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Bekommt man bei Hartz IV eine Erstattung für Bewerbungen?

Frage von dani881 dani881

Ein Freund in Bayern bekommt Hartz IV und bewirbt sich v.a. per Email. Er bekommt aber keine Kosten erstattet. Ist das normal? Falls nein, wo könnte er sich beschweren?

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Antworten (11)

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    Antwort von aHaAHAaHa aHaAHAaHa

    Boah ihr seid ja wirklich VOLL die Auskenner! Keiner von den ganzen Schmierfinken hier hat wirklich Ahnung von dem Vorgang, sondern redet nur seine persönliche Meinung daher, wie er es gerne hätte, dass es wär! Auch für Online-Bewerbungen sieht der Gesetzgeber eine pauschalierte Erstattung von 260 Euro pro Jahr vor. Wie es die jeweilige Arge dann mit Nachweisen hält und ob sie die auszahlt, ist deren Sache, da es eine Kann-Bestimmung ist. Jedenfalls hat man das Recht, Widerspruch gegen jede Ablehnung INERHALB EINES MONATS nach Erhalt einzulegen und sollte dies auch am besten über einen Anwalt (Sozialrecht) mittels Beratungshilfeschein tun. Es gibt sogar noch 3 Werktage Fristzuschlag, die eintreten, wenn vom Datum des Bescheids ausgegangen wird wegen Zustellungsdauer. Vorausgesetzt, man hat eine Ablehnung überhaupt bekommen. Manche Argen antworten nämlich einfach gar nicht, was einige Leistungsbezieher verunsichert und sie lieber aufgeben. Kämpft für eure Rechte! Aber dafür muss man seine Rechte erst mal kennen. Google ist euer Freund. Und alle jene, die nicht wirklich zu einer Klärung des Sachverhalts beitragen können, sondern nur gerne mal ihre bescheuerte Stammtischmeinung loswerden wollen, die sollen das meinetwegen tun, dann aber bitte auch an ihrem Stammtisch oder was weiss ich wo, aber nicht hier oder woanders, wo eine Lösung des Problems herbeigefgührt werden soll. Ihr seid die Pest!

    Kommentar von GatowerKugel GatowerKugelGatowerKugel

    Einzig richtige Antwort. Auch bei einer online Bewerbung enstehen Kosten und die werden pauschal mit 5 Euro ersetzt, zumindest hier in Berlin. Meine Sachbearbeiterin braucht nur die Kopien der Bewerbungsschreiben, denn diese müssen natürlich ja auch bei einer online, bzw. E-Mail Bewerbung erstellt werden.

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    Antwort von Anja40 Anja40

    Man bekommt Portokosten, die Kosten für Bewerbungsfotos usw. Bei einer e-mail Bewerbung entstehen ja eigentlich keine Kosten. Deshalb wird er nichts bekommen.

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    Antwort von delasoul delasoul

    ja bekommt man , vorallem wenn du fahrtkosten daduch hattst

    Kommentar von ichhalt85 ichhalt85ichhalt85

    Also ich kann meine Emails von zu hause schreiben. Fahrtkosten entstehen erst bei einem Vorstellungsgespräch, nicht bei einer Bewerbung.

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    Antwort von ichhalt85 ichhalt85

    Bewerbungskosten bekommt man nur erstattet, wenn man sie wirklich hat. Niemand würde sich nur zum Bewerben Internet anschaffen...oder kann dein Freund nachweisen, dass er seinen Vertrag erst in der Arbeitslosigkeit abgschlossen hat...aber selbst dann wird er keine Erstattung bekommen.

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    Antwort von SibTiger SibTiger

    In HH bekommt man 5 € pro Bewerbung

    Kommentar von Roxanne77 Roxanne77Roxanne77

    in Bayern auch

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Auch für online-Bewerbungen?

    Kann ich mir nicht vorstellen.

    Kommentar von ichhalt85 ichhalt85ichhalt85

    Dieses Geld ist aber für Mappe, Foto, Porto ... fällt alles bei Email nicht an

    Kommentar von Roxanne77 Roxanne77Roxanne77

    Genau,das mein ich

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Es empfiehlt sich, die Fragen immer komplett zu lesen. Hier geht es u.a. um eine online-Bewerbung.

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    Antwort von Roxanne77 Roxanne77

    Wenn er sich per E-Mail bewirbt,bekommt er keine kosten erstattet. Ansonsten im Job-Center nachfragen und dort die Bewerbung schreiben und bezahlen lassen.

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    Antwort von miccy miccy

    Nur für schriftliche Bewerbungen bekommt man eine Erstattung!

    Kommentar von Knabberstange KnabberstangeKnabberstange

    Ätzend..

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Ätzend..''

    Wieso?

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    Antwort von simkay75 simkay75

    Hallo! Es stimmt, dass Deinem Bekannten 260 Euro im Jahr als Bewerbungskosten erstattet werden. Wichtig hierfür sind natürlich Belege. Es gibt übrigens eine super tolle neue Homepage, bei der Du für 9,99 Euro drei Monate online Deine Bewerbungen schreiben und gestalten kannst- Du musst nur einmalig Deine Daten eingeben, die gespeichert bleiben und dann jeweils nur noch die Firma austauschen. Das tolle ist, dass die Bewerbung perfekt formatiert ist und Du mit Textbausteinen nicht nur branchenbezogene und auf Dich persönlcih zugeschnittene Textbausteine hast, sondern, dass Du auch noch total geniale Designs zu allen möglichen Branchen nutzen kannst. Ich habe mit diesen Bewerbungen direkt viel mehr Vorstellungsgespräche bekommen und jetzt auch wieder einen guten Job. Kann ich echt allen nur empfehlen!!! Die Seite heißt www.fixbewerbung.de

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    Welch kosten will er denn da erstattet bekommen? Bei einer schriftlichen Bewerbung hat er Augaben wie z.B. Porto, Foto, Bewerbungsmappe und die kosten für diese sachen bekommt man dann mit einer Pauschale von 5 Euro erstattet. Wenn man sich per Email bewirbt hat man ja keine derartigen kosten and deswegen ist das vollkommen OK.

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    Antwort von Scatery Scatery

    Per Email Bewerbung schreiben, da bekommt man keine erstattung. nur wenn du per post bewerbung abschickst, dann gibt es erstattung und dann aber nur ein bestimmten betrag.ich weiss pro bewerbung bekommt man 5 euro.

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    Antwort von tomsterbln tomsterbln

    auf jeden fall du mußt nur nachweisen wo und wann du dich bei wem beworben hast dazu gibt es ein formular beim amt das du wieder einreichen mußt am besten mit quittungen dann gibt es eine pauschale die bekommst.weißt ja die scheiß ämmter verheimlichen einem alles und versuchen dir kaum infos zu geben deshalb mein rat dokumentiere alles und versuche dieses mit quittungen zu belegen.bei bewerbungen über mail bekommt man aber keine erstattung da er ja selber keine kosten hatt!!!!!!!!!! gruß tom

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