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Bekommt man beim Garantiefall einen Ersatzwagen?

gefragt von Gerryfrizz am 14.05.2009 um 21:29 Uhr

Also ist der Hersteller dazu verpflichtet?


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Togriz
beantwortet von Togriz am 14. Mai 2009 21:33
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Ist er nicht - er darf wie bei jedem anderen Warenmangel nachbessern. Guter Service wäre das schon, geht aber meist auf die Kappe des Händlers bzw. der Werkstatt.


Glaubenskrieger
beantwortet von Glaubenskrieger am 14. Mai 2009 21:31
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Jep gehört zum service und steht dir im Garantiefall ach zu?


lotta1lotta2
beantwortet von lotta1lotta2 am 14. Mai 2009 21:31
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Also bei meinem Hyundai Händler gehts, aber ich glaub, verpflichtend ist das für den Händler nicht.


Harryguenni
beantwortet von Harryguenni am 14. Mai 2009 21:32
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Meiner Ansicht nach, ja! Wende Dich zur Not an einen Anwalt!


anonym
beantwortet von mig112 am 14. Mai 2009 21:48
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Nein.


anonym
beantwortet von sumpfbub am 14. Mai 2009 22:08
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Ist definitiv nur dann Pflicht, wenn sich der Hersteller selbst dazu verpflichtet hat. Das ist eine freiwillige Leistung. Er hat das Recht auf Nachbesserungsversuche, sprich Reparaturen, in angemessener Anzahl und wenn das nicht hilft, kannst Du auf Wandlung oder Schadenersatz hoffen.


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