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bekommt man eine zusätzliche Haftstrafe wenn man aus einer JVA ausbricht ?

gefragt von rogber am 02.10.2008 um 23:29 Uhr

ich meine natürlich nur, wenn man danach oder dabei erwischt wird und niemand zu Schaden kommt.


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Nesquick
beantwortet von Nesquick am 2. Oktober 2008 23:31
5x
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Ja, man muß eine Woche am Stück Hansi Hinterseer beim MDR gucken

Kommentar von 0a42e8f1454f98edc482d2e8a55ed576smalldispo1 am 2. Oktober 2008 23:33

und wenn man sich dabei nicht benimmt bekommt man eine Dauerkate zum kunterbunten Fest der Volksmusik von und mit Florian SIIIIILBEREEIISEEEEEN

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 2. Oktober 2008 23:34

Dann lieber lebenslänglich.

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 2. Oktober 2008 23:33

Stimmt nicht. Das ist Folter und verstößt gegen die Menschenrechte! Sooo hart wird kein Richter urteilen! :-) DH!


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 2. Oktober 2008 23:33
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Nein, das ist Dein gutes Recht, in die Freiheit türmen zu wollen


rhondablue
beantwortet von rhondablue am 2. Oktober 2008 23:34
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Eher nicht. Aber man muss zwingend damit rechnen, dass man sämtlicher Hafterleichterungen verlustig geht und darüber hinaus auch keine Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung haben wird.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 2. Oktober 2008 23:31
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Ich habe mal gehört, dass man dann keine zusätzliche Strafe bekommt. Aber es darf niemand zu Schaden kommen. Ich denke aber, so einfach und ohne Gewaltanwendung kommt man da nicht raus.


baer1
beantwortet von baer1 am 2. Oktober 2008 23:35
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Zusätzlich bestraft wird mensch nicht,da ein Ausbrechen dem natürlchen Freiheitsdrang entspricht.





emjay
beantwortet von emjay am 2. Oktober 2008 23:36
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Ein Mensch kann nicht für seinen Freiheitsdrang bestraft werden. Wenn keine Menschen zu Schaden kommen und keine Sachbeschädigung erfolgt, dann wird man nicht für einen Ausbruch bestraft.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 2. Oktober 2008 23:30
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Damit sollte man rechnen.


Anell
beantwortet von Anell am 2. Oktober 2008 23:31
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Wenn man dabei oder danach NICHT erwischt wird - hmmm - dann wohl eher nicht?! Anell


Qetan
beantwortet von Qetan am 2. Oktober 2008 23:31
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Naja, das Bundesverdienstkreuz sicher nicht.


medic
beantwortet von medic am 2. Oktober 2008 23:33
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JA


Calice
beantwortet von Calice am 3. Oktober 2008 00:28
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Nein, der Ausbrauch aus einer JVA ist keine Straftat.




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