Bekommt man bei Zwillingen doppelte Elternzeit oder zumindest etwas mehr?
Antworten (8)
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trids Meine Zwillinge sind Jan. 2004 geboren, meine Elternzeit geht bis zum Ende des 5. Lebensjahres der beiden (Jan. 09). Man kann aber auch erst mal 3 Jahre beantragen (2 Jahre für das "erste" Kind und 1 Jahr für das "zweite" Kind) und die beiden flexiblen Jahre (3. Lebensjahr, jeweils für ein Kind) nach Absprache mit dem Arbeitgeber später nehmen. Mein Arbeitgeber hat mich selbständig darüber informiert. Ich habe aber auch parallel dazu das Bundesministerium (siehe die bereits genannten websites) per mail angefragt und innerhalb von 1 Tag eine Antwort dazu erhalten.
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crittercritter
http://www.kohaupt.com/html/elternzeit.html
Gib mal Elternzeit und Zwillinge ein, dann findest Du bei Google noch eine ganze Menge.
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schildischildi
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm
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xyungeloestxyungeloest
hier stehen alle regelungen.
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm
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fragdochfragdoch
Mutterschutzzeit nach der Geburt verlängert sich glaube ich von 8 auf 12 Wochen nach der Geburt. Bei Frühchen oder Zwillingen, war zumindest 2000 so!
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Indy72Indy72
Nein, ob ein Kindnoder Zwillige noder drillinge... Die Beurlaubungsregelung bleibt die gleiche.
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BaianaBaiana
Scheint bei drei Jahren zu bleiben: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Uebertragung
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article3924679.html
http://www.vbe-es.de/serv-elternzeit.htm