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Bekommt man bei Hartz4 einen Anwalt gestellt?

gefragt von Okolavia am 28.09.2009 um 10:50 Uhr

Habe soeben ein schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei eine Geldforderung bekommen, da ich bei Ebay eine Dvd verkaufte die angeblich rechtswidrig sei, nachdem ich eine Unterlassungserklärung unterschrieb.

Da würde ich einen Anwalt mitbeauftragen, bekommt man vom Staat/Amt einen gestellt? Da mir die Summe zu Hoch virkommt

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moon73
beantwortet von moon73 am 28. September 2009 10:52
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Hilfreichste Antwort

Ja, beantrage bei Gericht einen Beratungsschein , kostet 10 Euro und damit ist für dich dann alles weitere beim RA kostenlos.

http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/...

Kommentar von Okolavia am 28. September 2009 10:53

Die sache ist nicht Vo Gericht

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 28. September 2009 10:57

Ja und? DArf man sich erst einen Anwalt nehmen, wenn eine Sache schon vor Gericht ist?

Hier gehts um Beratungshilfe, die steht jedem zu, es ist noch nicht von Prozesskostenhilfe die Rede, die wäre erst fällig, wenn es dann vor Gericht käme.

Kommentar von Okolavia am 28. September 2009 11:02

Das war nur ein Hinweiss, da ich nicht weiss ob dies ein wichtiges Detail ist.

Also kann ich auch ohne das es vor Gericht ist so nen Gutschein ("") holen?

Dann werde ich morgen direkt mal zum Amtsgericht

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 28. September 2009 11:05

Ja einen Beratungschein bekommst du auch dann schon, wenn die Sache noch nicht vor Gericht ist. Einen Anwalt nimmt man sich ja auch genau deshalb , um eine Sache vorher klären zu können.

Kommentar von 9f5490e97e19fbd90353583eedc25c51smallDani007 am 28. September 2009 11:02

DH richtige Antwort

Kommentar von 9f5490e97e19fbd90353583eedc25c51smallDani007 am 28. September 2009 11:06

Okolavia, rufe vorher beim Amtsgericht an und lass dir wegen den Beratungsschein einen Termin geben. Du must auch ein paar Unterlagen mitnehmen z.b. Perso, Einkommensnachweiss

Kommentar von Okolavia am 28. September 2009 11:08

Wie ich unten gelesen habe, ist es "Zwecklos" da ich zuveor Unterlassungserklärung unterschrieben hab.

Kannst da mehr zu sagen?

Kommentar von 9f5490e97e19fbd90353583eedc25c51smallDani007 am 28. September 2009 11:12

Hole dir trotzdem den Beratungsschein vom Amtsgericht und geh zum Anwalt und lass dich beraten, der wird dir professionellen Rat geben können.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 28. September 2009 11:17

Genau für solche Dinge nimmt man sich doch einen Anwalt, nur ein Fachmann kann da Licht ins Dunkel bringen und dir sagen ob du Chancen hast oder nicht.


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fraukausw
beantwortet von fraukausw am 28. September 2009 10:52
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Geh zu einem Rechtspfleger beim Gericht. Der sieht sich die Sache an und wenn es aussicht auf Erfolg hat, kannst du eine Gerichtskostenbeihilfe bekommen. Der Pfleger stellt dir dann eine Bescheinigung aus, mit der du dir dann einen Anwalt holen kannst. Der wird dann vom Staat bezahlt.

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 28. September 2009 10:53

DH, ich denke, das ist der richtige Weg.

Kommentar von Fe01a0e1a73c41738cb400b789d7b67esmallPeterTheodor am 28. September 2009 10:55

Jaha, prima Antwort


Blacky2006
beantwortet von Blacky2006 am 28. September 2009 10:52
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Mit deinem Bewilligungsbescheid zum Amtsgericht gehen und dort einen Berechtigungsschein holen. Mit diesem dann zum RA


norbi21
beantwortet von norbi21 am 28. September 2009 10:55
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Prozesskostenhilfe bekommst du nur wenn du klagst. Trotz Beratungsschein mußt du beim Anwalt nochmal eine kleine Gebühr bezahlen. Bei mir waren es 10,- €.


marlylie
beantwortet von marlylie am 28. September 2009 10:54
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gehe zum amtsgericht und hole dir erstmal eine bescheinigung zur berechtigung, dass du eine beratung durch einen anwalt brauchst.

dann ab zum anwalt, der berät dich,was zu tun ist..

sieht die sache so aus, dass er für dich tätig werden muss und es zu einem rechtsstreit kommen kann, wirst du prozesskostenhilfe beim amtsgericht beantragen müssen, damit der anwalt für dich tätig werden kann....

aber - immer schritt für schritt alles vorher beantragen, machst du es umgekehrt, kann es sein, dass du selbst für die kosten aufkommen musst... lg


monege22
beantwortet von monege22 am 28. September 2009 11:07
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Du hast die Unterlassungserklärung unterschrieben? Oje, da brauchst du schnell einen Anwalt, denn jetzt kommt es richtig dicke, wegen der Unterlassungsstrafe bist du jetzt bis zu 30 Jahr haftbar.Aber wegen der Anwaltskosten musst du beim Anwalt fragen ,der hat Mittel und wege dir zu helfen.


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 28. September 2009 10:53
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unterlassungserklärung ist schon der dickste blödsinn,,, damit haben sie dich am haken und du wirst überwacht.

Im TV haben verbraucherschutzzentralen OFT davon gewarnt sowas zu machen. in diesem fall wirst du leider keine anwaltskosten bezahlt kriegen, leider

Kommentar von linabe am 28. September 2009 10:57

Genau, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben war ein großer Fehler, du hättest dich vorher beraten lassen müssen.

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 28. September 2009 11:00

tja... so haben sie viele an den haken durch einschüchterung...

Kommentar von Okolavia am 28. September 2009 11:03

Vorher? ich hatte 3 Tage Zeit zu unterschreiben und es wurde direkt mit Gericht gedroht

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 28. September 2009 11:04

das ist nämlich die einschüchterung die sie machen...tztztz von mir wollten sie auch in 3 tagen 1000 euro haben für etwas was ich nichtmal besitze

Kommentar von Okolavia am 28. September 2009 11:06

Vorher? ich hatte 3 Tage Zeit zu unterschreiben und es wurde direkt mit Gericht gedroht.

Also soll ich das lassen und das Geldzahlen? Da es keine aussicht auf erfolg hat die zahlung einstellen zu lassen?

Esgeht sich übrigens um eine summe von 1.900 euro

Unmachbar ohne Ratenzahlung

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 28. September 2009 11:12

mensch was seid ihr so blauäugig??? inkassofirmen schüchtern nur ein wo sie nur können!!! jemals beim verbraucherschutz gewesen? oder bei der kripo??? ich würde es dringend machen!!!

Kommentar von Okolavia am 28. September 2009 11:20

Ich erwähnte ANWALT nicht INKASSOUNTERNEHMEN.

Es kommt von den Anwälten der SONY Musikindustrie, um genau zu werden

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 28. September 2009 11:27

wurde dir die rechtswidrigkeit der DVD bewiesen??? ich höre wirklich zum ersten mal dass man eine DVD über ebay nicht verkaufen darf. mach dich lieber richtig schlau, sagen können wirklich viele was sie wollen. ausserdem sollte das auf der DVD erwähnt sein ob du diese verkauft werden darf oder nicht. wenn drauf nichts davon steht, kannst du nicht träumen dass die DVD verkauft werden darf oder nicht. gehe dringend zum verbraucherschutz da ist etwas faul!!!

Kommentar von Okolavia am 28. September 2009 11:33

Stand nicht auf der Dvd. Habe diese in einem Online Store gekauft und dann verkauft, aus dem schreiben wird man nicht schlau. Entweder war es ein Bootleg oder eine Dvd die nur für den Nicht-Eu-Raum bestimmt war und daher nicht hier verkauft werden durfte

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 28. September 2009 11:43

aus diesem grund gehst du zum verbraucherschutz mit der sache. auch wenn die dvd nicht aus dem eu raum ist ist es noch kein grund diese nicht verkaufen zu dürfen. selbst wenn sie selber eine kopie sein sollte kann sony nicht im voraus wissen WAS du überhaupt verkauft hast, es sei denn der käufer hat es bemerkt und gemeldet. aber auch dann hätte er dir im voraus sagen sollen du sollst sie zurücknehmen. normal ist da wirklich nicht was entstanden ist

Kommentar von Okolavia am 28. September 2009 11:58

Die wurde ja nicht einmal verkauft.

Ich habe die eingestellt, dann von nem Ebaynuter die nachricht bekommen "Verbotene dvd" dann hab ich die rausgenommen weil die mir glaubwürdig vorkam.

Also ist es nur ein versuchter verkauf, aber selbst der ist strafbar.

Die Auktion war nichteinmal 3 Stunden am laufen als ich sie beendet habe,ohne zu verkaufen.

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 28. September 2009 12:05

dann ab zum verbraucherschutz. mehr kann ich nicht sagen, da du sie sowieso nicht verkauft hast ;-)


ranke41
beantwortet von ranke41 am 28. September 2009 10:52
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Dir steht Prozesskostenbeihilfe zu und Beratungsschein


xxSQUIRRELxx
beantwortet von xxSQUIRRELxx am 28. September 2009 10:52
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also erstmal keine angst du bekommst den anwalt gestellt und weiter es wird warscheinlich nur einen schriftwechsel zwischen anwalt und kläger geben und damit hat sich das dann meistens auch erledigt.


anonym
beantwortet von newcomer am 28. September 2009 10:52
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Prozesskostenbeihilfe bei Gericht beantragen

Kommentar von Okolavia am 28. September 2009 10:53

Die sache ist nicht Vo Gericht

Kommentar von newcomer am 28. September 2009 11:12

aber vom Gericht bekommst du die Hilfe genehmigt


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