Meine Zwillinge sind Jan. 2004 geboren, meine Elternzeit geht bis zum Ende des 5. Lebensjahres der beiden (Jan. 09). Man kann aber auch erst mal 3 Jahre beantragen (2 Jahre für das "erste" Kind und 1 Jahr für das "zweite" Kind) und die beiden flexiblen Jahre (3. Lebensjahr, jeweils für ein Kind) nach Absprache mit dem Arbeitgeber später nehmen. Mein Arbeitgeber hat mich selbständig darüber informiert. Ich habe aber auch parallel dazu das Bundesministerium (siehe die bereits genannten websites) per mail angefragt und innerhalb von 1 Tag eine Antwort dazu erhalten.
hier stehen alle regelungen.
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

http://www.kohaupt.com/html/elternzeit.html
Gib mal Elternzeit und Zwillinge ein, dann findest Du bei Google noch eine ganze Menge.

Scheint bei drei Jahren zu bleiben: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Ueb...
Baiana am 23. Mai 2008 18:41 
Nein, ob ein Kindnoder Zwillige noder drillinge... Die Beurlaubungsregelung bleibt die gleiche.
ironie an natürlich, und auch doppelt so lange Kindergeld! ironie aus
Mutterschutzzeit nach der Geburt verlängert sich glaube ich von 8 auf 12 Wochen nach der Geburt. Bei Frühchen oder Zwillingen, war zumindest 2000 so!