macolli am 02.11.2009 um 13:51 Uhr
Bekommt man nach einer Straftat, z.B. lebenslänglich verurteilt, seine Rente vom Staat bezahlt ?
Wenn die Täter im Gefängnis arbeiten, werden auch Sozialabgaben bezahlt.
Dadurch erwerben sie auch Rentenansprüche.

Die zustehende Rente wird auf jeden Fall bezahlt.

gute frage -> ich nehme mal an JA, denn die rente stellt ja eine alterssicherung dar, die erworben wurde bevor man straffällig wurde
wenn dem 'Lebenslänglichen' die Bürgerrechte aberkannt worden sind kann es sein, dass er keine Rente bekommt. Aber lebensläglich meint max. 25 Jahre und dann ist der Verurteilte wieder frei und bekommt Rente oder zumindest die Grundsicherung.
ich denke schon das du das was du eingezahlt hast auch bekommst, vorrausgesetzt du bist schon im rentenalter, den rest legt dann wie immer das sozialamt drauf :o)
Nein. Für die Jahre, die du einsitzt, bekommst du logischerweise keine Punkte in der Rentenkasse.
Stimmt nicht. Wenn die Häftlinge im Vollzug arbeiten, werden ganz normal die Sozialabgaben abgeführt. Dadurch erwerben sie nicht nur Rentenansprüche, sondern auch den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Und wieviel verdient man da? 30 cent die Stunde?
Den genauen Satz kenne ich nicht, weiß aber, dass die Häftlinge einen Teil davon (ich glaube, so um die 200 Euro) selber ausgeben dürfen und der Rest für sie angespart wird.
Habe mal darüber eine Dokumentation gelesen, war sehr interessant.
Wow... 200 Euro. Da lohnt es sich ja richtig zu arbeiten. Und dann auch noch ein paar Pfennig Rente dazu. Nicht schlecht, Herr Specht!
Naja, dadurch dass die wohl nicht in die Disco oder zum Candlelight Dinner gehen, reicht das wohl aus. ;-))