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Bekommt man als Student während eines Urlaubssemesters Kindergeld?

gefragt von cardo92 am 28.01.2008 um 22:53 Uhr

Bekommt man als Student während eines Urlaubssemesters Kindergeld? Was kann man beantragen, um noch Unterstützung vom Staat zu bekommen?


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solf1
beantwortet von solf1 am 28. Januar 2008 22:57
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Sorry! Aber was ist dein wirkliches Problem?? Bist du nun Student oder Sozialschmarotzer? Oder beides? Bewahre mich vor uns... Gruss Solf

Kommentar von maltem am 28. Januar 2008 23:11

Das sind so die Antworten, bei denen ich mir dann doch den "Daumen runter" wieder wünsche. So ein plumpes undiffernziertes Gestänker ist echt unnötig.

Kommentar von tigeroli am 28. Januar 2008 23:14

so hart würde ich nicht mit dem armen Studenten umgehen! vielleicht setzt er aus triftigem Grund ein Semenster aus (manchmal darf man auch erst nach 1/2 Jahr die Prüfungen nachholen). Dann gilt man aber für diese Zeit auch nicht als Student und bekommt erst wieder Kindergeld, wenn man das Studium wieder aufnimmt. Dazwischen dürfen aber auch nicht mehr als 6 Monate liegen. ... Man kann also nicht schmarotzen und wird sich einen Job suchen müssen - oder bei den Eltern ... dann doch schmarotzen.

Kommentar von cardo92 am 30. Januar 2008 23:42

Solf, bei bestimmten studienbegleitenden Tätigkeiten, wie zB dem Auslandspraktikum oder der Erfahrung des Assistant Teacher muss man sich beurlauben. Das ist schlimm, denn man MUSS es fürs Studium machen, aber man bekommt KEIN Bafög mehr etc.! Sapere Aude, sonst olles laber-faseln (s.o.l.f.);-)


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 28. Januar 2008 22:57
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kindergeld gibt es für ein kind, egal ob semesterferien oder nicht.

oder meinst du jetzt, eine art betreuungsgeld weil du das kind mal in den ferien übernimmst?

nein, da gibt es nichts extra, da müßtest du dich mit der mutter einigen, evtl. von ihr kostegeld oder ähnliches fordern?

nee, ne, das ziemt sich doch nicht :o))


anonym
beantwortet von tigeroli am 28. Januar 2008 23:01
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Wenn Du mit Urlaubssemenster meinst, dass Du während dieser Zeit nicht Student bist, sondern "im Urlaub", dann bescheinigt Dir die Uni oder Fachschule auch keine Studienzeit - und dann kriegst Du für diese Zeit auch kein Kindergeld. Nur für die bescheinigte Studienzeit bekommst Du Kindergeld.


50happy
beantwortet von 50happy am 28. Januar 2008 23:26
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mein Sohn hat auch ein "Urlaubssemester" Das bedeutet lediglich, dass er an der Heimatuni keine Studiengebühren bezahlen muss, weil er ein (Pflicht)Semester im Ausland absolviert. Das Kindergeld bekommen wir trotzdem.


Qetan
beantwortet von Qetan am 28. Januar 2008 22:58
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Kindergeld bekommst Du auf jeden Fall.





Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 29. Januar 2008 15:24
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So lange man noch gestillt wird, besteht Anspruch auf Kindergeld,darüber hinaus allerdings auch !

Was hat Kindergeld mit Semesterferien zu tun ?


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