Deutschland eingetrieben werden kann.
(http://www.sueddeutsche.de/automobil/artikel/449/84365/4/)
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6Antwort von
solf1solf1
Sicherlich! Wo würde denn das hinführen? Komische Frage im vereinten Europa! Gruss Solf
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6Antwort von
viking Ja, den bekommst du nachgeschickt. Habe das leider erst kürzlich erfahren müssen. Ist mir auch in Salzburg passiert. Sche... Abzocker!
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1Antwort von
SchiebedachSchiebedach
Aber natürlich; ist ja keine Straftat. Da schützt Dich unser Staat, denn Deutsche dürfen nicht ausgeliefert werden (s.GG); Abkassieren ist etwas anderes. Daher meide ich solche Staaten und fahre eben nicht nach Österreich! Wer sich mit nem nackten Po auf'n heißen Ofen setzt, muß mit Brandblasen rechnen (alter Spruch).
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1Antwort von
andreas48andreas48
100%ig, denn es existiert ein Rechtshilfeabkommen zwischen beiden Staaten..kann also bis zur Eidesstattlichen Versicherung und Erzwingungshaft gehen bei Nichtzahlung
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0Antwort von
dsfjnmx mal eine Frage,können die mich für ein Vergehen zwei mal Abzocken??? Hab falsch Geparkt und dafür wollen die zwei mal 30 euro haben.
...schrieb derjenige, der das vereinte Europa nur von aussen betrachtet!
Uns gehts saugut dabei! Arbeitslosenquote neu bei 2.5%!! Mehrwertsteuersatz 7.6%! Hypozinsen 3.25% ..etc...!! und die Schweizer Fränkli nicht vergessen... ;-))
Das war jetzt nicht nötig! ;-))