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Bekommt man den Eigenanteil für stationäre Heilbehandlung von d. priv. Zusatzversicherung zurück?

gefragt von Oliverus am 30.08.2009 um 8:29 Uhr

Eine Bekannte war einige Tage wegen einer OP im Krankenhaus und hat dort pro Tag 10 Euro Eigenanteil für die stationäre Heilbehandlung. Bekommt sie diese Kosten von ihrer privaten Zusatzversicherung erstattet?

In ihrem Vertrag steht:

Stationäre Behandlung im Krankenhaus Erstattungsfähig sind die Kosten einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung sowie die Kosten für notwendige Krankentransporte.


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ciara3
beantwortet von ciara3 am 30. August 2009 08:31
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bekommt sie nicht mehr .

Kommentar von Oliverus am 30. August 2009 08:34

Wieso nicht m e h r ?

Kommentar von Simple_avatar4smallciara3 am 30. August 2009 08:35

lies mal den vertrag genau durch

Kommentar von Oliverus am 30. August 2009 08:36

Zu diesem Thema steht nicht mehr in dem Vertrag.


anonym
beantwortet von Fly1108 am 30. August 2009 23:32
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Hallo,

Laut meinen Erfahrungen, wenn du eine Klinik als Privatpatient eingewiesen wirst, sprich Zusatzversicherung hast, musst Du keine Zuzahlungen leisten !!!!

Kommentar von Oliverus am 31. August 2009 14:10

Die Einweisung lief über die gesetzliche KV und es ist nur eine private Zusatzversicherung noch vorhanden.


PatrickSaar
beantwortet von PatrickSaar am 15. Oktober 2009 18:30
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Das kommt auf den Tarif an. Es gibt Tarife, da werden diese KOsten erstattet und es gibt Tarife, da werden sie halt nicht erstattet. Die meisten "Krankenhaus-Zusatzversicherungen" (siehe z.B. http://www.saar-versicherung.de/krankenhausversicherung.html ) übernehmen diese Kosten nicht. Aber viele Zusatzversicherungen, die generell Zuzahlungen übernehmen, beteiligen sich auch an den 10 EUR Krankenhausgebühr.


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