Ich würde gern wissen, ob man Lohnsteuerkarten erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückbekommt oder sobald das Jahr um ist?! Für welche Zwecke braucht man abgelaufene Lohnsteuerkarten?

lohnsteuerkarte kriegste heute nicht mehr wieder geht sofort ans finanzamt...

Du brauchst die LST Karte für den Lohnsteuerjahresausgleich, und bekommst sie am Ende des Jahres von deinem Arbeitgeber ausgehändigt. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnises erhältst du sie sofort. Du erhältst jedes Jahr eine neue Karte vom Finanzamt, die du in der Firma abgeben musst.
Abgelaufene Lohnsteuerkarte hat man früher bekommen um den Lohnsteuerjahresausgleich zu beantragen. Heute braucht man sie nicht mehr, da die Arbeitgeber die Daten direkt an das Finanzamt übermitteln.

Nein, da die Arbeitgeber verpflichtet sind, die Informationen elektronisch an das Finanzamt zu übertragen. Als Arbeitnehmer erhält man aber eine "Lohnsteuerbescheinigung", die der durch den Arbeitgeber ausgefüllten Rückseite der Lohnsteuerkarte entspricht. Daraus kann man die Daten für die Steuererklärung, früher Lohnsteuerjahresausgleich genannt, entnehmen.
Die Lohnsteuerkarte gehört zu den Arbeitspapieren; der Arbeitgeber ist zu ihrer Herausgabe bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet. Besteht das Arbeitsverhältnis über den 31.12. hinaus und wird der Arbeitnehmer nicht zur Einkommensteuer veranlagt, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte vernichten (§ 41b Absatz 1 Satz 6 EStG), wenn sie keine Eintragungen enthält. Da die Lohnsteuerbescheinigungen inzwischen elektronisch übermittelt werden (Elster Software w w w .elster.de), ist die Lohnsteuerkarte der Einkommensteuererklärung nur dann beizufügen, wenn sie sich zum Jahresende im Besitz des Arbeitnehmers befindet.

''4Wenn das Dienstverhältnis vor Ablauf des Kalenderjahres beendet wird, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte auszuhändigen.5Nach Ablauf des Kalenderjahres darf der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte nur aushändigen, wenn sie eine Lohnsteuerbescheinigung enthält und der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt wird.6Dem Arbeitnehmer nicht ausgehändigte Lohnsteuerkarten ohne Lohnsteuerbescheinigungen kann der Arbeitgeber vernichten; nicht ausgehändigte Lohnsteuerkarten mit Lohnsteuerbescheinigungen hat er dem Betriebsstättenfinanzamt einzureichen.''
§ 41b EstG
die behält der arbeitgeber
Lamai am 10. Januar 2008 21:32 Das wäre mir aber neu?
jo jo hab verständis bin erst 17 :-)
bitmap am 10. Januar 2008 21:53 @Lamai So neu ist das gar nicht.