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Bekommt man das Geld bei einem 1,50€-Job bar ausbezahlt oder wird das mit Harzt IV verrechnet?

gefragt von carola111carola111 am 11.09.2008 um 9:31 Uhr

Die vom Lohnbüro sagten demjenigen, der da für 1,50 € die Stunde arbeitet, nämlich, dass er kein Geld ausgezahlt bekommt,sondern dass das gleich mit Hartz IV verrechnet wird. Andere vom gleichen Lohnbüro wieder meinten, dass das Geld aufs Konto überwiesen wird und da es zu gering ist, um angerechnet zu werden, (weil jeder einen Freibetrag hat, wenn er was verdient,) verbleibt es als Taschengeld für den Jobber. Wie ist denn das jetzt mit den 1,50 € - Jobs?

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geld x 22.508 Hartz 4 x 931 hartz-iv x 763

anonym
beantwortet von Fatty am 12. September 2008 07:58
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Sollte es sich um eine Arbeitsgelegenheit im Sinne des Paragraphen 16.3 SGB II(1 Euro-Job),vermittelt durch die ARGE handeln,sind diese 1,50 Euro eine Mehraufwandsentschädigung und wird nicht mit dem ALG II verrechnet.


anonym
beantwortet von Karli123 am 11. September 2008 09:33
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es gibt auf jeden fall einen freibetrag, schließlich soll es ja belohnt werden, wenn leute arbeiten gehen. also bekommst du das geld direkt, nicht das amt. klar, wenn du mehr als den freibetrag bekommst, dann werden dir die hartz IV leistungen gekürzt, aber dass sowas mit den leitungen direkt verrechnet wird, wäre mir neu!

Kommentar von 4571c8275941e5293659ca57bbb32fcbsmallcarola111 am 11. September 2008 09:43

Danke für die Antwort, ich gebe sie weiter, denn ich bin nicht der 1,50€ -Jobber!



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