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Bekommt man eine Strafe wenn man mit einem gefälschten Ausweis erwischt wird?

Frage von Maori95 Maori95

Hallo, also meine Freundin hat ihren Ausweis an eine 15 jährige verliehen, die damit in eine Disco gegangen ist. Aber beim rausgehen kam raus, das es nicht ihr ausweis war. Bekommen beide eine Strafe? Hausverbot oder anderes?

Bitte nur sinnvolle Antoworten. Danke!

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    Zunächst einmal wurde hier kein gefälschter Ausweis vorgelegt.

    Von wem erwischt, Türsteher?

    Evtl. zunächst einmal beide Hausverbot, aber genaueres kann hier keiner wissen.

    Polizei? ob die Disco das meldet?

    So etwas könnte letzlich seitens Ermittlungs-/Strafverfolgungsbehörden unter grober Unfug, Geringfügigkeit oder kein öffentliches Interesse abgehandelt werden.

    Die Freundin sollte nächste Zeit den Laden meiden und gut ist.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    Maori95, danke für den "Stern"

    Kommentar von Kalle123 Kalle123Kalle123

    Bei uns wird da nie was gemacht, wenn du erwischt wirst. Sie schicken dich lediglich weg mehr nicht ;)

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    Antwort von Rolf42 Rolf42

    Das fällt unter § 281 StGB - "Mißbrauch von Ausweispapieren" - und kann (bei Erwachsenen) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Genua das ist es, es ist kein Betrug und erst recht keine Urkundenfälschung.

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    Antwort von Ceddi95 Ceddi95

    haja klar des isch total verboten....

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    Antwort von SoldatSchwejk SoldatSchwejk

    Ist ne Straftat und wird bestraft. Derartige Dokumente sind personengebunden und das heißt nicht umsonst so. Übrigens sind beide dran.

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    Antwort von zarpa0102 zarpa0102

    ja klar, das ist urkundenfälschung und unter umständen betrug. und hausverbot kannst du natürlich auch bekommen, das entscheidet aber der besitzer der disko oder so

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    Antwort von garfield0383 garfield0383

    Ja - Das ist Urkundenfälschung! Und wen man damit sich etwas ermogelt zusätzlich Betrug

    Kommentar von Maori95 Maori95Maori95

    womit muss man rechnen für beide seiten?

    Kommentar von garfield0383 garfield0383garfield0383

    Urkundenfälschung: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren

    http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

    Betrug: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren

    Kommentar von garfield0383 garfield0383garfield0383
    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    @garfield0383 - da spricht der Experte - Urkundenfälschung und Betrug

    Wie wäre es denn schlicht mit §281 StGB

    Kommentar von garfield0383 garfield0383garfield0383

    Stimmt- hatte irgendwie den "gefälschten" Perso im Kopf- so wies in der Überschrift steht...aber das wäre ja was anderes als einen echten von jemand anders zu nehmen.

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    Antwort von XcEcUtE XcEcUtE

    Na klar, das ist natürlich eine Straftat

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    Antwort von brendy1 brendy1

    Naja wenn die Grünen das sehen, könnte schon sein das das unter Betrug eingeordnet wird.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    @brendy1- dann sind hier im Thread sehr viele Grüne unterwegs. LOL

    Kommentar von brendy1 brendy1brendy1

    Das war nicht auf die Com. sondern auf die Frage bezogen. z.B. wenn die Grünen hinzugezogen werden, oder Allgemeine Kontrolle etc ... oO

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