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Bekommt man bei Hartz4 einen Anwalt gestellt?

Frage von Okolavia Okolavia

Habe soeben ein schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei eine Geldforderung bekommen, da ich bei Ebay eine Dvd verkaufte die angeblich rechtswidrig sei, nachdem ich eine Unterlassungserklärung unterschrieb.

Da würde ich einen Anwalt mitbeauftragen, bekommt man vom Staat/Amt einen gestellt? Da mir die Summe zu Hoch virkommt

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Antworten (10)

  • 7
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von moon73 moon73

    Ja, beantrage bei Gericht einen Beratungsschein , kostet 10 Euro und damit ist für dich dann alles weitere beim RA kostenlos.

    http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/...

    Kommentar von Okolavia OkolaviaOkolavia

    Die sache ist nicht Vo Gericht

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Ja und? DArf man sich erst einen Anwalt nehmen, wenn eine Sache schon vor Gericht ist?

    Hier gehts um Beratungshilfe, die steht jedem zu, es ist noch nicht von Prozesskostenhilfe die Rede, die wäre erst fällig, wenn es dann vor Gericht käme.

    Kommentar von Okolavia OkolaviaOkolavia

    Das war nur ein Hinweiss, da ich nicht weiss ob dies ein wichtiges Detail ist.

    Also kann ich auch ohne das es vor Gericht ist so nen Gutschein ("") holen?

    Dann werde ich morgen direkt mal zum Amtsgericht

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Ja einen Beratungschein bekommst du auch dann schon, wenn die Sache noch nicht vor Gericht ist. Einen Anwalt nimmt man sich ja auch genau deshalb , um eine Sache vorher klären zu können.

    Kommentar von Dani007 Dani007Dani007

    DH richtige Antwort

    Kommentar von Dani007 Dani007Dani007

    Okolavia, rufe vorher beim Amtsgericht an und lass dir wegen den Beratungsschein einen Termin geben. Du must auch ein paar Unterlagen mitnehmen z.b. Perso, Einkommensnachweiss

    Kommentar von Okolavia OkolaviaOkolavia

    Wie ich unten gelesen habe, ist es "Zwecklos" da ich zuveor Unterlassungserklärung unterschrieben hab.

    Kannst da mehr zu sagen?

    Kommentar von Dani007 Dani007Dani007

    Hole dir trotzdem den Beratungsschein vom Amtsgericht und geh zum Anwalt und lass dich beraten, der wird dir professionellen Rat geben können.

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Genau für solche Dinge nimmt man sich doch einen Anwalt, nur ein Fachmann kann da Licht ins Dunkel bringen und dir sagen ob du Chancen hast oder nicht.

  • 8
    Antwort von fraukausw fraukausw

    Geh zu einem Rechtspfleger beim Gericht. Der sieht sich die Sache an und wenn es aussicht auf Erfolg hat, kannst du eine Gerichtskostenbeihilfe bekommen. Der Pfleger stellt dir dann eine Bescheinigung aus, mit der du dir dann einen Anwalt holen kannst. Der wird dann vom Staat bezahlt.

    Kommentar von Nellina NellinaNellina

    DH, ich denke, das ist der richtige Weg.

    Kommentar von PeterTheodor PeterTheodorPeterTheodor

    Jaha, prima Antwort

  • 5
    Antwort von Blacky2006 Blacky2006

    Mit deinem Bewilligungsbescheid zum Amtsgericht gehen und dort einen Berechtigungsschein holen. Mit diesem dann zum RA

  • 4
    Antwort von norbi21 norbi21

    Prozesskostenhilfe bekommst du nur wenn du klagst. Trotz Beratungsschein mußt du beim Anwalt nochmal eine kleine Gebühr bezahlen. Bei mir waren es 10,- €.

  • 4
    Antwort von marlylie marlylie

    gehe zum amtsgericht und hole dir erstmal eine bescheinigung zur berechtigung, dass du eine beratung durch einen anwalt brauchst.

    dann ab zum anwalt, der berät dich,was zu tun ist..

    sieht die sache so aus, dass er für dich tätig werden muss und es zu einem rechtsstreit kommen kann, wirst du prozesskostenhilfe beim amtsgericht beantragen müssen, damit der anwalt für dich tätig werden kann....

    aber - immer schritt für schritt alles vorher beantragen, machst du es umgekehrt, kann es sein, dass du selbst für die kosten aufkommen musst... lg

  • 3
    Antwort von monege22 monege22

    Du hast die Unterlassungserklärung unterschrieben? Oje, da brauchst du schnell einen Anwalt, denn jetzt kommt es richtig dicke, wegen der Unterlassungsstrafe bist du jetzt bis zu 30 Jahr haftbar.Aber wegen der Anwaltskosten musst du beim Anwalt fragen ,der hat Mittel und wege dir zu helfen.

  • 3
    Antwort von kikkerl kikkerl

    unterlassungserklärung ist schon der dickste blödsinn,,, damit haben sie dich am haken und du wirst überwacht.

    Im TV haben verbraucherschutzzentralen OFT davon gewarnt sowas zu machen. in diesem fall wirst du leider keine anwaltskosten bezahlt kriegen, leider

    Kommentar von linabe linabelinabe

    Genau, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben war ein großer Fehler, du hättest dich vorher beraten lassen müssen.

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    tja... so haben sie viele an den haken durch einschüchterung...

    Kommentar von Okolavia OkolaviaOkolavia

    Vorher? ich hatte 3 Tage Zeit zu unterschreiben und es wurde direkt mit Gericht gedroht

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    das ist nämlich die einschüchterung die sie machen...tztztz von mir wollten sie auch in 3 tagen 1000 euro haben für etwas was ich nichtmal besitze

    Kommentar von Okolavia OkolaviaOkolavia

    Vorher? ich hatte 3 Tage Zeit zu unterschreiben und es wurde direkt mit Gericht gedroht.

    Also soll ich das lassen und das Geldzahlen? Da es keine aussicht auf erfolg hat die zahlung einstellen zu lassen?

    Esgeht sich übrigens um eine summe von 1.900 euro

    Unmachbar ohne Ratenzahlung

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    mensch was seid ihr so blauäugig??? inkassofirmen schüchtern nur ein wo sie nur können!!! jemals beim verbraucherschutz gewesen? oder bei der kripo??? ich würde es dringend machen!!!

    Kommentar von Okolavia OkolaviaOkolavia

    Ich erwähnte ANWALT nicht INKASSOUNTERNEHMEN.

    Es kommt von den Anwälten der SONY Musikindustrie, um genau zu werden

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    wurde dir die rechtswidrigkeit der DVD bewiesen??? ich höre wirklich zum ersten mal dass man eine DVD über ebay nicht verkaufen darf. mach dich lieber richtig schlau, sagen können wirklich viele was sie wollen. ausserdem sollte das auf der DVD erwähnt sein ob du diese verkauft werden darf oder nicht. wenn drauf nichts davon steht, kannst du nicht träumen dass die DVD verkauft werden darf oder nicht. gehe dringend zum verbraucherschutz da ist etwas faul!!!

    Kommentar von Okolavia OkolaviaOkolavia

    Stand nicht auf der Dvd. Habe diese in einem Online Store gekauft und dann verkauft, aus dem schreiben wird man nicht schlau. Entweder war es ein Bootleg oder eine Dvd die nur für den Nicht-Eu-Raum bestimmt war und daher nicht hier verkauft werden durfte

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    aus diesem grund gehst du zum verbraucherschutz mit der sache. auch wenn die dvd nicht aus dem eu raum ist ist es noch kein grund diese nicht verkaufen zu dürfen. selbst wenn sie selber eine kopie sein sollte kann sony nicht im voraus wissen WAS du überhaupt verkauft hast, es sei denn der käufer hat es bemerkt und gemeldet. aber auch dann hätte er dir im voraus sagen sollen du sollst sie zurücknehmen. normal ist da wirklich nicht was entstanden ist

    Kommentar von Okolavia OkolaviaOkolavia

    Die wurde ja nicht einmal verkauft.

    Ich habe die eingestellt, dann von nem Ebaynuter die nachricht bekommen "Verbotene dvd" dann hab ich die rausgenommen weil die mir glaubwürdig vorkam.

    Also ist es nur ein versuchter verkauf, aber selbst der ist strafbar.

    Die Auktion war nichteinmal 3 Stunden am laufen als ich sie beendet habe,ohne zu verkaufen.

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    dann ab zum verbraucherschutz. mehr kann ich nicht sagen, da du sie sowieso nicht verkauft hast ;-)

  • 3
    Antwort von ranke41 ranke41

    Dir steht Prozesskostenbeihilfe zu und Beratungsschein

  • 2
    Antwort von xxSQUIRRELxx xxSQUIRRELxx

    also erstmal keine angst du bekommst den anwalt gestellt und weiter es wird warscheinlich nur einen schriftwechsel zwischen anwalt und kläger geben und damit hat sich das dann meistens auch erledigt.

  • 2
    Antwort von newcomer newcomer

    Prozesskostenbeihilfe bei Gericht beantragen

    Kommentar von Okolavia OkolaviaOkolavia

    Die sache ist nicht Vo Gericht

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    aber vom Gericht bekommst du die Hilfe genehmigt

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