gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Bekommt man bei Zwillingen doppelte Elternzeit oder zumindest etwas mehr?

gefragt von Gummibaer am 23.05.2008 um 18:37 Uhr

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Kinder (5726)
Familie (2190)
Zeit (237)
ähnliche Fragen

Reply


anonym
beantwortet von trids am 25. Mai 2008 21:32
2x
Thumb_up

Meine Zwillinge sind Jan. 2004 geboren, meine Elternzeit geht bis zum Ende des 5. Lebensjahres der beiden (Jan. 09). Man kann aber auch erst mal 3 Jahre beantragen (2 Jahre für das "erste" Kind und 1 Jahr für das "zweite" Kind) und die beiden flexiblen Jahre (3. Lebensjahr, jeweils für ein Kind) nach Absprache mit dem Arbeitgeber später nehmen. Mein Arbeitgeber hat mich selbständig darüber informiert. Ich habe aber auch parallel dazu das Bundesministerium (siehe die bereits genannten websites) per mail angefragt und innerhalb von 1 Tag eine Antwort dazu erhalten.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 23. Mai 2008 18:40
1x
Thumb_up

░crîtter░
beantwortet von ░crîtter░ am 23. Mai 2008 18:41
1x
Thumb_up

http://www.kohaupt.com/html/elternzeit.html

Gib mal Elternzeit und Zwillinge ein, dann findest Du bei Google noch eine ganze Menge.


Baiana
beantwortet von Baiana am 23. Mai 2008 18:40
0x
Thumb_up




Indy72
beantwortet von Indy72 am 23. Mai 2008 18:53
0x
Thumb_up

Nein, ob ein Kindnoder Zwillige noder drillinge... Die Beurlaubungsregelung bleibt die gleiche.


alena
beantwortet von alena am 23. Mai 2008 19:06
0x
Thumb_up

ironie an natürlich, und auch doppelt so lange Kindergeld! ironie aus


anonym
beantwortet von fragdoch am 24. Mai 2008 15:51
0x
Thumb_up

Mutterschutzzeit nach der Geburt verlängert sich glaube ich von 8 auf 12 Wochen nach der Geburt. Bei Frühchen oder Zwillingen, war zumindest 2000 so!




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.