gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Bekommt man eine Förderung, wenn man Langzeitarbeitslose einstellt ?

gefragt von SMIEGEL am 11.11.2008 um 15:01 Uhr

Bekommt man eine Förderung, wenn man Langzeitarbeitslose einstellt ? Dabe interessiert mich auch mal der Begriff - bis wann oder ab wann wird man ein sogenannter Langzeitarbeitsloser ?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Förderung x 204 Langzeitarbeitslos x 5

juangogh
beantwortet von juangogh am 14. November 2008 11:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In manchen Städten gibt es z.Zt. das "Kommunal-Kombi". Infos beim Bundesverwaltungsamt Köln (http://www.bva.bund.de/nn_1008014/DE/Aufgaben/AbtII/esf-projekte/KommunalKombi/KommunalKombi-node.html?nnn=true)

Auszug: "Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit geschaffen werden"

Dort beim BVA stellt der potentielle Arbeitgeber den Antrag auf Zulassung. Mittlerweile sollten auch die Fallmanager/innen im Job-Center dieses Programm kennen. Bruttogehalt: 1300,-€ Befristetes -aber sozialvers.pflichtiges- Arbeitsverhältnis.

Viel Erfolg.

Kommentar von SMIEGEL am 14. November 2008 18:35

Danke - werde nun dochmal eine offizielle Anfrage machen. Hört sich schon mal gut an.


tommi36
beantwortet von tommi36 am 11. November 2008 15:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Einstellungszuschuss nennt sich die finanz.Förderung. Du findest Informationen dazu bei www.arbeitsagentur.de unter Arbeitgeber. Je nach Bundesland gibts Unterschiede.


anonym
beantwortet von Noonien am 11. November 2008 15:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Argentur für arbeit fragen.

Kommentar von SMIEGEL am 14. November 2008 18:33

Danke für den hervorragenden Tipp.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.