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Bekommt man bei Zwillingen doppelte Elternzeit oder zumindest etwas mehr?

Frage von Gummibaer Gummibaer
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Antworten (8)

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    Antwort von trids trids

    Meine Zwillinge sind Jan. 2004 geboren, meine Elternzeit geht bis zum Ende des 5. Lebensjahres der beiden (Jan. 09). Man kann aber auch erst mal 3 Jahre beantragen (2 Jahre für das "erste" Kind und 1 Jahr für das "zweite" Kind) und die beiden flexiblen Jahre (3. Lebensjahr, jeweils für ein Kind) nach Absprache mit dem Arbeitgeber später nehmen. Mein Arbeitgeber hat mich selbständig darüber informiert. Ich habe aber auch parallel dazu das Bundesministerium (siehe die bereits genannten websites) per mail angefragt und innerhalb von 1 Tag eine Antwort dazu erhalten.

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    Antwort von critter critter

    http://www.kohaupt.com/html/elternzeit.html

    Gib mal Elternzeit und Zwillinge ein, dann findest Du bei Google noch eine ganze Menge.

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    Antwort von schildi schildi

    http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    hier stehen alle regelungen.

    http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

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    Antwort von fragdoch fragdoch

    Mutterschutzzeit nach der Geburt verlängert sich glaube ich von 8 auf 12 Wochen nach der Geburt. Bei Frühchen oder Zwillingen, war zumindest 2000 so!

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    Antwort von alena alena

    ironie an natürlich, und auch doppelt so lange Kindergeld! ironie aus

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Nein, ob ein Kindnoder Zwillige noder drillinge... Die Beurlaubungsregelung bleibt die gleiche.

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    Antwort von Baiana Baiana

    Scheint bei drei Jahren zu bleiben: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Uebertragung

    Kommentar von Baiana BaianaBaiana

    http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article3924679.html

    http://www.vbe-es.de/serv-elternzeit.htm

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