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Bekommt man eine Sperre vom Amt wegen fristloser Kündigung bei Krankmeldung ( AU )

Frage von Schnucki123 Schnucki123

Bekommt man ein Sperre vom Amt wegen fristloser Kündigung bei einer Arbeitsunfäghigkeit und innerhalb der Probezeit. der Jenige war 2 Monate in dem Betrieb tätig und hat eine 6 monatige Probezeit und ist nun fristlos gekündigt worden. Ist das rechtens? und was kann man dagegen machen.?

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Antworten (1)

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    Antwort von Siam1 Siam1

    Auch in der Probezeit kann der Chef mit Ablauf von wenigen Tagen ordentlich kündigen. Dafür ist auch die Probezeit da, und gilt für beiden Seiten. Eine Sperre bekommt derjenige nicht,da er nicht selbst gekündigt hat. Falls ihm kein Verschulden zur fristlosen Kündigung anzulasten ist, sehe ich da keine Probleme. Mehr Rat vermag ich nicht zu geben, weil von Deiner Seite zuwenig Informationen. Derjenige muß sich unverzüglich arbeitslos melden.

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