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Bekommt man bei Hartz 4 ein Darlehen ??

Frage von Cleopi Cleopi

Guten Tag,

Im vergangenem Jahr hat mein Mann mir ein Auto per privatdarlehen gekauft. Nun , ich bin Schwerbehindert werde wohl oder übel dem arbeitsmarkt nicht mehr zur verfügung stehen können aber auf das auto angewiesen bin , stelle ich mir die Frage . Welche Chancen habe ich im Fall einer Trennung das auto zu behalten.

Mein Mann ist arbeitslos und befinded sich in einem laufenden Insolvenzferfahren.

Kinder haben wir keine .

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Antworten (2)

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Darlehenstilgungsraten werden natürlich von der ARGE nicht übernommen.
    Bezüglich des Wertes des Wagens werden generell 7500 EUR (Zeitwert) als unproblematisch angesehen.
    Übersteigt der Zeitwert diese 7500 EUR mindert der übersteigende Betrag deinen Vermögensfreibetrag, den du nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 SGB II hast.
    Beispiel:
    Du hast einen Vermögensfreibetrag auf Grund deines Alters (40 Jahre) in Höhe von 6000 EUR.
    Dein Auto hat einen Zeitwert von 11500 EUR.
    => Dein Vermögensfreibetrag sinkt um 4000 EUR (11500 ./. 7500), sodass du quasi nur noch 2000 (6000 ./. 4000) EUR für sonstige verwertbare Vermögenswerte (Sparguthaben, evtl. Lebensversicherung, ...) übrig hast.
    Btw: Liegen besondere Umstände vor (z.B. Spezialfahrzeug bei Behinderung), können die 7500 EUR, die als angemessen gelten, im Rahmen einer Einzelfallentscheidung auch überschritten werden.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    PS: Das bezieht sich natürlich nur auf die ARGE-Aspekte unabhängig davon, wie ihr das Vermögen im Zuge einer Trennung auseinander dividiert.

  • 1
    Antwort von vollimleben vollimleben

    Wahrscheinlich kommt es darauf an,wie alt der Wagen ist,wenn er nicht zu neu ist,wirst du es behalten können,ansonsten wirst du es verkaufen müssen,und dir vielleicht ein älteres Modell anschaffen dürfen.

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