ich meine natürlich nur, wenn man danach oder dabei erwischt wird und niemand zu Schaden kommt.
Antworten (11)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
emjayemjay
Ein Mensch kann nicht für seinen Freiheitsdrang bestraft werden. Wenn keine Menschen zu Schaden kommen und keine Sachbeschädigung erfolgt, dann wird man nicht für einen Ausbruch bestraft.
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5Antwort von
NesquickNesquick
Ja, man muß eine Woche am Stück Hansi Hinterseer beim MDR gucken
Kommentar von
pippi60pippi60 Stimmt nicht. Das ist Folter und verstößt gegen die Menschenrechte! Sooo hart wird kein Richter urteilen! :-) DH!
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3Antwort von
rhondabluerhondablue
Eher nicht. Aber man muss zwingend damit rechnen, dass man sämtlicher Hafterleichterungen verlustig geht und darüber hinaus auch keine Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung haben wird.
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2Antwort von
baer1baer1
Zusätzlich bestraft wird mensch nicht,da ein Ausbrechen dem natürlchen Freiheitsdrang entspricht.
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2Antwort von
pippi60pippi60
Ich habe mal gehört, dass man dann keine zusätzliche Strafe bekommt. Aber es darf niemand zu Schaden kommen. Ich denke aber, so einfach und ohne Gewaltanwendung kommt man da nicht raus.
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1Antwort von
AnellAnell
Wenn man dabei oder danach NICHT erwischt wird - hmmm - dann wohl eher nicht?! Anell
und wenn man sich dabei nicht benimmt bekommt man eine Dauerkate zum kunterbunten Fest der Volksmusik von und mit Florian SIIIIILBEREEIISEEEEEN
Dann lieber lebenslänglich.