Das gebuchte Zimmer war zB nicht frei, es gab Baulärm etc. Hab ich dann Chancen einen Teil des bezahlten Geldes zurückzubekommen?
Antworten (7)
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2Antwort von
unsuesslichunsuesslich
Ja, zum Teil. ABER: Hast Du das der Reiseleitung vor Ort auch gemeldet? Ansonsten: Nein.
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andreas48andreas48
wenn du den Mangel bei örtlichen reiseleitung angezeigt hast und entsprechende Schriftstücke dazu, incl. diberser Foto und Videoaufnahmen, dann kann man einenteil als Reisepreisminderung geltend machen
allerdings ohne Beschwrde bei der örtlichen reiselitung ganz du alles vergessen und ohne Beiweisstücke ebenfalls
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AndreaReise Bei allen genannten Antworten beachten: Ansprüche müssen innerhalb von 30 Tagen nach Urlaubsende beim Reiseveranstalter schriftlich geltend gemacht werden. Das Geld für einen Anwalt kann man sich sparen, wenn die Mängel berechtigt und belegbar sind.
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raven200raven200
Ohne Beweise geht wirklich wenig. Ich hoffe, Du hast Fotos oder Filmaufnahmen gemacht. Am Besten ist es noch, wenn man ein Tagesprotokoll schreibt, um erkannte Mängel tages-und sachgemäß aufzulisten. Baulärm kann tatsächlich ersattet werden, allerdings muss es schon eine enorme Lautstärke gewesen sein. In meinem Hotel hatten wir nebenan eine Baustelle und uns wurde nichts erstattet. Bei deinem Reiseanbieter gibt es bestimmt eine Reklamationsstelle, die Dir im jetzigen Falle weiterhelfen kann.
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LissaLissa
Hier steht, wie es geht: http://www.focus.de/reisen/urlaubstipps/reiserecht/recht_aid_133982.html
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xXFinjaXx was ich kenne, was man evtl machen kann ist im Urlaub schon das Zimmer/Hotel beanstanden und sich weigern, dort rein zu gehen. Dann wird im Normal fall entweder ein anderes Zimmer oder sogar ein neues Hotel angeboten...
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InsGesichtInsGesicht
Meines Wissens Ja, kommt drauf an wo du gebucht hast, aber an deiner Stelle würde ich das eher mit nem Anwalt besprechen ;)
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