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Bekommt man eine Sperrfrist wenn man seinen Job kündigt um sofort ins Ausland zu gehen?

Frage von avan77 avan77

Hallo,

Ich weiss dass man sein ALG für 3 Monate mit ins Ausland nehmen kann. Bei mir ist das auch kene Problem. Mein Freund allerdings müsste erstmal seinen Job kündigen. Wenn wir danach gleich ins Ausland gehen, hat er dann Anrecht auf ALG? Oder tritt die Sperre auch dann in Kraft wenn man ins Ausland geht?

VG

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Antworten (9)

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    Antwort von bonasera bonasera

    hier werden Sie geholfen. http://www.bmas.de/portal/17908/buergertelefon.html

    Hier bist du auf der sicheren Seite wenn du das Bürgertelefon mal anrufst. Das Arbeitsamt erzählt nämlich manchmal das blaue vom Himmel.

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Wenn es keine zwingenden Gründe gibt, dann wird die Sperrfrist auch da gelten. Dein Freund soll sich vorher einen neuen Job suchen. So lange muss das Ausland halt auf ihn warten.

    Warum sollte der deutsche Steuerzahler auch einspringen, wenn jemand auf Selbstverwirklichungstrip gehen will und per sofort eben keine Steuern mehr zahlt?

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    RatgeberHelden Antwort von inicio inicio

    wer ins ausland geht sollte auch dort fuer sich sorgen koennen. also solltet ihr sinnvoller weise erst nach einem job suchen und dann kuendigen und/oder ins ausland gehen. wenn einer arbeit hat-koennte das ja fuer euch beide reichen(?), die sperrfrist ist allgemein gueltig aber kann verhindert werden, wenn im einzelfall zum beispiel eine hohe wahrscheinlichkeit besteht- durch anzeigen etc gesichert-dass ihr arbeit findet. wohin wollt ihr und was weisst du ueber die soziale sicherung in deinem traumland?

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Es kommt immer auf die Begründung an, ob man eine Sperre bekommt. Wenn ihr eine Aussicht auf eine Stelle im Ausland habt, kann man auch ohne Sperre durch kommen. Wenn er jetzt z.B. nur kündigt, weil er mit dir zusammen gehen will, wäre das keine ausreichende Begründung. Die drei Monate AlG im Ausland gelten nur zur Arbeitsuche, nicht um drei Monate Urlaub am Strand zu machen.

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    Antwort von Kleintier Kleintier

    Du kannst ja nicht so ohne weiteres dein ALG2 mit in das Ausland nehmen, sondern Du musst es erst für das Ausland beantragen und dann hast Du eine Wartezeit von einem Monat, bevor Du Deutschland verlassen darfst. (wenn sich das mittlerweile nicht geändert hat)

    Mehr Infos bekommst Du hier:

    http://www.ba-auslandsvermittlung.de/

    Da musst Du dich mal weiterklicken. Auch wenn Die Seite der Arbeitsagentur gehört, da sitzen sehr kompetente Leute...

    Kommentar von Kleintier KleintierKleintier

    Ich gehe mal davon aus das Ihr die Seite schon kennt, aber trotzdem:

    http://europa.eu/eu-life/work-business/index_de.htm

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    Antwort von almmichel almmichel

    Ja klar. Und wo mit? Mit Recht.

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    Antwort von holsch holsch

    immer...

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    Antwort von FotoSanta FotoSanta

    klar tritt dann die sperre in kraft. er kündigt seinen job ja aus freien stücken, um dann dem staat auf der tasche zu liegen. geht doch lieber erst dann, wenn ihr im ausland einen neuen job habt.. zumindest einer von euch

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    Antwort von pumi001 pumi001

    dann erst recht, würde ich mit meinem gesunden menschenverstand mal sagen (bzw hoffen)

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