carola111 am 11.09.2008 um 9:31 Uhr
Die vom Lohnbüro sagten demjenigen, der da für 1,50 € die Stunde arbeitet, nämlich, dass er kein Geld ausgezahlt bekommt,sondern dass das gleich mit Hartz IV verrechnet wird. Andere vom gleichen Lohnbüro wieder meinten, dass das Geld aufs Konto überwiesen wird und da es zu gering ist, um angerechnet zu werden, (weil jeder einen Freibetrag hat, wenn er was verdient,) verbleibt es als Taschengeld für den Jobber. Wie ist denn das jetzt mit den 1,50 € - Jobs?
Sollte es sich um eine Arbeitsgelegenheit im Sinne des Paragraphen 16.3 SGB II(1 Euro-Job),vermittelt durch die ARGE handeln,sind diese 1,50 Euro eine Mehraufwandsentschädigung und wird nicht mit dem ALG II verrechnet.
es gibt auf jeden fall einen freibetrag, schließlich soll es ja belohnt werden, wenn leute arbeiten gehen. also bekommst du das geld direkt, nicht das amt. klar, wenn du mehr als den freibetrag bekommst, dann werden dir die hartz IV leistungen gekürzt, aber dass sowas mit den leitungen direkt verrechnet wird, wäre mir neu!
carola111 am 11. September 2008 09:43 Danke für die Antwort, ich gebe sie weiter, denn ich bin nicht der 1,50€ -Jobber!