Hat man auch ein Recht auf die Kilometerpauschale, wenn man den Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad zurücklegt?
Bekommt man die Kilometerpauschale auch als Radfahrer?
Antworten (8)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
DerHansDerHans
Die km-Pauschale ist unabhängig vom Verkehrsmittel.
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Mandaler71 Du kannst die Fahrt mit dem Fahrrad angeben. Ich tue dies seit drei Jahren und das Finanzamt (Bonn) hat es bisher in jedem Jahr berücksichtigt.
@WeVau auch wenn ein Fahrrad kein Benzin verbraucht, so sollte der Radfahrer aus folgenden Gründen trotzdem steuerlich berücksichtigt werden: - auch ein Fahrrad nutzt sich ab - man benötigt spezielle Kleidung - ein Radfahrer verursacht keine Umweltschäden - ein Radfahrer fördert seine Gesundheit - ein Radfahrer investiert für den Arbeitsweg mehr Zeit - ein Radfahrer belastet das Straßensystem weniger - ein abgestelltes Fahrrad benötigt weniger Platz ... viele Gründe von denen die Gesellschaft in der Gesamtheit profitiert!
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espressionantespressionant
Warum schaust Du nicht ins Gesetz:
http://dejure.org/gesetze/EStG/9.html
Also bis Du €4500,- erreicht hast, kannst Du auch ein Fahrrad nehmen. -
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jockljockl
Grundsätzlich ja, doch das ist km-Geld. D musst aber wissen dass erst wirksam wird, wenn Du damit die Werbungskostenpauschale überschreitest.
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WeVauWeVau
Wieviel Benzin verbrauchst du denn mit deinem Fahrrad? Oder trinkst du es selber? ☺
guggst du
Kann man für ein Fahrrad auch eine Kilometerpauschale geltend machen?
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EnnoBeckerEnnoBecker Die Art der Energiezufuhr ändert die Entfernung nicht. Und die Entfernungspauschale gibt es nun mal für die Entfernung und dafür, ob man die Energie nun als Benzin oder als Nahrung zuführt.
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WeVauWeVau Danke Frau Lehrerin.
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WaferWafer Vor allem, weil bei den Antworten unter dem genannten Link teilweise genauso viel Quatsch steht wie hier ...
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WeVauWeVau Ich sehe keine Antwort von dir. Lass uns doch an deinem Wissen teilhaben.
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WaferWafer ... beantwortet von DerHans am 16. Mai 2010 17:30
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WeVauWeVau Ein wenig dürftig,oder Richtig wäre wohl gewesen:
Es gibt nur noch die Entfernungspauschale. Dabei ist es egal, wie man zur Arbeit kommt. Damit sind aber die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemeint, also morgens hin und abends zurück. Man kann in der Steuererklärung die einfache Entfernung mit 0,30€ ansetzen. Damit sich überhaupt ein Steuervorteil ergibt, müssen die gesamten Werbungkosten über 920€ liegen. Wenn Du nur die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ansetzen kannst, dann muss diese mindestens 14km betragen. (230 Tage x 14km x 0,30€ = 966€)
http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=29280&ccheck=1
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WaferWafer Ebenso dürftig, da es nicht nur die Entfernungspauschale gibt. Bei Einsatzwechseltätigkeit (heute unter berufl. veranlasste Auswärtstätigkeit zusammengefasst) und Ansatz der tatsächlichen Kosten gelten die Pauschalen aus H9.5 "Pauschale" EStH, wenn nicht anderes nachgewiesen.
Außerdem werden, wenn beantragt, Arbeitsmittel pauschal iHv 103,- EUR und die Kontoführungsgebühr iHv 16,- EUR pauschal anerkannt, so dass diese 14km ebenso als Richtschnur nicht gilt.
Aber nett dass du von "deinem Wissen" sprichst, aber selbsr einfach so irgendwo per Copy&Paste mitdiskutieren möchtest.
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Agnes10Agnes10
Nein, weil keine Kosten entstehen für Benzin oder Tickets. Anschaffung des Rades zählt nicht....
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EnnoBeckerEnnoBecker Unsinn.
So ist es. DH. Die Pauschale heißt Entfernungspauschale, und die Entfernung ändert sich ja nicht in Abhängigkeit vom Verkehrsmittel.