Mein Kollege hat sich pünktlich zur Inventur krank geschrieben. Der erste Krankenschein kam vom Hausarzt und war als Erstbeschinigung deklariert. Ein paar Tage später kam ein neuer Krankenschein per Post und zwar vom HNO-Arzt, aber auch darauf stand Erstbescheinigung. Ist das rechtens oder geht das nur, wenn es unterschiedliche Krankheiten sind, wegen denen man krankgeschrieben wird? Kann in diesem Fall auch ein HNO-Arzt operieren (Zysten an den Stimmbändern) oder geht das nur im Krankenhaus?

Kann es sein, dass du bezweifelst, dass dein Kollege wirklich krank ist?

Es war die Erstbescheinigung vom Hausarzt, und dann die Erstbescheinigung von HNO Arzt, er kann jetzt auch noch eine Erstbescheinigung vom Internisten, eine vom Neurologen usw. bringen ....
es muss nur immer eine andere Krankheit draufstehen...
ein HNO Arzt kann natürlich auch Zysten operieren, wenn er dafür entsprechend eingerichtet ist (Narkose usw.)
heute ist fast jede OP auch in der Praxis eines Arztes durchführbar .... spart eine Menge Geld :-(
das ist übrigens kein Krankenschein, sondern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ....
Endlich einer, der meine Frage ernst nimmt und vernünftig beantwortet!!! Danke!
bitmap am 20. August 2008 18:06 Es muss sich nicht unbedingt um unterschiedliche Krankheiten handeln. Beispielsweise kann der HNO nicht hellsehen und wenn der Patient ohne Überweisung bei ihm war, weiß er nichts von der bestehenden AU, wenn der Patient es ihm nicht sagt.
JoWaKu am 20. August 2008 18:06 Stimmt so!
Der Kollege hat sich nicht krankgeschrieben, allenfalls der Arzt. Aber wie kommst Du an seine Krankmeldung? Und was unterstellst Du ihm trotz der Atteste? Das Eis ist manchmal dünn...
Die Krankmeldung flatterte per Post ins Haus und zwar pünktlich zur Inventur!
Schiksal. Oder glaubst Du man kann eine Erkrankung terminieren?? Es gab Leute, die lagen sogar schon Weihnachten mit Grippe im Bett oder andere, die pünktlich NACH einer Inventur erkrankten...

Das Krankenhaus kann keine Arbeitsunfähgkeitbescheinigung ausstellen. Das lief schon alles rechtens...

Und ob es eine AU austellen kann,bei meinem Meniskus haben sie mich beim Entlassungstermin nen Gelben gegeben über eine Woche und der Hausarzt hat daraufhin übernommen!!!
bitmap am 20. August 2008 18:50 Das ist unterschiedlich. In der Regel können/dürfen es die Krankenhäuser eben nicht. Manche haben für ihre dazugehörigen Ambulanzen aber eine Sondergenehmigung und dürfen dann auch AU ausstellen.
amateur1 am 20. August 2008 23:59 wieso soll ein Krankenhaus keine AU-Bescheinigung ausstellen können.Wenn ich im Krankenhaus liege,bekomme ich auch vom Krankenhaus eine AU-Bescheinigung.
Also nach meiner OP und dem anschließendem Krankenhausaufenthalt bekam ich eine Bescheinigung darüber , die AU bescheinigte dann der Hausarzt. Da es eine Not-OP war, konnte ich nicht mal in den ersten 5 Tagen meinen Arbeitgeber verständigen.
Nicht nur ich - die ganze Belegschaft zweifelt es an.
Dann zweifelt doch.
Wer solche Kollegen hat, braucht keine Feinde mehr..
Oh, glaube mir, für unsere Einstellung ihm gegenüber hat er selbst gesorgt. Ihn hat niemand gehasst, als er bei uns anfing.