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bekommt man eine Bestätigung vom Jugendamt,wenn man ein Kind aufgenommen hat?

Frage von sunnysano sunnysano

es is so...ich bin 20 Jahre alt und meine Schwester wohnt bei mir!allerdings is sie erst 14...mein Vater hat gesagt das Jugendamt wüsste davon bescheid und hat es erlaubt,das sie bei mir wohnen darf! aber ich frage mich warum ich keine Beschtätigung vom Jugendamt bekommen habe! wurde ich etwa von meinem Vater gelink??das Problem is,er hat mir verboten beim Jugendamt anzurufen...also hat er doch eigentlich was zu verbergen oder? bitte helft mir ich weiß nicht mehr weiter

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Antworten (10)

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    Antwort von Claudia0904 Claudia0904

    Ich würde ihn noch mal klipp und klar fragen, wo die Bestätigung ist, sonst nimmst du das selbst in die Hand und rufst beim Jugendamt an.

    Kommentar von Claudia0904 Claudia0904Claudia0904

    Ach ja, und HUT AB, dass du dich um deine kleine Schwester kümmerst!

    Kommentar von sunnysano sunnysano

    danke!!!!

  • 3
    Antwort von Ninaricci Ninaricci

    Ich würde an deiner stelle einfach heimlich dort anrufen denn dein Vater kann dir doch nicht einfach seine Tochter aufdrücken und sagen: Ich bin dann mal weg !! Also sofort da anrufen und nachhaken!!!!

  • 2
    Antwort von BirgitAltmann BirgitAltmann

    grundsätzlich bin ich auch der Meinung wie die anderen - aber da gehört doch mehr dazu. Du musst dann ja auch für deine Schwester sorgen, wer kassiert denn zur zeit Kindergeld und Unterhalt für Sie - und wer zahlt? Soll deine Schwester für die nächsten 4 Jahre bei dir wohnen? Was ist wenn ihr was passiert und du die Verantwortung trägst, obwohl sie eigentlich bei deinem Vater sein soll? Auch wenn dein Vater grundsätzlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben sollte - bei Dauerzustand ist das so ne sache. Ich würd mich da erst nochmal mit deinem Vater unterhalten und das abklären! und im zweifel das Jugendamt fragen!

    Kommentar von sunnysano sunnysano

    ich bekomme weder das Kindergeld noch unterhalt!!mit meinem Vater kann ich mich nicht unterhalten...er bedroht mich

    Kommentar von Simmi821 Simmi821Simmi821

    dann schleunigst ab zum Jugendamt und auch der Kindergeldkasse Meldung machen, dass sie bei Dir wohnt. Und besonders, wenn er anfängt, auch Deine Schwester zu bedrohen!! Denn ich denke, das hängt damit zusammen....

    Kommentar von sunnysano sunnysano

    die Antworten von euch sind echt hilfreich!ich danke euch dafür....aber ich habe so eine große Angst vor meinem Vater :(

    Kommentar von BirgitAltmann BirgitAltmannBirgitAltmann

    das kannst dem Jugendamt auch gleich sagen - evtl können die dich unterstützen oder beraten

    Kommentar von birgonia birgoniabirgonia

    Dein Vater kann Dich nur so lange unter Druck setzen, wie Du Dich nicht wehrst!
    Also mach jetzt den Schritt, um Dich von ihm loesen zu koennen. Er kann Dir dann nichts mehr tun! (Das ist aehnlich wie mit Ehefrauen, die sich jahrelang verhauen lassen.)
    Alles wird gut!!! :))

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    Antwort von birgonia birgonia

    Dein Vater handhabt die ganze Sache nicht verantwortungsvoll. Und das weiss er auch. Deshalb will er verhindern, dass es rauskommt.
    Es ist wichtig, dass Du Dich mit dem Jugendamt in Verbindung setzt. Wenn Du das Sorgerecht ausuebst und die Verantwortung uebernimmst (meine Hochachtung!) dann brauchst Du auch die rechtliche Basis. Das Jugendamt wird sicher auf Deiner Seite stehen und dafuer sorgen, dass Du alles bekommst, was Du und Dein Lesterschwein brauchen. :-)

  • 1
    Antwort von Simmi821 Simmi821

    ..da wir nicht die genauen Umstände kennen, warum Deine Schwester bei Dir wohnt, gibt es leider auch nur ungenaue Antworten. z.B. wie lange bleibt sie bei Dir? Warum? Denn da gibt es nicht nur das Jugendamt zu klären, sondern auch bei der Kindergeldkasse das Kindergeld und evtl. Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern usw.... Deine Schwester ist minderjährig! Und Du könntest ja selbst auch noch Kindergeld bekommen mit Deinen 20 Jahren!

    Kommentar von sunnysano sunnysano

    wie lange sie bei mir wohnt is unklar...sie is bei mir gemeldet!sie is aus dem Grund bei mir,weil mein Vater in Windeck gewohnt hat und mein Vater sich nicht um sie gekümmert hat!ich wohne in Leverkusen...und da hier meine Familie wohnt und sie keinen in Windeck hat wollte sie zu mir!!!ich habe sie aufgenommen weil mir gesagt worden is,das ich keine Probleme bekommen würde und das es selbstverständlich wäre das sie nur zu mir kommt!!!

    Kommentar von Simmi821 Simmi821Simmi821

    Hallo, also dann würde ich Dir raten, Deine Schwester in Deinem Ort anzumelden. Dann gehst Du zur Kindergeldkasse und evtl. zum Jugendamt.

    Kommentar von sunnysano sunnysano

    habe ich gestern gemacht!also ich war beim Jugendamt!!! danke leute ihr warte sehr hilfreich.....

    Kommentar von Simmi821 Simmi821Simmi821

    Na dann, viel Glück und alles Gute für Euch Schwestern!!!

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    Antwort von Ninaricci Ninaricci

    Ich würde an deiner stelle einfach heimlich dort anrufen denn dein Vater kann dir doch nicht einfach seine Tochter aufdrücken und sagen: Ich bin dann mal weg !! Also sofort da anrufen und nachhaken!!!!

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    Antwort von Mausi19801 Mausi19801

    Wie bekommt das Jugendamt bescheid wenn mann 6 Kinder schon weg genommen wurden und man erwartet noch eins.Muß ich das dem Jugendamt sagen oder wie kommen die da hinter

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    Antwort von Mausi19801 Mausi19801

    Kann mir jemand sagen wie das Jugendamt bescheid weiß wenn man ein Baby bekommt .Wie sie da hinter kommen auch wenn man nichts sagt

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    Antwort von Ninaricci Ninaricci

    Ich würde an deiner stelle einfach heimlich dort anrufen denn dein Vater kann dir doch nicht einfach seine Tochter aufdrücken und sagen: Ich bin dann mal weg !! Also sofort da anrufen und nachhaken!!!!

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    Antwort von Karli123 Karli123

    naja, wenn deine schwester bei dir wohnt, dann würde dir ja wohl auch das kindergeld zustehen, vielleicht hat es dein vater deshalb nicht gemeldet. ich würde an deiner stelle trotzdem dort anrufen, damit zeigst du verantwortungsbewusstsein und dann darf sie sicher auch offiziell bei dir wohnen!

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