Vectri92 am 17.07.2008 um 1:20 Uhr
Frage steht oben, würde mich echt mal interessieren!
mfg Denis
Kündigungen, auch fristgerechte, führen in der Regel zu einer Sperre von drei Monaten. Dies kann vermieden werden, wenn besondere betriebliche oder persönliche, meist gesundheitliche, Gründe zur Kündigung geführt haben. Da in der Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers der Kündigungsgrund angegeben werden muss, wäre es gut, wenn Du Deinen guten Draht nutzen könntest und die Formulierung mit Deinem AG absprechen könntest. Wenn das nicht geht, musst Du halt gute Begründungen/Atteste bereit halten, falls sich eure Aussagen widersprechen.

seh zu das es ne ...fristgemäße kündigung ,,, wird...dann shhon
bitmap am 17. Juli 2008 01:40 Das hat mit fristgemäß (oder nicht fristgemäß) gar nichts zu tun.