Hallo,ich hab da mal folgendes Problem: ich bin bei mehreren Ärzten in Behandlung(chronische Erkränkungen),hab vom Hausarzt ein Attest bekommen,darin steht daß für mich Teilzeit zu emfehlen ist,da eine Mehrbelastung aus Hausärztl.sicht nicht zu empf.ist.Die ARGE meint aber,ich muß Vollzeit arb.da noch 2 weitere Atteste(von anderen Ärzten fehlen).Möchte ich nun nachholen,aber,gibt mir jeder Arzt(bei dem ich in Behandl.bin u.es liegen ja Erkrankungen vor) ein Attest,oder kann es verweigert werden? Nur dann hab ich ein Problem!
such dir rechtlichen Beistand, du hast Anspruch auf Beratungskostenhilfe, die Arge will oft mehr als sie darf!!

ja du kriegst den attest. die arge erlaubt sich ja auch vieles. meine mama war ja auch bis zum 65 lebensjahr von der arge abhängig und die riefen sie immer wieder obwohl sie wussten dass sie schwerbehindert ist....
VirtualSelf am 3. November 2009 12:46 Auch ein Schwerbehinderter kann erwerbsfähig sein. Anderfalls gäbe es kein ALG2 sondern Sozialgeld.
Insofern ist es angemessen und verständlich, wenn die ARGE Kontakt zu deiner Mutter hält.
Ohne Attest vom Amtsarzt hast du keine Chance.
kikkerl am 3. November 2009 08:24 stimmt nicht. meine mama hatte sich regelmässig atteste vom hausarzt geholt ;-)
Sie hatte sicher einen Schwerbehindertenausweis, das ist ja ein amtliches Dokument.
traeumerin1966 am 3. November 2009 08:32 Das hängt sicherlich auch vom Sacharbeiter ab und ob ihm überhaupt die Nase des anderen gefällt.
kikkerl am 3. November 2009 08:39 Morti damals hatte sie ihn noch nicht gehabt.schwerbehindertenausweis hat sie erst seit einem jahr ;-)

Lass Dich zum Amtsarzt schicken, dann hat die ARGE nichts mehr in der Hand. Ich denke, das werden die eh machen.
Nun,ich brauche noch von Gynäkologen u.noch ein anderen Arzt eines,das betrifft leider nicht die Erkrankungen,welche der Hausarzt behandelt.Hoffe nur,das ich alles bekomme,das geht dann zum Amtsarzt.Bin mal gespannt,was da rauskommt.Ich meine,ich kann ja belegen,daß ich nicht gesund bin.Finde ich echt zum k.....,daß die Leute die wirklich was haben,malochen müssen,obwohls nicht geht,also nur bedingt!
VirtualSelf am 3. November 2009 12:41 Der SB hat nicht die Kompetenz und das Fachwissen, ein ärztliches Attest anzuzweifeln.
D.h. durch das Beibringen eines Attestes - ich nehme mal an, dass der Arzt formal korrekt attestiert hat - hast du deine Pflicht erfüllt.
Alles andere ist Sache der ARGE, d.h. sie müssen dir ggf. nachweisen - über Amtsarzt -, dass das Attest nicht tragfähig ist.

Du hast ein Attest. Das muss der ARGE normalerweise reichen. (aber was ist bei der ARGE schon normal).
Wenn sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben, dann hat die ARGE eine amtsärztliche Untersuchung zu veranlassen.
also ,wenn du chronisch krank bist und attest brauchst ,von anderen ärzten ,dann wirst du sie sicher bekommen , nur wie ich weiss ,reicht ein attest vom facharzt und das muß auch der arge genügen ,ich kann nicht mit einer krankheit zu 10 ärzten rennen und von jedem ein attest bringen .das ist unlogisch !!