Bekommt man als ehemaliger Selbständiger eigentlich Arbeitslosengeld ? Ich habe so einen Fall in meiner Bekanntschaft - War 25 Jahre Unternehmer und jetzt Pleite und muss zum Arbeitsamt. Bekommt oder hat jemand in diesem Falle eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld ?
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mullemoni Als Selbständiger kannst du dann gleich den Antrag auf Alg II (Hartz IV) stellen und dein Vermögen offenbaren. Hast du noch zu viel auf dem Konto, musst du es bis zum gewissen Betrag verbrauchen und dann erst gibts Hartz IV. Aber die Blöße würde ich mir nicht geben und Bewerbungen für einen Job schreiben, was das Zeug hält. Vorlagen gibts hier:
http://www.shop.novamedia.biz/de/Bewerbungsvorlagen/Kurzbewerbung-schreiben/
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FordPrefectFordPrefect
Nein. Selbstständige sind von der Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung per Gesetz ausgeschlossen. Somit bleibt nur der Antrag auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII (aka Hartz IV).
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Diese Frage
Und da man als Selbstständiger in die Arbeitslosenversicherung nicht einzahlen darf, besteht nur Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV.
Ja stimmt. Man darf nur in die Rentenkasse einzahlen, nicht wahr?
Ja, die freiwillige Zahlung von Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung ist möglich (allerdings ist davon aufgrund rechtlicher Besonderheiten bei den freiwillig Versicherten dringend abzuraten). Zum Beispiel können freiwillig Versicherte in den allermeisten Fällen nicht im Alter Mitglied der KV der Rentner werden (Sonderregel). Aber wer weiss das schon...
Wir jetzt. Danke für die Infos!
Es gibt aber jetzt auch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige. Ich glaube seit 2005 oder 2006. Info's gibt's bestimmt auf der Internetseite der Arbeitsagentur. Aber ist wohl in diesem Fall schon zu spät.
Nein, die gab es mal, dabei handelte es sich um eine gesetzestechnische Übergangsregel, derzufolge ehemalige Angestellte innerhalb einer bestimmten Frist sich wieder in die Arbeitslosenversicherung zurückmelden durften, auch wenn sie inzwischen Selbstständige waren, und somit als Nichtabhängigbeschäftigte eigentlich nicht Mitglied sein konnten. Das galt aber nur bis 31.12.2006 (Lücke in der Gesetzgebung geschlossen).