Frage steht oben
Bekommt man auch wenn man noch so viele leute umgebracht und gequält hat nur 15 Jahre ?
Antworten (15)
-
4Antwort von
Leon97531Leon97531
Für Mord gibt es lebenslänglich, nach 15 Jahren kann lediglich ein Antrag gestellt werden das geprüft wird, den Rest auf Bewährung auszusetzen.
-
3Antwort von
Reiswaffel87Reiswaffel87
Und wo steht in einem deutschen Gesetz, dass man maximal 15 Jahre bekommt?
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Beispielsweise bei Mord und Totschlag gibt es lebenslängliche Haft (bei Totschlag allerdings nicht in jedem Fall). Diese geht durchaus länger als 15 Jahre, allerdings kann frühestens nach dieser Zeit eine Entlassung auf Bewährung geprüft werden. Im Durchschnitt sitzen Straftäter, die zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde, länger 15 Jahre.
-
2Antwort von
TomFraserTomFraser
15? Wieso 15?
15 ist das MINIMUM bei lebenslanger Freiheitsstrafe, eine Grenze nach oben gibt es nicht.
Irgendwann werden die meisten wieder freigelassen, ja, aber das ist unterschiedlich. Manche nach 20, manche nach 30 Jahren, manche vllt. auch garnicht.
-
-
1Antwort von
AronphoenixAronphoenix
Sofern man dabei die Merkmale eines Mordes erfüllt hat, bekommt man dafür Lebenslänglich. Wie kommst du auf 15 Jahre? Das wäre u.U. bei Totschlag der Fall.
-
1Antwort von
DonBreitosDonBreitos
Nur ? Da wird ja manch Raubkopierer härter bestraft !
Weil einfach das Rechtssystem in Deutschland nicht funktioniert -> Einer der Kinder vergewaltigt etc. bekommt ja auch nur 3 Monate auf Bewährung.
Kommentar von
Niklas1995 echt jetzt ? 3 monate ? o.O
wie pervers ist das denn, das würde ich ja mal fast mit mord vergleichen
Kommentar von
Leon97531Leon97531 Nur ? Da wird ja manch Raubkopierer härter bestraft !
Unsinn, noch nie ist jemand der sich eine CD gebrannt hat in Haft gekommen. Das Höchststrafmaß liegt bei gewerblichen Vertrieb welche zehfache Millionenumsätze machen bei max. 5 Jahren.
Einer der Kinder vergewaltigt etc. bekommt ja auch nur 3 Monate auf Bewährung.
Ebenfalls Unsinn, jemand der ein Kind vergewaltigt kann gar keine 3 Monate auf Bewährung bekommen, da das Strafmaß bei 2 Jahre ohne Bewährung los geht.
Kommentar von
Reiswaffel87Reiswaffel87 DonBreitos, du hast keinerlei Ahnung vom deutschen Rechtssystem und solltest dich folgerichtig mit deinen dämlichen Beiträgen zurückhalten.
Kommentar von
XtraDryXtraDry Da musste mal wieder jemand seine mülligen Verschwörungtheorien verbreiten, um sich selbst in der Öffentlichkeit produzieren zu können. Leider sateht darauf in Deutschland keine Strafe, insofern ist das Rechtssystem wirklich grütze...
Kommentar von
DabbelDabbel Weil einfach das Rechtssystem in Deutschland nicht funktioniert - Einer der Kinder vergewaltigt etc. bekommt ja auch nur 3 Monate auf Bewährung.
Interessante Weltsicht. Kannst du deine Aussage mit Fakten untermauern oder ist das nur eine Vermutung?
Unser Rechtssystem hat Fehler, aber es ist immer noch eins der besten weltweit (und das ist keine Vermutung, sondern Ausfluss einer Untersuchung, wonach Deutschland weltweit auf Platz 2 - hinter Norwegen - steht).
-
1Antwort von
frank1979bfrank1979b
Nein man kann mehrfach Lebenslänglich bekommen, also mehrfach 15 Jahre, oder Lebenslang. Da gibt es einen Unterschied. Bei Mehrfachtaten gibt es in der Regel lebenslänglich, vielleicht auch 2fach mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Bleibste also weggesperrt, halt nur im Irrenhaus.
Kommentar von
Leon97531Leon97531 Nein man kann mehrfach Lebenslänglich bekommen
In Deutschland gibt es solchen Quatsch nicht.
Es gibt eine lebenslange Freiheitsstrafe, die bedeutet Haft auf unbestimmte Zeit, aber mindestens 15 Jahre, nach den 15 Jahren kann eine Bewährung erfolgen.
Kommentar von
DabbelDabbel § 54 Abs 1 StGB:
(1) Ist eine der Einzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe, so wird als Gesamtstrafe auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt.
Es gibt also nicht "2 x Lebenslänglich
-
1Antwort von
mareike28mareike28
wieso willste das wissen ...
Kommentar von
Niklas1995 mach mir keine Angst
du meinst jetzt aber nicht wirklich, dass ich so was geplant habe oder ?
-
-
0Antwort von
wollyunowollyuno
15 jahre ist das minimum das du absitzen musst,der rest ist ermessenssache des gerichts,das können auch 30 und mehr sein
-
0Antwort von
jankrujankru
Das gibt 15 Jahre mit ANSCHLIESSENDER Sicherheitsverwahrung, da entscheidet dann der Staat, ob man wieder raus darf, oder nicht. Dann kann es noch sein, das jemand als Psychisch Krank eingestuft wird, da entscheiden dann die Ärtzte, ob Therapierbar, oder nicht, wenn nicht, bleibt man da bis Ende ist im Krankenhaus, ebenfalls unter Sicherheitsverwahrung. Ab einem gewissen Alter gibt es Haftverschonung, das aber auch schon so gut wie kurz vor dem tot.
-
0Antwort von
Niklas1995 ach leute wisst ihr was... ich hab kein bock mehr auf den threat. nur so assis die behaupten ich hab was geplant. mein gott ich wollte es nur wissen ok ?
eure unterstellungen find ich einfach nur scheiße !
-
0Antwort von
Niklas1995 ALSO FÜR ALLE: NEIN ICH HABE KEIN AMOKLAUF ODER ÄHNLICHES GEPLANT, MACHT MIR BITTE KEINE ANGST -.- ICH HABE DIE FRAGE GESTELLT, WEIL ICH EINFACH FINDE, DASS MAN DA MEHR ALS 15 JAHRE VERDIENT HAT.
Kommentar von
RainsWishRainsWish Jap, jeder so sowas fragt hat n Amoklauf vor. rolleyes
Kommentar von
Niklas1995 so eine unterstellung ist einfach nur naja wie soll ich sagen... abgefuckt !
-
0Antwort von
photorobiphotorobi
Nein weil Du es bist, werden die Dich für immer behalten wollen, sag mal wo hast Du den Dein Hirn vergessen!
-
0Antwort von
CostaaCostaa
Na lebenslang... mit sicherheitsverwahrung eben... aber was ist das denn für ne perverse Frage, hast du das etwa vor :O
-
0Antwort von
Niklas1995 also auf D-Land bezogen
Kommentar von
MarvinhoMarvinho hast du was vor, dass du dir gedanken um sowas machst?
Wobei das eigentlich schon eine rechtsphilosophische Frage wäre. Warum werden Menschen zu "lebenslanger" Freiheitsstrafe verurteilt, wenn eigentlich schon bei der Verurteilung dazu feststeht, dass nach 15 Jahren eine Freilassung geprüft wird.
Nur bei festgestellter besonderer Schwere der Schuld sitzt der Täter ca. 25 Jahre.
Die echte lebenslängliche Freiheitsstrafe ist mit unserer Verfassung nicht vereinbar. Dazu das Bundesverfassungsgericht (1 BvL 14/76 vom 21.6.77):
" Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend; vielmehr gebietet das Rechtsstaatsprinzip, die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich zu regeln."
(Quelle: Juris.de)
Mehrfache Verurteilungen zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe sind auch nach dieser Entscheidung ausgeschlossen, das wurde aber auch durch § 54 Abs. 1 StGB geregelt, das nur einmal Lebenslänglich zulässt (auch wenn jede Einzeltat mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht wäre)..