zwei Stunden lang bei einer teuren SEX-Hotline angerufen hat und Telefonkosten von 120 Euro entstanden sind?
Antworten (9)
-
2Antwort von
binpleitebinpleite
Es kommt häufiger vor, dass Minderjährige vom Anschluß der Eltern aus Dienstleistungen über 0190-/0900-Rufnummern in Anspruch nehmen. Dann stellt sich die Frage, ob die Eltern die Telefonkosten begleichen müssen.
Die Eltern haben einen Telefonanschluß-Rahmenvertrag mit dem Netzbetreiber geschlossen und sind durch diesen verpflichtet, Grundgebühren und anfallende Verbindungsentgelte zu bezahlen. In den AGB üblicher Verträge ist geregelt, dass der Anschlussinhaber für die Nutzung des Anschlusses durch Dritte einzustehen hat, sofern er dies zu vertreten hat.
Dieses "Vertretenmüssen" verlangt vom Anschlussinhaber entsprechende "Sicherungsmaßnahmen", wenn er Dritte von der Nutzung ausschließen möchte. Dabei kann es um die Sperre der 0190-/0900-Vorwahlen bis zum Verschluß des Telefons handeln. Ein bloß mündlich ausgesprochenes Nutzungsverbot gegenüber dem Minderjährigen wird in aller Regel nicht reichen.
Auch der Einwand, es sei mit Anrufen der 0190-/0900-Rufnummer ein Vertrag geschlossen worden, der jedoch aufgrund beschränkter Geschäftsfähigkeit und fehlender Genehmigung des gesetzlichen Vertreters unwirksam sei, greift nicht durch: Denn der Anschlussinhaber hat dem Minderjährigen durch die Möglichkeit der unbeschränkten Nutzung eine Stellung eingeräumt, die typischerweise einer Vollmacht entspricht.
Es handelt sich um die sogenannte "Anscheins- oder Duldungsvollmacht", nach welcher der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber Rechtsgeschäfte abschließen kann. Die Anscheinsvollmacht wurde hier erteilt, indem der Anschlussinhaber dem Minderjährigen freien Zugriff auf das Telefon vermittelte, ohne eine Rufnummernsperre oder sonstige Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Auf die tatsächliche Erteilung der Vollmacht oder das Verbot, das Telefon zu benutzen, kommt es dabei nach überwiegender Ansicht der Rechtsprechung nicht an, so dass im Ergebnis eine Zahlungspflicht des Anschlussinhabers besteht.
Nutzt also ein Minderjähriger bewusst und gewollt den Anschluß der Eltern, um Premium Rate-Dienste in Anpruch zu nehmen, trifft den Anschlussinhaber die Vergütungspflicht, wenn dieser keine Maßnahmen getroffen hat, um eine Nutzung sicher zu verhindern
Auch des OLG Celle geht in einer relativ neuen Entscheidung (2004) Aktenzeichen: 3 U 13/03 von einer prinzipiellen Zahlungspflicht (des Anschl. Inh. bei Anruf durch MJ Sohn) aus, wenn die Verbindung an sich (technisch) rechtmäßig zustande kam, und nicht über eine Stunde am Stück bestand. Hier ein Link zu dem Urteil:
-
1Antwort von
FreethesymbolsFreethesymbols
Nein,der Besitzer des Telefons ist selbst dafür verantwortlich,das sowas nicht passiert.Man kann diese sog.Mehrwertnummern sperren lassen,über den Anbieter des Tel.Anschlußes.
-
-
1Antwort von
feenwinkelfeenwinkel
Wieso ist Dein Telefon für diese Nummern nicht gesperrt? Ich habe kein Kind in der Wohnung und eine Sperrung, dabei lebe ich alleine. Warum? Es könnte auch mal einer unbefugt in meine Wohnung eindringen und auf meine Kosten telefonieren. Du wirst Schwierigkeiten haben zu beweisen, das Dein Kind telefoniert hat. Und wieso konnte es das zwei Stunden lang tun? Passt ihr nicht auf Eure Kinder auf?
-
0Antwort von
ustaapo heute habe ich Von meinem Telefon anbieter Briefbekommen
Rechnung in Höhe von über 500 Euro wooow
noch ist uns nicht bekannt wer oder wie angerufen hatte
es war mein Kleiner Bruder er hätte durch seinen freund über schülervz links von ihn erhalten
natürlich ging er auf die seiten und rufte das service auf
er meinte zu mir er hätte so und so viel telefoniert ca. 90 bis 150 min =
1 min kostet Ca 19 Euro oder so keine ahnung was für ein Spiel Service es ware
naja nächste woche werde ich denn brief bekommen wie lange telefoniert wurde plus welche rufnummer und so weiter mein kleiner bruder ist 1999 Geboren er ist noch beschränckt geschäfstfähig aber
wie das pasiert ist ......
Papa ist Transport fahrer er ist nur wochen ende zuhause Ich arbeite von 8 bis 16 manchmal auch 18 uhr großer bruder 7 bis 14 uhr schule Mutti Hausfrau
er hat es heimlich vor uns gemacht die anrufe
der freund vom ihn hätte es ihm geschickt meinte die telefonnummern sind kostenlos ruf an und so .....
ja jetzt haben wir ein riesen problem
Laut Brief stehen 500 euro aber es solllen über 500 euro sein
so was jetzt was macht mann da warum solle ich die sonderrufnummern sperren lassen
ich brauche sie ich muss die banken anrufen ich mus mal hier mal da anrufen ja ich benutze 0180 0800 0900 usw solche telefonnummer nicht immer aber wenns sein muss ja
muss ich den betrag zahlen weil es ein kind war
-
0Antwort von
Orchidee1Orchidee1
Frag einen Rechtsanwalt.
Aber im Ernst - die teuren Vorwahl-Nummern 0900 und 0190 sind bei uns schon lange gesperrt. Das geht beim Telefonanbieter ganz schnell.
Und wieso 2 Stunden? Habt ihr so lange nicht aufgepasst oder lag das Telefon daneben?
-
-
0Antwort von
cinderella666cinderella666
nein bekomst nichts zurück, da Du die AUfsichtspflicht für das Kind hast
-
0Antwort von
vompechverfolgtvompechverfolgt
nöö. nicht geschaftsfähig heisst unter 7 jahren und dann musst DU eben aufpassen. ab 7 jahren sind die kids eingeschränkt geschäftsfähig.... trotzdem musst DU aufpassen wo das kind anruft, oder sonderrufnummern sperren lassen.
versuche mal zu beweisen, das es das kind war das dort angerufen hat und nicht DU SELBST.
Diese Frage teilen