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bekommt man eine ausbildungsvergütung als beamter?

Frage von NRW1994 NRW1994

Hey, ich hab mal ne frage. wenn man ne ausbildung als beamter im gehobenen nichttechnischen dienst in der öffentl. verwaltung macht (beeinhatet duales studium) bekommt man dann eine ausbildungsvergütung? wie hoch wäre diese? vielen vielen dank im vorraus!

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von sadammo sadammo

    Moinsen, meine Tochter hat dieses Jahr ein duales Studium bei der Knappschaft begonnen. Erst beginnt Sie mit dem STudium (7 mon.) dann beginnt die Praxis und Theorie (Berufsschule. Man bekommt gleich die Ausbildungsvergütung (meine Tochter erhält 900 € netto)und man wird gleich in ein beamtenstatus eingegliedert auf zeit (solange die Ausbildung läuft) danach entscheidet sich ob man weiterhin im beamtenstatus übernommen wird oder im angestelltenverhältnis. ausserdem muss man sich privat krankenversichern.

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    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Ja, egal ob in mittleren od. gehobenen Dienst Du bekommst immer Anwärterbezüge.

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    Antwort von SupraX SupraX

    In Bayern sind es ca. 900€ im Monat, krankenversichern musst dich allerdings dann selbst. Also, ja, man bekommt auf jeden Fall eine Vergütung, ob die aber jetzt in jedem Bundesland gleich ist kann ich dir nicht sagen.

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    Antwort von meredith44 meredith44

    Das ist abhängig vom Bundesland und vom jeweiligen Schwerpunkt deiner Ausbildung. Der Grundbetrag der Anwärterbezüge beträgt derzeit monatlich 996,61 € in Thüringen. Die Information habe ich hierher:

    http://www.thueringen.de/de/tlvwa/fachabteilungen/zentralabteilung/ausbildung/be...

    Kurz gesagt: Ja, du bekommst eine Vergütung, die Höhe ist u.a. abhängig vom Bundesland.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Als Beamtenanwärter bekommst du eine Anwärter-Vergütung

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    Antwort von hartycat hartycat

    Nein, es werden Anwärterbezüge gezahlt. Die sind in den Bundesländern undd für den Bund unterschiedlich. Ebenso, ob es sich um den einfachen/mittleren, gehobenen, höheren Dienst handelt.

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    Antwort von kevin1905 kevin1905

    in NRW sind es 960,- € brutto, beihilfesatz ist 50%. Das ist der aktuellste stand den ich habe (2011). Arbeitgeberbeitrag zu vermögenswirksamen Leistungen sind dort 6,65 € im Monat. Die höhe gilt für die gesamte ausbildungszeit und wird nicht jedes lehrjahr gesteigert, wie dies z.B. in der frien Wirtschaft der Fall ist.

    Musst du umziehen werden eventuell die Kosten für eine Bleibe vom Dienstherrn übernommen.

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