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Bekommt man auch bei grober Fahrlässigkeit Geld von der Versicherung?

Frage von mcstock mcstock

Ich habe immer gedacht, dass Versicherungen nicht für einen Schaden aufkommen, der durch grobe Fahlässigkeit entstanden ist. Ein Freund hat mir jetzt erzählt, dass das so kategorisch nicht mehr stimmt, und verscherungen verpflichtet wären, zumindest einen Teil zu zahlen – auch bei grober Fahlässigkeit. Ist das korrekt?

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Antworten (5)

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    Antwort von IchSchauMal IchSchauMal

    Nach Änderung des VVG sind die Versicherer im Haftpflichtbereich verpflichtet nach Schwere der groben Fahrlässigkeit anteilig bis 100% zu zahlen. Wie, was als Schwere definiert wird hat der Gesetzgeber nicht geregelt und auf kommende Gerichtsurteile verwiesen - wie toll für Kunden die klagen dürfen ;-).

    Die Versicherungen selbst versuchen daher derzeit ihre eigenen Regelungen durchzusetzen. Manche arbeiten mit Tabellen, andere lösen es pragmatisch und zahlen 50% der Schadensumme.

    Manche sagen das die Lösung blöd ist und in so einem Fall der Kunde sein Gesellschaft verklagen soll damit Gerichte entscheiden.

    Einige wenige Tarife versichern von vorne herein grobe Fahrlässigkeit zu 100%.

    Für neue Verträge gilt die Regel bereits, für Altverträge ab 2009

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    Antwort von Plumbum Plumbum

    Aber die Versicherung wird sich überlegen ob sie dir zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigt. Außerdem kann es passieren das deine neue Versicherung einen Aufschlag verlangt und dich als größeres Risiko einstuft. Beispiel: Ich habe im Bekanntenkreis jemanden betreut der innerhalb von drei Jahren zei dubiose Unfälle hatte. Kündigung> keine Versicherung war bereit ihm mehr aufzunehmen. Erst nach langen Verhandlungen wurde es mit einem Zuschlag akzeptiert.

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    Antwort von jimpo jimpo

    Das glaube ich nicht.Bei einer groben Fahrlässigkeit ist kein Geld zu erwarten.

    Kommentar von IchSchauMal IchSchauMalIchSchauMal

    Falsch - änderung VVG

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    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Bei KFZ-Versicherungen gibt es Maximalsummen, die sie bei grober Fahrlässigkeit vom Versicherungsnehmer zurückfordern können. - Ist aber schon lange so. (Im Außenverhältnis regulieren sie komplett.) Habe länger nicht mehr in dem Bereich gearbeitet, so daß ich zur aktuellen Höhe nichts sagen kann.

    Kommentar von IchSchauMal IchSchauMalIchSchauMal

    Nach Änderungen VVG so nicht mehr aktuelle

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    Antwort von newcomer newcomer

    rrichtig, nur holen sie sich das geld monat für monat zurück

    Kommentar von IchSchauMal IchSchauMalIchSchauMal

    Nach Änderungen VVG falsch

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