Habe soeben ein schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei eine Geldforderung bekommen, da ich bei Ebay eine Dvd verkaufte die angeblich rechtswidrig sei, nachdem ich eine Unterlassungserklärung unterschrieb.
Da würde ich einen Anwalt mitbeauftragen, bekommt man vom Staat/Amt einen gestellt? Da mir die Summe zu Hoch virkommt

Ja, beantrage bei Gericht einen Beratungsschein , kostet 10 Euro und damit ist für dich dann alles weitere beim RA kostenlos.
http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/...

Geh zu einem Rechtspfleger beim Gericht. Der sieht sich die Sache an und wenn es aussicht auf Erfolg hat, kannst du eine Gerichtskostenbeihilfe bekommen. Der Pfleger stellt dir dann eine Bescheinigung aus, mit der du dir dann einen Anwalt holen kannst. Der wird dann vom Staat bezahlt.
Nellina am 28. September 2009 10:53 DH, ich denke, das ist der richtige Weg.
PeterTheodor am 28. September 2009 10:55 Jaha, prima Antwort

Mit deinem Bewilligungsbescheid zum Amtsgericht gehen und dort einen Berechtigungsschein holen. Mit diesem dann zum RA

Prozesskostenhilfe bekommst du nur wenn du klagst. Trotz Beratungsschein mußt du beim Anwalt nochmal eine kleine Gebühr bezahlen. Bei mir waren es 10,- €.

gehe zum amtsgericht und hole dir erstmal eine bescheinigung zur berechtigung, dass du eine beratung durch einen anwalt brauchst.
dann ab zum anwalt, der berät dich,was zu tun ist..
sieht die sache so aus, dass er für dich tätig werden muss und es zu einem rechtsstreit kommen kann, wirst du prozesskostenhilfe beim amtsgericht beantragen müssen, damit der anwalt für dich tätig werden kann....
aber - immer schritt für schritt alles vorher beantragen, machst du es umgekehrt, kann es sein, dass du selbst für die kosten aufkommen musst... lg

Du hast die Unterlassungserklärung unterschrieben? Oje, da brauchst du schnell einen Anwalt, denn jetzt kommt es richtig dicke, wegen der Unterlassungsstrafe bist du jetzt bis zu 30 Jahr haftbar.Aber wegen der Anwaltskosten musst du beim Anwalt fragen ,der hat Mittel und wege dir zu helfen.

unterlassungserklärung ist schon der dickste blödsinn,,, damit haben sie dich am haken und du wirst überwacht.
Im TV haben verbraucherschutzzentralen OFT davon gewarnt sowas zu machen. in diesem fall wirst du leider keine anwaltskosten bezahlt kriegen, leider
Genau, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben war ein großer Fehler, du hättest dich vorher beraten lassen müssen.
kikkerl am 28. September 2009 11:00 tja... so haben sie viele an den haken durch einschüchterung...
Vorher? ich hatte 3 Tage Zeit zu unterschreiben und es wurde direkt mit Gericht gedroht
kikkerl am 28. September 2009 11:04 das ist nämlich die einschüchterung die sie machen...tztztz von mir wollten sie auch in 3 tagen 1000 euro haben für etwas was ich nichtmal besitze
Vorher? ich hatte 3 Tage Zeit zu unterschreiben und es wurde direkt mit Gericht gedroht.
Also soll ich das lassen und das Geldzahlen? Da es keine aussicht auf erfolg hat die zahlung einstellen zu lassen?
Esgeht sich übrigens um eine summe von 1.900 euro
Unmachbar ohne Ratenzahlung
kikkerl am 28. September 2009 11:12 mensch was seid ihr so blauäugig??? inkassofirmen schüchtern nur ein wo sie nur können!!! jemals beim verbraucherschutz gewesen? oder bei der kripo??? ich würde es dringend machen!!!
Ich erwähnte ANWALT nicht INKASSOUNTERNEHMEN.
Es kommt von den Anwälten der SONY Musikindustrie, um genau zu werden
kikkerl am 28. September 2009 11:27 wurde dir die rechtswidrigkeit der DVD bewiesen??? ich höre wirklich zum ersten mal dass man eine DVD über ebay nicht verkaufen darf. mach dich lieber richtig schlau, sagen können wirklich viele was sie wollen. ausserdem sollte das auf der DVD erwähnt sein ob du diese verkauft werden darf oder nicht. wenn drauf nichts davon steht, kannst du nicht träumen dass die DVD verkauft werden darf oder nicht. gehe dringend zum verbraucherschutz da ist etwas faul!!!
Stand nicht auf der Dvd. Habe diese in einem Online Store gekauft und dann verkauft, aus dem schreiben wird man nicht schlau. Entweder war es ein Bootleg oder eine Dvd die nur für den Nicht-Eu-Raum bestimmt war und daher nicht hier verkauft werden durfte
kikkerl am 28. September 2009 11:43 aus diesem grund gehst du zum verbraucherschutz mit der sache. auch wenn die dvd nicht aus dem eu raum ist ist es noch kein grund diese nicht verkaufen zu dürfen. selbst wenn sie selber eine kopie sein sollte kann sony nicht im voraus wissen WAS du überhaupt verkauft hast, es sei denn der käufer hat es bemerkt und gemeldet. aber auch dann hätte er dir im voraus sagen sollen du sollst sie zurücknehmen. normal ist da wirklich nicht was entstanden ist
Die wurde ja nicht einmal verkauft.
Ich habe die eingestellt, dann von nem Ebaynuter die nachricht bekommen "Verbotene dvd" dann hab ich die rausgenommen weil die mir glaubwürdig vorkam.
Also ist es nur ein versuchter verkauf, aber selbst der ist strafbar.
Die Auktion war nichteinmal 3 Stunden am laufen als ich sie beendet habe,ohne zu verkaufen.
kikkerl am 28. September 2009 12:05 dann ab zum verbraucherschutz. mehr kann ich nicht sagen, da du sie sowieso nicht verkauft hast ;-)

Dir steht Prozesskostenbeihilfe zu und Beratungsschein

also erstmal keine angst du bekommst den anwalt gestellt und weiter es wird warscheinlich nur einen schriftwechsel zwischen anwalt und kläger geben und damit hat sich das dann meistens auch erledigt.
Die sache ist nicht Vo Gericht
Ja und? DArf man sich erst einen Anwalt nehmen, wenn eine Sache schon vor Gericht ist?
Hier gehts um Beratungshilfe, die steht jedem zu, es ist noch nicht von Prozesskostenhilfe die Rede, die wäre erst fällig, wenn es dann vor Gericht käme.
Das war nur ein Hinweiss, da ich nicht weiss ob dies ein wichtiges Detail ist.
Also kann ich auch ohne das es vor Gericht ist so nen Gutschein ("") holen?
Dann werde ich morgen direkt mal zum Amtsgericht
Ja einen Beratungschein bekommst du auch dann schon, wenn die Sache noch nicht vor Gericht ist. Einen Anwalt nimmt man sich ja auch genau deshalb , um eine Sache vorher klären zu können.
DH richtige Antwort
Okolavia, rufe vorher beim Amtsgericht an und lass dir wegen den Beratungsschein einen Termin geben. Du must auch ein paar Unterlagen mitnehmen z.b. Perso, Einkommensnachweiss
Wie ich unten gelesen habe, ist es "Zwecklos" da ich zuveor Unterlassungserklärung unterschrieben hab.
Kannst da mehr zu sagen?
Hole dir trotzdem den Beratungsschein vom Amtsgericht und geh zum Anwalt und lass dich beraten, der wird dir professionellen Rat geben können.
Genau für solche Dinge nimmt man sich doch einen Anwalt, nur ein Fachmann kann da Licht ins Dunkel bringen und dir sagen ob du Chancen hast oder nicht.