wir haben unsren Sohn vor 5 jahren ein Mountinbike der Marke Longus gekauft, (499Euro).Der Händler gab uns darauf 5 jahre Garantie. Nun ist der Rahmen gebrochen. Leider gewährt uns der Händler keinen Garantieanspruch, weil wir nicht jährlich mit dem Rad zu einer Durchsicht waren. Weis jemand ob das Rechtens ist?
bekommt man bei einem Fahrrad nur den Garantieanspruch, wenn man jedes Jahr zu einer Überprüfung war
Antworten (6)
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1Antwort von
RegenmacherRegenmacher
Eine Garantie gibt nie der Händler, sondern immer der Hersteller/Importeur. Das gilt für Elektrogeräte, Autos....und auch für Fahrräder.
Wenn also der Hersteller die Garantie davon abhängig macht, dass eine jährliche Überprüfung stattfinden muss, dann hat der Händler Recht.
Schau also in die Garantieunterlagen zu dem Rad und du bist schlauer.
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1Antwort von
TomSelleckTomSelleck
Ist das eine Haendler-, oder eine Herstellergarantie?
Was steht im Garantieheft, das habt ihr doch noch, oder?
Davon abgesehen hat ein Rahmenbruch nichts mit regelmaessiger Wartung zu tun. Bei dem Preis lohnt sich allerdings auch kein Rahmentausch. Wenn ihr nicht weiterkommt, koennt ihr ja vielleicht ueber einen Rabatt bei einem Neukauf verhandeln. Euer Sohn ist ja auch schon bestimmt aus dem Rad rausgewachsen.
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1Antwort von
NicoDeluxeNicoDeluxe
nee .. garantie ist garantie...ist ja beim auto auch nicht... und beim PC oder so...warum sollte es beim rad anders sein? such dir mal das gesetz raus, welches die garantie regelt (aus dem BGB) und leg es dem typen vor..
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RegenmacherRegenmacher Quatsch! Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers/Importeurs, deshalb gilt das, was in der Garantieurkunde steht.
Im BGB wirst du keine §§ zur Garantie finden. Also, bitte wenn du keine Ahnung hast, dann lass doch die Tasten in Ruhe.
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MGMGMGMGMGMG Du hast zwar Recht, dass das da oben Blödsinn ist, aber schau mal nach: §§ 443, 477 BGB. MfG
Kommentar von
NicoDeluxeNicoDeluxe stimmt hab garantie mit gewährleistung vertauscht :D aber trotzdem ...wenn das rad schon kaputt ist..DER RAHMEN GEBROCHEN...
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MGMGMGMGMGMG
Im Grunde sehe ich es auch so. Schau in Deine Garantiebedingungen, ob das dort einfach und verständlich drin steht. Wenn Du mal in der Nähe von einer Bibliothek bist, frage mal nach einem BGB Kommentar und schaue mal nach, ob die Garantiebedingungen den Anforderungen des § 477 BGB entsprechen. Wenn nicht, könntest Du eventuell von § 477 Abs. 3 BGB profitieren. Aber pauschal kann man so was nie beantworten.
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kugelkugel
Ist die jährliche Inspektion an die Garantiebedingungen gekoppelt?
Geh nicht den Weg über den Händler, sondern wende Dich direkt an den Hersteller (der hat die 5-Jahres-Regelung ja wohl aufgestellt). Rahmenbruch zählt ja nun nicht zu den Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen
DH, auch wenn ein Händler natürlich Garantien geben kann. Die meisten verwechseln die gesetzlichen GEwährleistungsansprüche mit der freiwilligen Garantie. Letztere kann an Bedingungen geknüpft sein. Einfach mal nachschauen, was drin steht.