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Bekommt man die Praxisgebühr noch im ganzen Quartal erstattet, wenn man den Überweisungsschein nachreicht?

gefragt von FerdinandX am 12.08.2007 um 22:23 Uhr

Ich war gerade beim Orthopäden und hatte unglücklicherweise keinen Überweisungsschein, da mein Hausarzt im Urlaub ist. Ein Kumpel hat mir gesagt, dass man diesen noch das ganze Quartal nachreichen könne. Stimmt das?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 12. August 2007 22:27
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ja, wenn dir dein hausarzt den überweisungsschein für dieses quartal noch ausstellt, kannst du ihn beim orthopäden vorlegen.

er muss dir daraufhin deine 10 euro wieder auszahlen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 12. August 2007 22:35
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Am Sonntag? Da warste doch sicher nicht regulär dort, sondern im Rahmen eines Notdienstes ... oder?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 12. August 2007 22:48

stimmt, da bekäme er seine 10 euro wohl nicht wieder.

nur bei der normalen sprechstunde des orthopäden.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 12. August 2007 22:26
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Ja, weil die Ärzte ohnehin nur am Quartalsende mit der Kasse abrechnen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 12. August 2007 22:26
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Ja, das stimmt.


Icediecher
beantwortet von Icediecher am 26. Juli 2008 17:07
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Es kommt auch auf die grundstätzliche Einstellung des Arztes an, weil laut Kassenärtlicher Vereinigung sind die Ärzte nicht gezwungen, die 10€ bei nachträglich gebrachter Überweisung zu erstatten. Die meisten machen es aber bis zum Quartalsende. Solltest du aber beim Notfalldienst gewesen sein, bekommst du deine 10€ leider nicht zurück. Da musst du sie nochmal bezahlen, egal ob du schon gezahlt hast, oder nicht.





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