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Bekommt man bei einem Riesterabschluss automatisch eine Zulage?

gefragt von Prunees am 08.11.2009 um 18:16 Uhr

Oder müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein?


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anonym
beantwortet von Bascht am 8. November 2009 18:20
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Nein, die Riesterprämie richtet sich nach dem für dich ausgerechnetem Beitrag, der wiederum von deinem Nettogehalt errechnet wird. Kundenberater fragen und rechnen lassen. Kann man aber steuerlich geltend machen(Beitrag


anonym
beantwortet von Shakotai am 8. November 2009 18:38
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Die Voraussetzungen zum Erhalt der Riesterzulage ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und die Zahlung des Mindestbeitrages von derzeit etwa 80 €, bzw. dass der Ehepartner Mitglied ist, oder das man in der Erziehungszeit ist, oder aber seinen Hauptwohnsitz in D. hat, aber im Ausland arbeitet und dort in eine gesetzl. Rentenversicheurng zahlt. (Natürlich neben dem Riestervertrag) Die Zulage bekommt man jedoch nicht automatisch, man muss sie zumindest einmal via Dauerzulagenantrag beantragen. In Folge bekommt man jedes Jahr ein Änderungsformular, welches jedoch nur auszufüllen ist, wenn sie wirklich Änderungen ergeben haben. Um den Beitrag von Bascht zu ergänzen: Der Beitrag zur Riester errechnet sich wie folgt: Jahresbrutto x 4% abzügl. Riesterzulage. Liegt der Beitrag dann unter 10 bzw. 5 € runden die meisten Gesellschaften auf diesen Betrag auf.


anonym
beantwortet von Power100 am 9. November 2009 09:13
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  1. Du musst sozialversicherungpflichtig sein, also angestellt arbeiten oder die ersten 3 Jahre nach Geburt eines Kindes, oder dein Ehepartner nuss berechtigt sein.
  2. Du musst mindestens 4 % deines Bruttoeinkommens minus Zulage (154 € für einen Erwachsenen, 185 € pro Kind) im Jahr einzahlen.
  3. Du musst die Zulage, zumindest einmal per Dauerzulagenantrag beantragen
  4. Eventuell hast du noch Steuervorteile, d. h du musst jedes Jahr die Steuerbescheinigung bei deiner Einkommenssteuererklärung abgeben

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