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Bekommt man auch wenn man noch so viele leute umgebracht und gequält hat nur 15 Jahre ?

Frage von Niklas1995 Niklas1995

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Antworten (15)

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    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Für Mord gibt es lebenslänglich, nach 15 Jahren kann lediglich ein Antrag gestellt werden das geprüft wird, den Rest auf Bewährung auszusetzen.

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    Wobei das eigentlich schon eine rechtsphilosophische Frage wäre. Warum werden Menschen zu "lebenslanger" Freiheitsstrafe verurteilt, wenn eigentlich schon bei der Verurteilung dazu feststeht, dass nach 15 Jahren eine Freilassung geprüft wird.

    Nur bei festgestellter besonderer Schwere der Schuld sitzt der Täter ca. 25 Jahre.

    Die echte lebenslängliche Freiheitsstrafe ist mit unserer Verfassung nicht vereinbar. Dazu das Bundesverfassungsgericht (1 BvL 14/76 vom 21.6.77):

    " Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend; vielmehr gebietet das Rechtsstaatsprinzip, die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich zu regeln."

    (Quelle: Juris.de)

    Mehrfache Verurteilungen zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe sind auch nach dieser Entscheidung ausgeschlossen, das wurde aber auch durch § 54 Abs. 1 StGB geregelt, das nur einmal Lebenslänglich zulässt (auch wenn jede Einzeltat mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht wäre)..

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    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Und wo steht in einem deutschen Gesetz, dass man maximal 15 Jahre bekommt?

    Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Beispielsweise bei Mord und Totschlag gibt es lebenslängliche Haft (bei Totschlag allerdings nicht in jedem Fall). Diese geht durchaus länger als 15 Jahre, allerdings kann frühestens nach dieser Zeit eine Entlassung auf Bewährung geprüft werden. Im Durchschnitt sitzen Straftäter, die zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde, länger 15 Jahre.

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    Antwort von TomFraser TomFraser

    15? Wieso 15?

    15 ist das MINIMUM bei lebenslanger Freiheitsstrafe, eine Grenze nach oben gibt es nicht.

    Irgendwann werden die meisten wieder freigelassen, ja, aber das ist unterschiedlich. Manche nach 20, manche nach 30 Jahren, manche vllt. auch garnicht.

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    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Sofern man dabei die Merkmale eines Mordes erfüllt hat, bekommt man dafür Lebenslänglich. Wie kommst du auf 15 Jahre? Das wäre u.U. bei Totschlag der Fall.

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    Antwort von DonBreitos DonBreitos

    Nur ? Da wird ja manch Raubkopierer härter bestraft !

    Weil einfach das Rechtssystem in Deutschland nicht funktioniert -> Einer der Kinder vergewaltigt etc. bekommt ja auch nur 3 Monate auf Bewährung.

    Kommentar von Niklas1995 Niklas1995

    echt jetzt ? 3 monate ? o.O

    wie pervers ist das denn, das würde ich ja mal fast mit mord vergleichen

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Nur ? Da wird ja manch Raubkopierer härter bestraft !

    Unsinn, noch nie ist jemand der sich eine CD gebrannt hat in Haft gekommen. Das Höchststrafmaß liegt bei gewerblichen Vertrieb welche zehfache Millionenumsätze machen bei max. 5 Jahren.

    Einer der Kinder vergewaltigt etc. bekommt ja auch nur 3 Monate auf Bewährung.

    Ebenfalls Unsinn, jemand der ein Kind vergewaltigt kann gar keine 3 Monate auf Bewährung bekommen, da das Strafmaß bei 2 Jahre ohne Bewährung los geht.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    DonBreitos, du hast keinerlei Ahnung vom deutschen Rechtssystem und solltest dich folgerichtig mit deinen dämlichen Beiträgen zurückhalten.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Da musste mal wieder jemand seine mülligen Verschwörungtheorien verbreiten, um sich selbst in der Öffentlichkeit produzieren zu können. Leider sateht darauf in Deutschland keine Strafe, insofern ist das Rechtssystem wirklich grütze...

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    Weil einfach das Rechtssystem in Deutschland nicht funktioniert - Einer der Kinder vergewaltigt etc. bekommt ja auch nur 3 Monate auf Bewährung.

    Interessante Weltsicht. Kannst du deine Aussage mit Fakten untermauern oder ist das nur eine Vermutung?

    Unser Rechtssystem hat Fehler, aber es ist immer noch eins der besten weltweit (und das ist keine Vermutung, sondern Ausfluss einer Untersuchung, wonach Deutschland weltweit auf Platz 2 - hinter Norwegen - steht).

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    Antwort von frank1979b frank1979b

    Nein man kann mehrfach Lebenslänglich bekommen, also mehrfach 15 Jahre, oder Lebenslang. Da gibt es einen Unterschied. Bei Mehrfachtaten gibt es in der Regel lebenslänglich, vielleicht auch 2fach mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Bleibste also weggesperrt, halt nur im Irrenhaus.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Nein man kann mehrfach Lebenslänglich bekommen

    In Deutschland gibt es solchen Quatsch nicht.

    Es gibt eine lebenslange Freiheitsstrafe, die bedeutet Haft auf unbestimmte Zeit, aber mindestens 15 Jahre, nach den 15 Jahren kann eine Bewährung erfolgen.

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    § 54 Abs 1 StGB:

    (1) Ist eine der Einzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe, so wird als Gesamtstrafe auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt.

    Es gibt also nicht "2 x Lebenslänglich

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    Antwort von mareike28 mareike28

    wieso willste das wissen ...

    Kommentar von Niklas1995 Niklas1995

    mach mir keine Angst

    du meinst jetzt aber nicht wirklich, dass ich so was geplant habe oder ?

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    Antwort von wollyuno wollyuno

    15 jahre ist das minimum das du absitzen musst,der rest ist ermessenssache des gerichts,das können auch 30 und mehr sein

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    Antwort von spaceflug spaceflug

    Nach Jugendstrafrecht maximal 10 Jahre

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    Antwort von jankru jankru

    Das gibt 15 Jahre mit ANSCHLIESSENDER Sicherheitsverwahrung, da entscheidet dann der Staat, ob man wieder raus darf, oder nicht. Dann kann es noch sein, das jemand als Psychisch Krank eingestuft wird, da entscheiden dann die Ärtzte, ob Therapierbar, oder nicht, wenn nicht, bleibt man da bis Ende ist im Krankenhaus, ebenfalls unter Sicherheitsverwahrung. Ab einem gewissen Alter gibt es Haftverschonung, das aber auch schon so gut wie kurz vor dem tot.

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    Antwort von Niklas1995 Niklas1995

    ach leute wisst ihr was... ich hab kein bock mehr auf den threat. nur so assis die behaupten ich hab was geplant. mein gott ich wollte es nur wissen ok ?

    eure unterstellungen find ich einfach nur scheiße !

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    Antwort von Niklas1995 Niklas1995

    ALSO FÜR ALLE: NEIN ICH HABE KEIN AMOKLAUF ODER ÄHNLICHES GEPLANT, MACHT MIR BITTE KEINE ANGST -.- ICH HABE DIE FRAGE GESTELLT, WEIL ICH EINFACH FINDE, DASS MAN DA MEHR ALS 15 JAHRE VERDIENT HAT.

    Kommentar von RainsWish RainsWishRainsWish

    Jap, jeder so sowas fragt hat n Amoklauf vor. rolleyes

    Kommentar von Niklas1995 Niklas1995

    so eine unterstellung ist einfach nur naja wie soll ich sagen... abgefuckt !

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    Antwort von photorobi photorobi

    Nein weil Du es bist, werden die Dich für immer behalten wollen, sag mal wo hast Du den Dein Hirn vergessen!

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    Antwort von Costaa Costaa

    Na lebenslang... mit sicherheitsverwahrung eben... aber was ist das denn für ne perverse Frage, hast du das etwa vor :O

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    Antwort von Niklas1995 Niklas1995

    also auf D-Land bezogen

    Kommentar von Marvinho MarvinhoMarvinho

    hast du was vor, dass du dir gedanken um sowas machst?

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