ich meine natürlich nur, wenn man danach oder dabei erwischt wird und niemand zu Schaden kommt.

Ja, man muß eine Woche am Stück Hansi Hinterseer beim MDR gucken

Nein, das ist Dein gutes Recht, in die Freiheit türmen zu wollen

Eher nicht. Aber man muss zwingend damit rechnen, dass man sämtlicher Hafterleichterungen verlustig geht und darüber hinaus auch keine Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung haben wird.

Ich habe mal gehört, dass man dann keine zusätzliche Strafe bekommt. Aber es darf niemand zu Schaden kommen. Ich denke aber, so einfach und ohne Gewaltanwendung kommt man da nicht raus.

Zusätzlich bestraft wird mensch nicht,da ein Ausbrechen dem natürlchen Freiheitsdrang entspricht.

Ein Mensch kann nicht für seinen Freiheitsdrang bestraft werden. Wenn keine Menschen zu Schaden kommen und keine Sachbeschädigung erfolgt, dann wird man nicht für einen Ausbruch bestraft.

Wenn man dabei oder danach NICHT erwischt wird - hmmm - dann wohl eher nicht?! Anell
Nein, der Ausbrauch aus einer JVA ist keine Straftat.
und wenn man sich dabei nicht benimmt bekommt man eine Dauerkate zum kunterbunten Fest der Volksmusik von und mit Florian SIIIIILBEREEIISEEEEEN
Dann lieber lebenslänglich.
Stimmt nicht. Das ist Folter und verstößt gegen die Menschenrechte! Sooo hart wird kein Richter urteilen! :-) DH!