Gladdiz am 18.08.2008 um 16:01 Uhr
Angerechnet auf die neue Ausbildung? Eher nicht, höchstens wenn die neue und die alte ähnlich sind. (z.B. Hotelfachmann - Restaurantfachmann)
Angerechnet auf was sonst?
Nein. Nur wenn du in der gleichen Ausbildung in einen anderen Betrieb wechselst - dieser sich also einverstanden erklärt, deine angefangene Ausbildung weiterzuführen.
Ja die Ausbildungszeit wird bei Deinem Kontoverlauf berücksichtigt. Das ist aber unabhängig davon ob Du eine neue Ausbildung anfängst oder nicht. Die Rentenversicherung merkt sich alle Anrechnungszeiten.

Nein, Du fängst doch eine neue Ausbildung an. Und wie es mit der Anrechnung auf die Rente aussieht, weiß ich nicht. Aber auch da kannst Du unter Umständen Pech haben.
ghostwriter am 18. August 2008 16:49 Wenn Rentenbeiträge gezahlt wurden werden die selbstverständlich auch angerechnet.

Wenn es der gleiche Ausbildungsberuf ist, sollte es so sein. Ansonsten nicht, weil du ja wieder alles neu lernen musst.