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Bekommt man die 67 % Elterngeld auch, wenn man im Vorjahr schon während Elternzeit Teilzeit gearbeitet hat?

gefragt von benjaminbluemchen am 25.02.2007 um 21:26 Uhr

Mein Mann geht im Sommer in Elternzeit, wird aber trotzdem noch einige Stunden arbeiten. Wenn er dann nächstes Jahr im Sommer aufgrund eines neuen Babys komplett in Elternzeit geht ohne zu arbeiten, bekommt er dann die 67% bzw. den Anteil der ihm vom Gehalt des Vorjahres zusteht, oder bekommt er nur die 300€, weil er ja das Jahr davor auch in Elternzeit war?


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NicoleF
beantwortet von NicoleF am 27. Februar 2007 16:49
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Das ist eine schwierige Rechnung. Schau mal hier beim Bundesfamilienministerium unter dem Stichwort "Geschwisterbonus":

"Berücksichtigt das Elterngeld die besondere Situation von Mehrkindfamilien? Ja, Mehrkindfamilien erhalten einen Geschwisterbonus. Dieser trägt in mehrfacher Hinsicht den besonderen Bedürfnissen dieser Familien Rechnung: Erstens werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes neben Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs insbesondere auch Zeiten des Elterngeldbezugs ausgeklammert. Ein Absinken des Elterngelds durch das in diesen Zeiten geringere oder fehlende Erwerbseinkommen wird so vermieden. Zweitens wird das danach zustehende Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro im Monat erhöht. Und drittens wird dieser Erhöhungsbetrag abhängig von der konkreten Familiensituation gewährt. Der Anspruch besteht solange, wie mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren mit im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Geburtenabstand zu dem Kind, für das jetzt Elterngeld beantragt wird, kann dann also sogar größer als drei Jahre sein. Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten bzw. sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag. Der Grundbetrag des Elterngelds läuft weiter bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder vierzehn Monaten."

Hilfreich ist hier der Elterngeldrechner der Bundesfamilienministeriums. Vom folgenden Link musst du dich allerdings noch ein bisschen weiterklicken: http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/


anonym
beantwortet von harrywepper am 8. Juli 2008 21:30
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Hallo bb!

Ich hab mit Interesse deine Frage gelesen, da ich ähnlich betroffen bin wie du es warst, von wegen Teilzeit vor der Geburt und so!

Was hat die Sache denn nun ergeben. Macht es Sinn, den Aufwand zu betreiben und "alle Pferde scheu zu machen"?

Bitte um kurze Mail!

Vielen Dank

Harry


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