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Bekommt man bei einer künstlichen Befruchtung mit Spendersamen irgendwelche Infos über den Spender?

Frage von hannah hannah

Bekommt man bei einer künstlichen Befruchtung mit fremden Spendersamen eigentlich Informationen über den Spender des Samens, denn dieser Mensch ist ja irgendwie auch Teil des dann entstehenden Kindes und es kann doch für das Kind später sehr wichtig sein, hierüber etwas zu wissen.

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Antworten (5)

  • 9
    Antwort von schurke schurke

    Nein, man bekommt keine Infos.

    Kommentar von krauthexe krauthexekrauthexe

    So ist es.

    Kommentar von Boldtbregu BoldtbreguBoldtbregu

    Wie: nichtmal über körperliche Merkmale (Haar- und Augenfarbe, Größe u.ä,)??

  • 2
    Antwort von andreas48 andreas48

    Grundsatz bei Samenspenden ist die strikte Anonymität des Spenders

  • 2
    Antwort von SandraBerlin SandraBerlin

    Der Spender bleibt meines Wissens nach Anonym.

    Kommentar von SandraBerlin SandraBerlinSandraBerlin

    Für den Spender gilt:

    Der Spender bleibt gegenüber dem Wunschelternpaar grundsätzlich anonym. Damit ist er vor möglichen Ansprüchen des Wunschelternpaares geschützt.

    Der Spender erhält keine Information über die Verwendung seiner Samenproben bzw. über die Anzahl oder Identität der mit Hilfe seiner Spermien gezeugten Kinder oder dessen Eltern. * Nach der heutigen Rechtslage ist der Spender nicht vollständig vor möglichen Ansprüchen eines von seiner Samenspende abstammenden Kindes geschützt (Erbanspruch). Auszug aus: http://www.berliner-samenbank.de/spender/rechtliche-situation.html

    Kommentar von Samml SammlSamml

    Sehr interessant, nun wird nicht mehr gespendet, bei so vielen möglichen Erben bleibt ja nichts für die Kinder die in den Straßen "Hallo Papa " rufen! :)

    Kommentar von SandraBerlin SandraBerlinSandraBerlin

    Na dann sollte man das Geld mal sicherheitshalber gut Anlegen was man beim Samenspenden bekommt. Man(n) kann ja nie wissen ;-)

  • 1
    Antwort von neurodoc neurodoc

    Das willst Du nicht wirklich wissen!

  • 0
    Antwort von Okotoks Okotoks

    Niemals, damit nichts- und niemand später evtl. Ansprüche stellen/Rückschlüsse ziehen kann.

    Kommentar von SandraBerlin SandraBerlinSandraBerlin

    nicht ganz richtig! Hier noch mal: Nach der heutigen Rechtslage ist der Spender nicht vollständig vor möglichen Ansprüchen eines von seiner Samenspende abstammenden Kindes geschützt (Erbanspruch).

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